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GECMAGAZIN
GEMA vs ChatGPT
[url=https://www.german-emirates-club.com/Profile/780495961/MjAzMQ==][b]Dr. Julian Oberndörfer[/b][/url] von unserem ClubPartner [b][url=https://www.german-emirates-club.com/Partner/1/1540]OC Legal - Kanzlei Oberndörfer[/url][/b] erläutert für Sie die Hintergründe und die weitreichenden Konsequenzen dieser juristischen Auseinandersetzung. Im Zentrum der Klage steht die unlizenzierte Nutzung geschützter Songtexte aus dem Repertoire der rund 95.000 GEMA-Mitglieder, darunter bekannte Künstler wie Reinhard Mey und Kristina Bach. ChatGPT gibt auf Anfrage Songtexte wieder, die offenbar Teil des Trainingsmaterials der KI waren – ohne dass OpenAI die notwendigen Lizenzen erworben oder eine Vergütung der Urheber vorgenommen hat. Dies verstößt nach Auffassung der GEMA gegen § 19a UrhG, der die öffentliche Zugänglichmachung geschützter Werke regelt. Während andere Anbieter Lizenzzahlungen leisten, agiert OpenAI nach Ansicht der GEMA ohne die erforderliche rechtliche Grundlage. Die GEMA hat mit ihrer Klage vor dem Landgericht München ein klares Ziel: Ein Präzedenzurteil zu erreichen, das die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch KI-Modelle regelt und den Schutz der Kreativschaffenden auch im digitalen Zeitalter sicherstellt. [b]Die zentrale Rolle der GEMA[/b] Als eine der größten Verwertungsgesellschaften weltweit vertritt die GEMA die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen. Ihre Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die kreativen Leistungen ihrer Mitglieder bei Aufführungen, Sendungen, Vervielfältigungen und neuerdings auch bei der Nutzung durch KI-Systeme angemessen vergütet werden. Dafür hat die GEMA ein spezielles Lizenzmodell für generative KI entwickelt, das sowohl rechtliche Sicherheit für die Nutzer als auch faire Vergütung für die Urheber garantiert. [b]Text- und Data-Mining: Wo liegen die Grenzen?[/b] Nach § 44b UrhG erlaubt die Schranke des Text- und Data-Minings die automatisierte Analyse urheberrechtlich geschützter Inhalte. Doch ob diese Regelung auch auf das Training generativer KI-Modelle anwendbar ist, bleibt umstritten. Aktuelle Gerichtsentscheidungen, wie die des LG Hamburg, legen nahe, dass dies nur möglich ist, wenn keine ausdrücklichen Nutzungsvorbehalte der Urheber bestehen. Die GEMA hat jedoch klargestellt, dass solche Vorbehalte für ihre Mitglieder gelten – ein Punkt, der im Verfahren entscheidend sein könnte. [b]Wirtschaftliche Auswirkungen[/b] Die Klage der GEMA hat das Potenzial, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die KI- und Kreativbranche grundlegend zu verändern. OpenAI, ein Unternehmen mit jährlichen Umsätzen von über 2 Milliarden Dollar, könnte durch Lizenzforderungen und mögliche Schadensersatzansprüche erheblich belastet werden. Gleichzeitig eröffnet die Klage der Musikindustrie die Chance, faire Beteiligungsmodelle für die Nutzung geschützter Inhalte durch KI zu etablieren. Die GEMA setzt mit ihrer Klage ein klares Zeichen: Kreative Leistungen sind kein kostenloser Rohstoff für KI-Systeme. Die Entscheidung könnte nicht nur den Umgang mit generativer KI neu definieren, sondern auch die Rechte der Kreativschaffenden langfristig stärken. Unser ClubPartner OC Legal steht Ihnen mit seiner Expertise im Bereich Urheberrecht zur Seite. Wenn Sie Fragen zu den rechtlichen Implikationen dieser Klage oder zu anderen Themen rund um Ihre Rechte haben, zögern Sie nicht, mit Dr. Oberndörfer Kontakt aufzunehmen. [b]Über unseren ClubPartner:[/b] OC Legal - Kanzlei Oberndörfer eine etablierte Wirtschaftskanzlei aus Starnberg, die jetzt auch in Dubai tätig ist. Mit 25 Jahren Erfahrung bietet OC Legal umfassende juristische Beratung, die Unternehmenspraxis und Risiken gleichermaßen im Blick hat. Besonders Unternehmen, die den Brückenschlag zwischen Dubai und Europa suchen, profitieren von der Expertise des Teams. OC Legal unterstützt Sie beim Markteintritt in Dubai, besonders im Wirtschafts- und Medienrecht sowie bei neuen Technologien. Mit einem globalen Netzwerk und operativer Erfahrung in Handelsunternehmen bietet die Kanzlei maßgeschneiderte Lösungen für Ihre rechtlichen und geschäftlichen Herausforderungen. [b]Kontakt[/b] Sie erreichen unseren ClubPartner per [b][url=tel:+4981515566480]Telefon[/url][/b], per [url=mailto:jo@oc-legal.de][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=https://www.oc-legal.de/][b]Homepage[/b][/url]. {UF:30415} ClubMitglieder erhalten 10% Rabatt auf die Honorare. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. 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