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GECMAGAZIN
Kann künstliche Intelligenz Erfinder sein?
Julian Oberndörfer[/b][/url] von der Kanzlei [b][url=https://www.german-emirates-club.com/Partner/1/1540]OC Legal - Kanzlei Oberndörfer[/url][/b], beleuchtet in diesem Artikel für Sie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das ein zentrales Thema im Patentrecht klärt: [b]Kann Künstliche Intelligenz (KI) als Erfinder anerkannt werden?[/b] Die Antwort des höchsten deutschen Zivilgerichts ist klar: [b]Nur eine natürliche Person kann als Erfinder gelten.[/b] Diese Entscheidung steht im Einklang mit der bisherigen herrschenden Ansicht in der Fachliteratur und wird auch durch internationale Gerichte bestätigt – darunter das Europäische Patentamt sowie Instanzen in Großbritannien, den USA und Australien. Doch was war der konkrete Anlassfall? [b]Der Fall DABUS: Was war geschehen?[/b] Ein US-Forscher namens Stephan Thaler hatte für einen Lebensmittel- und Getränkehersteller Patente angemeldet. Die Besonderheit: Thaler gab die von ihm entwickelte KI [b]„DABUS“[/b] („Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience“) als Erfinderin an. Das deutsche Patentamt wies diese Anmeldung zurück, da nach § 37 Abs. 1 des Patentgesetzes [b]nur eine natürliche Person Erfinder sein kann[/b]. Ein aus Hard- und Software bestehendes System – auch wenn es über KI-Funktionen verfügt – erfüllt diese Voraussetzung nicht. Gegen diese Entscheidung legte Thaler Beschwerde beim Bundespatentgericht ein. Dabei stellte er verschiedene (Hilfs-)Anträge: [LIST] [*] Dass eine Benennung des Erfinders gar nicht erforderlich sei, [*] Dass er als Erfinder eingetragen werden solle, mit dem Hinweis, dass die KI die Erfindung tatsächlich erschaffen hat, [*] Dass er als Anmelder die KI veranlasst habe, die Erfindung zu generieren. [/LIST] Das Bundespatentgericht folgte schließlich dem letzten Antrag und trug Stephan Thaler als Erfinder ein, da er die KI gesteuert habe. Doch der Fall ging weiter zum Bundesgerichtshof. [b]Die Entscheidung des BGH: Menschliche Kreativität bleibt unerlässlich[/b] Der BGH betonte in seinem Urteil, dass die Erfindereigenschaft nach deutschem Recht [b]ausschließlich natürlichen Personen vorbehalten ist[/b]. Dies sei internationaler Konsens und durch vergleichbare Regelungen in anderen Ländern gestützt. Ein KI-System kann demnach nicht die persönliche, kreative Leistung erbringen, die zur Begründung eines Patents erforderlich ist. Darüber hinaus stellte der BGH klar, dass die Benennung eines Erfinders nicht nur eine Formalität ist. [b]Sie begründet vielmehr eine Rechtsbeziehung am Patent[/b] – ein höchstpersönliches, aber übertragbares Recht. Entscheidend sei dabei der individuelle, menschliche Beitrag, der die Basis für den Patentschutz bildet. [b]Was bedeutet das für Sie?[/b] Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die rechtliche Einordnung von KI-generierten Entwicklungen. Es zeigt klar die Grenzen der Künstlichen Intelligenz im Rechtssystem auf und fordert Unternehmen, die mit KI arbeiten, dazu auf, ihre Patentstrategien entsprechend anzupassen. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Unterstützung beim Schutz Ihrer Innovationen benötigen, steht Ihnen unser ClubPartner [url=https://www.german-emirates-club.com/Profile/780495961/MjAzMQ==][b]Dr. Julian Oberndörfer[/b][/url] von [url=https://www.oc-legal.de/][b]OC Legal[/b][/url] gern mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie ihn und profitieren Sie von seiner langjährigen Expertise im Patentrecht! [b]Über unseren ClubPartner:[/b] OC Legal - Kanzlei Oberndörfer eine etablierte Wirtschaftskanzlei aus Starnberg, die jetzt auch in Dubai tätig ist. Mit 25 Jahren Erfahrung bietet OC Legal umfassende juristische Beratung, die Unternehmenspraxis und Risiken gleichermaßen im Blick hat. Besonders Unternehmen, die den Brückenschlag zwischen Dubai und Europa suchen, profitieren von der Expertise des Teams. OC Legal unterstützt Sie beim Markteintritt in Dubai, besonders im Wirtschafts- und Medienrecht sowie bei neuen Technologien. Mit einem globalen Netzwerk und operativer Erfahrung in Handelsunternehmen bietet die Kanzlei maßgeschneiderte Lösungen für Ihre rechtlichen und geschäftlichen Herausforderungen. [b]Kontakt[/b] Sie erreichen unseren ClubPartner per [b][url=tel:+4981515566480]Telefon[/url][/b], per [url=mailto:jo@oc-legal.de][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=https://www.oc-legal.de/][b]Homepage[/b][/url]. {UF:30415} ClubMitglieder erhalten 10% Rabatt auf die Honorare. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. 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