DIFC startet aufgrund von Covid-19 neue Arbeitsrichtlinien

Liebe ClubMitglieder, Am 26. April kündigte das DIFC die DIFC-Präsidialrichtlinie Nr. 4 von 2020 an, die dazu beitragen soll, die Auswirkungen der COVID-19-Situation zu begrenzen. Diese gelten erstmals für den Zeitraum vom 21. April bis 31. Juli (Notfallperiode). Die neue Richtlinie ermöglicht...
es den Arbeitgebern:
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[*]verkürzte Arbeitszeiten einzuführen
[*]jährlichen bezahlten oder unbezahlten Urlaub zu verhängen
[*]Vergütungen vorübergehend zu reduzieren
[*]Zugang zum Arbeitsplatz einzuschränken
[*]Fernarbeit/Arbeit von zu Hause anzuordnen
[/LIST]
Die oben genannten Änderungen gelten nur während des Notfalls und sind mit einer Frist von mindestens 5 Tagen gegenüber den Mitarbeitern schriftlich mitzuteilen. Alle dauerhaften Änderungen bedürfen der Zustimmung des Mitarbeiters. Die Richtlinie impliziert auch, dass jeder DIFC-basierte Mitarbeiter, der sich mit dem COVID-19-Virus infiziert hat, über ein gültiges Krankenzeugnis verfügt oder die Quarantäne durchlaufen hat, seine volle Vergütung behält. COVID-19-bezogene Krankengeld- und Krankenurlaubszahlungen werden nicht auf dien jährlich zustehenden Krankentage angerechnet. Arbeitgeber sollten auch in Betracht ziehen, die Annullierungsverfahren für entlassene Arbeitnehmer zu verschieben und weiterhin einen grundlegenden Krankenversicherungsschutz zu bieten. Mitarbeitern aus den Bereichen Einzelhandel, Dienstleistung und Gastgewerbe muss ebenfalls eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitgeber müssen beim Government Services Office eine Liste der entlassenen und überschüssigen Mitarbeiter führen, die vor der Zustimmung der Mitarbeiter auf das Online-Portal hochgeladen werden soll. Das Portal kann von Arbeitgebern genutzt werden, um neue Mitarbeiter einzustellen. In der neuen Richtlinie wurden auch verschiedene Richtlinien und Regeln in Bezug auf den Schutz von Trinkgeldzahlungen, Einschränkungen der Belegschaft, Betrieb und Datenschutz sowie die Aussetzung falscher Handelsregeln festgelegt.
Wir werden Sie über weitere maßgebliche Entwicklungen in diesem Bereich zeitnah informieren. In der Zwischenzeit können Sie sich mit Rückfragen zu dem Thema jederzeit gerne direkt an uns wenden.
Ihre
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