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GECMAGAZIN
Der Absconding Report
Report)?[/u] Mit dem Abscoding Report leitet der Arbeitgeber rechtliche Schritte ein, um den Arbeitnehmer bei den zuständigen Behörden abwesend resp. flüchtig zu melden. Solche Schritte können eingeleitet werden, wenn der Arbeitnehmer (i) unentschuldigt nicht mehr zur Arbeit erscheint oder (ii) das Land für mehr als sechs Monate unentschuldigt bzw. ohne den Arbeitgeber zu informieren verlassen hat. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat und vor einer Verhaftung das Land verlassen hat oder wenn der Arbeitnehmer finanzielle Probleme hat (Kreditzahlungen die nicht mehr getätigt werden können, oder ein ausgestellter Cheque der nicht gedeckt ist) und die „einfachere“ Option gewählt hat, das Land zu verlassen, statt sich diesen Problemen zu stellen. Oftmals entscheiden sich solche Arbeitnehmer unilateral die Arbeitsstelle und/oder das Land zu verlassen, d.h. ohne ordentliche Kündigung und/oder entsprechende Meldung an den Sponsor bzw. Arbeitgeber. In den oben genannten Fällen hat der Arbeitgeber bzw. Sponsor das Recht, eine Meldung in Form des Absconding Reports zu machen – dies führt dann zu einer Reisesperre (Travel Ban) durch die Einwanderungsbehörde (Immigration Authority) für den entsprechenden Arbeitnehmer. Dieser Report kann unabhängig vom Aufenthalt des fehlbaren Arbeitnehmers (VAE oder Ausland) eingereicht werden. [u]Was geschieht wenn der Absconding Report eingereicht wird?[/u] Sobald der Absconding Report beim Arbeitsamt (Ministry of Human Ressources and Emiratization) durch den Arbeitgeber bzw. den Sponsor eingereicht wird, treten –je nach Aufenthaltsort des Arbeitnehmers – die nachfolgenden Konsequenzen ein: Der Arbeitnehmer hält sich (noch) in den VAE auf: Wird der Absconding Report bei den zuständigen Behörden registriert solange der fehlbare Arbeitnehmer im Land ist, resultiert dies in einer Reisesperre für den Arbeitnehmer. Dieser kann schliesslich das Land nicht verlassen bis die Ursache für die Beschwerde geklärt ist. Die Zustimmung des Arbeitgebers respektive Sponsors ist dafür Voraussetzung. Solange de Reisesperre besteht, wird diese Sperre sämtlichen Beamten der Einwanderungsbehörden (Immigration Department Police Officials) an allen Grenzübergängen (insbesondere auch an den Flughäfen des Landes) angezeigt. Die Behörden hindern den Arbeitnehmer an der Ausreise, was im schlimmsten Fall auch zu einer Festnahme führen kann. [u]Der Arbeitnehmer befindet sich bereits im Ausland.[/u] Sollte sich der Arbeitnehmer bereits im Ausland befinden, wenn der Absconding Report registriert wird, so wird dessen/deren Name auf die Schwarze Liste (Blacklist) gesetzt. Dem Arbeitnhemer wird künftig die Einreise in die VAE verweigert, sei es zwecks Aufnahme einer neuen Arbeitstelle oder aber auch nur als Tourist. Der Arbeitnehmer kann schlicht nicht mehr einreisen. Die Einreisesperre bleibt solange bestehen, bis der Arbeitgeber oder Sponsor schriftlich bestätigt, dass die entsprechend registrierte Beschwerde zurück gezogen wird. Unklar bleibt im Übrigen auch die Situation für den Aufenthalt im Transitbereich eines Flughafens in den VAE; es besteht zumindest das Risiko, das ein Transitreisender durch die hiesigen Behörden angehalten wird. [u]Wie kann eine Reisesperre, basierend auf dem Absconding Report, aufgehoben werden?[/u] Es liegt auf der Hand, dass zur Aufhebung einer Reisesperre viel Geduld und Verhandlungsgeschick benötigt wird; liegt doch der Rückzug einer solchen Beschwerde lediglich in der Hand des Arbeitgebers/Sponsors. Dieser muss einen NOC Letter ausstellen, damit die Beschwerde zurück gezogen werden kann. Hierfür braucht es eine entsprechende Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die enstprechenden Verfahren mit dem Arbeitsamt und der zuständigen Botschaft im Nachgang zur Einigung sind langwierig und papierintensiv. Je nach Fall und je nach zuständigem Emirat können diese Prozedere bis zu sechs Monate dauern. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass selbst 10-jährige Reisesperren aufgehoben werden können. Bei Fragen berät Sie Swiss International Legal Consultants Limited, gerne auch in Deutsch. {uf:28737} [url=http://www.german-emirates-club.com/Profile/1591281312/MjAzMQ==]Michael Lane[/url] Member of Legal Council German Emirates Club Senior Legal Consultant Swiss ILC Services DMCC Michael Lane Partner
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