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GECMAGAZIN
Einführung des CRS in den VAE – Sind meine Bankdaten zukünftig noch sicher vor den heimischen Finanzbehörden?
verfügen. Nachdem er von zahlreiche Staaten (darunter Deutschland) bereits Anfang 2017 eingeführt wurde, werden mit 1.1.2018 zahlreiche weitere Staaten den Common Reporting Standard (CRS) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einführen, darunter, neben der Schweiz und Österreich, auch die Vereinigten Arabischen Emirate. Da neben den westlichen Staaten auch sämtliche „klassische Steueroasen“, wie beispielsweise Bahamas, Panama, Singapur, die Britischen Überseegebiete, udgl, den CRS eingeführt haben oder einführen werden, ist die Zahl der Staaten, in denen dieser zukünftig keine Gültigkeit hat, überschaubar (ua zahlreiche zentralafrikanische und mittelamerikanische Staaten). [b]Was ist der Common Reporting Standard und wie funktioniert er?[/b] Der CRS ist ein System zum jährlichen weltweiten gegenseitigen automatischen Datenaustausch von Finanzkonten, die an Anlehnung an das von den USA eingeführte und von den meisten Staaten aufgrund von Abkommen mit den USA implementierte FACTA (Foreign Account Tax Compliance Act) entwickelt wurde. Dabei haben Finanzinstitute (Banken, Investmentunternehmen, diverse Versicherungsgesellschaften) die Inhaber von bei ihnen geführten und zu eröffnenden Konten zu prüfen und die Kontodaten – wenn sich Hinweise darauf ergeben, dass deren Inhaber ihren steuerlichen Wohnsitz im Ausland haben – an das zuständige inländische Finanzamt zu melden, welches diese automatisch an die ausländische Finanzbehörde weiterleitet. Solche Hinweise auf einen ausländischen Steuersitz können sich unter anderem aus den bei den Banken vorliegenden Daten ergeben, wie zum Beispiel Nationalität, Wohnanschrift, EMailadressen oder sonstigen Daten des Kontoinhabers oder – bei Corporate Accounts – der wirtschaftlichen Eigentümer (UBO), Eigentümer/Gesellschafter und/oder Zeichnungsberechtigten des Unternehmens. Bei Unklarheiten werden die Daten jedenfalls im Zweifel weitergeleitet. Folgende Daten des Kontoinhabers bzw des UBO sind von der Meldepflicht betroffen: [LIST] [*]Name, Adresse, Geburtsdatum und Ansäßigkeitsstaat(en) [*]Steueridentifikationsnummer [*]Kontonummer [*]Kontostand und Kontosalden [*]Kapitalerträge, Veräußerungserlöse von Wertpapieren oder andere Erträge aus den Vermögenswerten des Kontos [/LIST] Ausgenommen von der Meldepflicht sind Kontoinhaber, die ihren steuerlichen Wohnsitz im jeweiligen Inland haben. Ausgenommen bei Unternehmenskonten sind Zeichnungsberechtigte, die weniger als 25% der Anteile am Unternehmen haben und das Unternehmen einen regulären Geschäftsbetrieb im Inland hat, mit dem es mehrheitlich aktive Einnahmen (also keine Umsätze aus Lizenzgebühren, Mieten, udgl) erzielt. Weiters sind beispielsweise Konten von gemeinnützigen Gesellschaften, Holdinggesellschaften, börsennotierte Gesellschaften und ähnliche nicht von der Meldepflicht betroffen. Die Entscheidung, ob eine Meldepflicht vorliegt, liegt letztlich jedoch immer im Ermessen der jeweiligen Bank! [b]Umsetzung des CRS in den Vereinigten Arabischen Emiraten[/b] Das Ministry of Finance der VAE hat im Dezember des Vorjahres so genannte „Guidance Notes“ für die Umsetzung des CRS in den VAE veröffentlicht. Darin wird – neben allgemeinen Bestimmungen und Verweisen auf internationale Abkommen – auch klar definiert, für wen die Meldepflicht in den VAE nicht gilt, nämlich für Konten, deren Inhaber „resident for tax purposes in the UAE jurisdiction“, sind, also ihren steuerlichen Wohnsitz in den VAE haben. Als „Resident Person in the UAE“ gilt demnach: [u]1. Bei natürlichen Personen:[/u] [LIST] [*]Jeder Staatsbürger der VAE; [*]Eine Person mit (i) einer gültigen Emirates ID und (ii) einem gültigen Residency Visa. [/LIST] [u]2. Bei juristischen Personen [/u] [LIST] [*]eine Gesellschaft/Unternehmen, das auf dem Gebiet der VAE eingetragen, registriert, geleitet und kontrolliert wird. [/LIST] Weiters sehen die „Guidance Notes“ den folgenden Zeitplan für die Umsetzung dess CRS in den VAE vor: [LIST] [*]Vor dem 31.12.2016 bestehende Konten („pre-existing Accounts“) werden einer DueDiligence-Prüfung durch die Bank unterzogen; [*]Seit 1.1.2017 neu eröffnete Konten werden seither vor Eröffnung einer solchen Prüfung unterzogen; [*]Am 31.12.2017 endet die erste CRS-reporting period, bei der die Prüfung von bis 31.12.2016 bestehenden so genannten „High Value Accounts“ (Gesamtsaldo mehr als USD 1 Mio) abgeschlossen sein muss; [*]Bis 30.06.2018 müssen alle meldepflichtigen High Value Accounts gemeldet werden; [*]Am 30.09.2018 erfolgt die erste Weiterleitung der meldepflichtigen Daten durch die Behörden in den VAE an die Behörden des betreffenden anderen Staates; [*]Bis 31.12.2018 muss die Prüfung von bis 31.12.2016 bestehenden so genannten „Lower Value Accounts“ (Gesamtsaldo unter USD 1 Mio) abgeschlossen sein; [*]Ab 2019 erfolgt durch die Banken bis 30.06. die Meldung aller meldepflichtigen Kontodaten an die VAE-Behörden, welche diese jährlich bis 30.09. an die ausländischen Behörden weiterleitet. [/LIST] [b]Betrifft mich die Umsetzung und was habe ich zu befürchten? [/b] Residents der VAE und UBO/Eigentümer von Unternehmen, die aktive Einnahmen in den VAE erzielen, sind grundsätzlich von der Meldepflicht an das heimische Finanzamt nicht betroffen. Und selbst wenn Daten an das Finanzamt des Heimatlandes übermittelt werden, wird dies derzeit so manche Expats nicht groß kümmern, da viele Expats seit langem in den VAE leben und nicht vorhaben, in naher Zukunft oder überhaupt jemals wieder ihren Wohnsitz in ihr Heimatland zu verlegen. Dennoch ist Vorsicht angebracht: Wenn eines Tages dennoch eine Übersiedelung in die Heimat geplant wird, könnte man von den Finanzbehörden mit unangenehmen (persönlichen) Fragen konfrontiert werden, wenn diese durch die Meldepflicht jährliche Berichte über sämtliche Kontobewegungen und Transaktionen erhalten – dies auch wenn zunächst keine unmittelbare Steuerschulden bestehen. Nach Rückkehr in die Heimat ist man daher ein offenes Buch für die Finanz. Wer gut verdient hat und sein Geld entsprechend veranlagt hat, wird oftmals die Erträge zu versteuern haben, wie beispielsweise die Miete von erworbenen Wohnungen, udgl. Und die Steuerpflicht nicht nur von der Residenz sondern auch von der Staatsbürgerschaft abhängig zu machen (wie z.B. für US-Bürger) ist noch lange nicht vom Tisch. Es gibt auch in der EU starke Tendenzen dies umzusetzen. [u]Was können Inhaber von Konten in den VAE konkret tun?[/u] 1. Bei Eröffnung eines Bankkontos in den VAE sind stets nur die „Resident-Daten“ (Anschrift, Utility Bill in den VAE) anzugeben, auch wenn die Bank insistiert, wenigstens eine Telefonnummer im Heimatland zu bekommen. 2. Es kann versucht werden bei bestehenden Konten die Bank zu überzeugen dass der Inhaber keinerlei Bezug mehr zu seinem Heimatland hat und dass die alten Informationen zu löschen sind. 3. Wenn die Bank dies ablehnt, sollten die alten Konten geschlossen werden. Wenn ein neues Konto jedoch bei der selben Bank eröffnet wird, werden die alten Daten übertragen. Wie die Einführung des CRS in den VAE genau abläuft und wie viele „schwarze Konten“ dadurch tatsächlich gegenüber den Ursprungsländern der Kontoinhaber offengelegt werden, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Es ist jedenfalls ratsam, sich über die aktuellen Entwicklungen innerhalb der VAE und international stets auf dem Laufenden zu halten, um nicht eines Tages mit dem Heimatfinanzamt konfrontiert zu werden. Da die Bankenstruktur in den VAE derzeit ohnehin nicht sehr kundenfreundlich ist und Kontoeröffnungen bis zu sechs Monate dauern, empfehlen wir in andere Länder auszuweichen. So können derzeit Banken in Mauritius empfohlen werden oder Trust-Strukturen in Singapur. Ihr Rechtsanwalt {uf:32024} [url=http://www.german-emirates-club.com/Profile/2096673273/MjExMQ==]Dr. Theodor Strohal [/url] Member of Legal Council German Emirates Club
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