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UAE Resolution zur Aufrechterhaltung des "Eigentumsregisters"
Bemühungen unternommen, internationale Transparenzstandards umzusetzen und einzuhalten. Die Resolution Nr. 58 des Kabinetts von 2020 über die Regelung der Verfahren des tatsächlichen Begünstigten([b]"Resolution"[/b]) trat am 28. August 2020 in Kraft Die Resolution regelt die Offenlegungs- und Registrierungsanforderungen für alle Stakeholder in den VAE-Unternehmen auf dem Festland und in den Freizonen (mit Ausnahme von DIFC- und ADGM-Einheiten, für die andere Regeln gelten). Alle diese Unternehmen müssen in ihren Räumlichkeiten ein [b]"Register of Ultimate Beneficial Owners"[/b], ein [b]"Register of Partners or Shareholders"[/b] und ein [b]"Register of Nominee Directors and/or Managers"[/b] ([b]"Registers"[/b]) führen. Alle Informationen über Ultimate Beneficial Owners (UBO), Aktionäre und Nominee Directors und/oder Manager müssen beim Registrar und/oder den Lizenzbehörden eingereicht werden. Die Unternehmen müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um korrekte und aktuelle Daten einschließlich der Belege einzureichen. Die Unternehmen sind verpflichtet, einen Einwohner der VAE als Ansprechpartner zu ernennen und diese Daten auch an den Registranten weiterzuleiten. Die Einzelheiten der erforderlichen Informations- und Dokumentationsanforderungen werden von den zuständigen Behörden (z.B. RAKICC oder RAKEZ) veröffentlicht. Für eine natürliche Person sind folgende Angaben erforderlich: [LIST] [*]vollständiger Name [*]Geburtsdatum [*]Wohnsitz und Adresse [*]Staatsangehörigkeit (einschließlich aller gehaltenen Staatsangehörigkeiten) [*]Reisepassnummer (Kopie des Reisepasses erforderlich ist) [*]Beruf [*]das Datum, an dem diese Person ein wirtschaftlicher Eigentümer wurde [*]die Gründe, aus denen diese Person als wirtschaftlicher Eigentümer angesehen wird [/LIST] Alle lizenzierten und eingetragenen Unternehmen in den VAE sind verpflichtet, die Register einzureichen und zu aktualisieren und alle Änderungen widerzuspiegeln, wobei der zuständige Registrar und/oder die Lizenzbehörden für die Überwachung dieser Register verantwortlich sind. Eine UBO ist eine Person, die: [LIST] [*]mehr als 25 % der Aktien oder Stimmrechte besitzt oder kontrolliert [*]letztlich mehr als 25 % der Aktien oder Stimmrechte an der Gesellschaft besitzt oder kontrolliert ODER [*]die Rechte hat, die Mehrheit der Direktoren/Manager zu ernennen oder zu entlassen [/LIST] Erfüllen keine natürlichen Personen die Beschreibung eines UBO, so gilt jede natürliche Person, die die Kontrolle über das Unternehmen auf andere Weise ausübt, als UBO. Wenn keine natürliche Person in der Lage ist, beide Bedingungen zu erfüllen, wird eine natürliche Person, die für die Führung des Unternehmens in Fragen verantwortlich ist, als UBO betrachtet. Im Falle eines Unternehmensinhabers ist die UBO die Person, die das Unternehmen kontrolliert. Für das Partner- und Aktionärsregister sind die Anzahl der von jedem Partner oder Aktionär gehaltenen Beteiligungen und die mit diesen Beteiligungen verbundenen Stimmrechte und das Datum des Erwerbs von Beteiligungen vorgesehen. Wenn der Partner und Aktionär ein Gesellschafter ist, sollten die Informationen für das Register über diese Unternehmen die Verfassungsdokumente, Adresse und Details ihrer Geschäftsleitung enthalten. Zusätzliche Informationen, die der Registrant anfordert, müssen innerhalb der vom autorisierten Registrar gesetzten fristgerechten Frist zur Verfügung gestellt werden. Die Frist für die Register beträgt entweder (i) [b]sechzig (60) Tage ab dem Datum der Veröffentlichung der Entscheidung (z. B. 27. Oktober 2020)[/b] oder (ii) [b]zum Zeitpunkt der Gründung eines neuen Objektes[/b]. Änderungen der Informationen der Register müssen [b]innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen[/b] aktualisiert werden. Die Register unterliegen den Bestimmungen der Rechtsvorschriften, den Informationen, die der Registrar (i) gemäß diesen Vorschriften erhält, oder anderen Erlassen; (ii) im Zusammenhang mit der Wahrnehmung einer der Funktionen des Registrars und nur in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften offengelegt werden. Dennoch kann jede Person vom Registrar gegen Zahlung einer Gebühr an den Registrar und das Register verlangen, dass sie die offengelegten Informationen über das Unternehmen mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des betreffenden Unternehmens erhält. Jeder Fall eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Beschlusses, die Aufzeichnungen in der Zentrale aufzubewahren, oder die Nichtmeldung kann dazu führen, dass der Wirtschaftsminister oder die Genehmigungsbehörde eine oder mehrere Sanktionen verhängen. Die Liste der Verwaltungssanktionen steht noch aus. Die bevollmächtigten Behörden können eine Geldbuße gegen das Unternehmen verhängen, die sich von AED 1.000 bis AED 20.000 belaufen kann, je nach Verstoß. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie zeitnah auf dem Laufenden halten. Zudem stehen wir zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen und Möglichkeiten jederzeit gerne beratend zur Verfügung. Ihre {uf:32307} [url=http://www.german-emirates-club.com/Profile/743326865/MTA0Mg==]Verena Nosko[/url] [url=http://www.german-emirates-club.com/Committees/2]Member of Legal Council German Emirates Club[/url] [url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/1/671]Strohal Legal Group[/url] Tel: (971) 7 2364530 Fax: (971) 7 2364531 Mobile: (971) 0503408353 Email: verena@SLG-strohallegalgroup.com {uf:38440} Ihr Vorteil: ClubMitglieder erhalten einen [b]Preisnachlass[/b] in Höhe von [b]10%[/b] auf die Honorargebühren der Kanzlei Strohal Legal Group. 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