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GECMAGAZIN
Neues Konkursrecht in den VAE
[url=https://www.german-emirates-club.com/Profile/2006441163/MjAzMQ==][b]Rita Kaufmann[/b][/url] von unserem ClubPartner [url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/5/671][b]Strohal Legal Group[/b][/url] gibt uns in diesem Artikel einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des neuen Gesetzes. Das Gesetz gilt für Unternehmen, die den Bestimmungen des Handelsgesellschaftsgesetzes unterliegen, für natürliche Personen, die als Händler tätig sind, sowie für zugelassene zivile Unternehmen mit professionellem Charakter. Das neue Gesetz schafft einen Rahmen zur Unterstützung finanziell angeschlagener Unternehmen in den VAE und stellt verschiedene Mechanismen zur Abwendung von Konkurs und Liquidation bereit. Dazu gehören eine einvernehmliche außergerichtliche finanzielle Umstrukturierung, Vergleichsverfahren, finanzielle Restrukturierungen, die Möglichkeit, neue Kredite unter den im Gesetz festgelegten Bedingungen zu erhalten, sowie die Umwandlung in eine Konkurserklärung und die anschließende Liquidation der Vermögenswerte des Schuldners. [b]Wesentliche Bestimmungen[/b] [u]A. Bankruptcy Department und Restructuring & Bankruptcy Unit[/u] Die föderalen und lokalen Gerichte sind gemäß den Vorschriften des Zivilprozessgesetzes für Streitigkeiten zuständig, die sich aus der Anwendung dieses Gesetzes ergeben, und entscheiden über entsprechende Anträge. Die zuständige Justizbehörde kann nach eigenem Ermessen spezielle Gerichte für solche Streitigkeiten benennen und zu diesem Zweck spezielle Konkursgerichte oder Abteilungen innerhalb der genannten Gerichte einrichten. Diese spezialisierten Gerichte befassen sich ausschließlich mit Angelegenheiten, die die Anwendung und Auslegung des Finanz- und Konkursgesetzes betreffen. Die Einrichtung der „Financial Restructuring and Bankruptcy Unit“ innerhalb des Ministeriums ist in Artikel 12 beschrieben. Diese Einheit setzt sich aus Fachkräften aus den Bereichen Finanzen, Recht und Wirtschaft zusammen. Zu ihren Aufgaben gehört die Koordination mit den Aufsichtsbehörden und den Konkursgerichten bei der Verwaltung von finanziellen Umstrukturierungs- und Konkursverfahren. Darüber hinaus gibt sie Stellungnahmen zu Anträgen im Zusammenhang mit Verfahren, Vergleichsvorschlägen, Plänen sowie zur Liquidation und Verteilung von Schuldnervermögen ab. [u]B. Einreichung eines präventiven Vergleichsvorschlags[/u] Nach der Entscheidung über die Eröffnung des Konkursverfahrens muss der Schuldner innerhalb von drei Monaten eine Kopie des präventiven Vergleichsvorschlags zusammen mit einer Zusammenfassung bei der Konkursabteilung einreichen. Das Konkursgericht kann auf Antrag des Schuldners und nach Rücksprache mit der zuständigen Einheit Verlängerungen gewähren. Jede Verlängerung über sechs Monate hinaus muss jedoch von der erforderlichen Mehrheit genehmigt werden. [u]C. Neuregelung des Präventivvergleichs[/u] Das im alten Gesetz vorgesehene Verfahren der „preventive composition“ wurde durch den zugänglicheren und benutzerfreundlicheren „Präventiven Vergleich“ („preventive settlement“) ersetzt. Im Gegensatz zur früheren Regelung ermöglicht diese neue Bestimmung den Schuldnern, ihr Unternehmen weiterzuführen, ohne einen Treuhänder bestellen zu müssen. Der Schuldner behält die operative Kontrolle und kann die Vergleichsbedingungen mit den Gläubigern aushandeln, während der reguläre Geschäftsbetrieb weiterhin fortgesetzt wird. [u]D. Geklärte Definitionen[/u] Das neue Gesetz schafft Klarheit bei der Anwendung wesentlicher Begriffe wie „Schuldner“, „Gläubiger“ und „verbundene Partei“. [u]E. Nicht vollstreckbare Schuldnererklärungen[/u] In den sechs Monaten vor der Entscheidung über die Eröffnung des Konkursverfahrens können bestimmte Handlungen des Schuldners nicht gegenüber den Gläubigern geltend gemacht werden. Die Gläubiger können die Verfügung nicht vollstrecken, wenn der Schuldner, vorbehaltlich der Entscheidung über die Eröffnung des Konkursverfahrens, innerhalb von zwei Jahren vor dem Datum der Zahlungseinstellung eine der in Artikel 148, Satz 1 des neuen Gesetzes genannten Handlungen vorgenommen hat, insbesondere wenn diese Vereinbarungen den Schuldner, einen Insider oder eine verbundene Partei betreffen. [b]Schlussfolgerung[/b] Das neue Gesetz ist am 1. Mai 2024 in Kraft getreten. Alle ab diesem Datum eingeleiteten Konkursverfahren müssen den Bestimmungen des neuen Gesetzes entsprechen. Mit dem Fokus auf den Schutz der Gläubigerrechte und der Unterstützung der Schuldner bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen legt das Gesetz besonderen Wert auf proaktive Maßnahmen zur Vermeidung von Unternehmensliquidationen und Konkursen. Die Verfahren sollen fair, gerecht, zügig und effizient durchgeführt werden. Darüber hinaus strebt das Gesetz eine gerechte Verteilung der Vermögenswerte an die Gläubiger an, wobei Personen mit ähnlichen Forderungen gleich behandelt werden. [b]Über unseren ClubPartner[/b] Die Strohal Legal Group ist eine internationale Wirtschaftskanzlei, wo Mandanten in gesellschafts-, wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne kompetent und individuell beraten werden, auf Wunsch auch in deutscher Sprache. Sie erreichen unseren ClubPartner per [b][url=tel:+97172338927]Telefon[/url][/b] oder alternativ auch unter dieser [b][url=tel:+97172338927]Nummer[/url][/b] oder dieser [b][url=tel:+971503765847]Nummer[/url][/b], per [url=mailto:office@slglaw.cc][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.slglaw.cc/][b]Homepage[/b][/url]. {UF:30415} ClubMitglieder erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 10% auf alle Dienstleistungen (Honorare). Dieser ist nicht anwendbar auf Barauslagen und Provisionen aus Streitwerten. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. Kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen unseren ClubPartner. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, den Konditionen, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Recht? 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