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GECMAGAZIN
End-of-Service Benefits erklärt
sei es als Anerkennung für geleistete Dienste oder als finanzielle Überbrückung für den nächsten Karriereschritt. [url=https://www.german-emirates-club.com/Profile/1734515634/MjAzMQ==][b]Jakob Kisser[/b][/url] von unserem ClubPartner [url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/5/671][b]Strohal Legal Consultants[/b][/url] gibt einen fundierten Überblick über die rechtlichen Grundlagen, Berechnungsmethoden und aktuellen Entwicklungen rund um EOSB in den VAE. [b]Was sind End-of-Service Benefits – und wozu dienen sie?[/b] EOSB sind Einmalzahlungen, die Arbeitgeber am Ende eines Arbeitsverhältnisses leisten müssen. Für Arbeitnehmer bedeuten sie finanzielle Sicherheit – etwa zur Überbrückung einer Übergangszeit oder zur Umsetzung persönlicher Pläne. Für Arbeitgeber bieten sie ein Instrument zur Förderung von Loyalität und Zufriedenheit im Unternehmen. Entscheidend ist dabei, die gesetzlichen Vorgaben genau zu kennen – denn eine korrekte Abwicklung schützt vor Streitfällen und unnötigen Kosten. [b]Rechtlicher Rahmen: Was schreibt das Gesetz vor?[/b] Die Anspruchsgrundlage für EOSB bildet das [b]Bundesdekret-Gesetz Nr. 33 von 2021[/b], das im Februar 2022 in Kraft trat. Artikel 51 regelt, dass alle ausländischen Arbeitnehmer im privaten Sektor, die mindestens ein Jahr ununterbrochen für einen Arbeitgeber tätig waren, einen Anspruch auf EOSB haben. Die Auszahlung muss [b]innerhalb von 14 Tagen[/b] nach Beendigung des Arbeitsvertrags erfolgen. Wichtig: Auch in den Freizonen der VAE gelten überwiegend analoge Bestimmungen – teils mit ergänzenden Regelungen. [b]Wer hat Anspruch auf EOSB – und unter welchen Bedingungen?[/b] Grundsätzlich gilt: [b]Alle vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer[/b] im privaten Sektor, die mindestens ein Jahr durchgängig im Unternehmen tätig waren, haben Anspruch auf EOSB. Bei Teilzeitmodellen wird die Gratifikation anteilig berechnet – abhängig vom Verhältnis der geleisteten Stunden zu einer Vollzeitstelle. Freelancer und kurzfristig Beschäftigte (unter einem Jahr) haben in der Regel keinen Anspruch. UAE-Staatsangehörige wiederum sind durch das nationale Sozialversicherungssystem abgesichert und erhalten EOSB nicht in klassischer Form. Zu beachten ist, dass [b]unbezahlte Urlaubszeiten[/b] nicht in die Berechnung der Dienstjahre einfließen. Wer z. B. 11 Monate arbeitet und einen Monat unbezahlten Urlaub nimmt, bleibt unter der Zwölf-Monats-Grenze – und geht leer aus. [b]Wie wird EOSB berechnet?[/b] Die Berechnungsbasis ist das [b]letzte gezahlte Grundgehalt[/b], also ohne Zulagen wie Unterkunft, Transport oder Boni. Die gesetzlich festgelegte Formel lautet: [LIST] [*]21 Tage Grundgehalt pro Jahr für die ersten fünf Dienstjahre, [*]30 Tage Grundgehalt pro Jahr ab dem sechsten Jahr. [/LIST] Das Maximum liegt bei zwei vollen Jahresgehältern. Auch angebrochene Dienstjahre werden anteilig berücksichtigt – etwa bei 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit mit 21 Tagen für das erste Jahr und 10,5 Tagen für das halbe. Die Tabelle zeigt einige Berechnungsbeispiele. {uf:77577} [b]Was kann abgezogen werden – und wann entfällt der Anspruch?[/b] Nicht in allen Fällen wird die volle EOSB ausgezahlt: [LIST] [*]Bei einer Dienstzeit unter einem Jahr entfällt der Anspruch vollständig. [*]Egal ob Kündigung oder Eigenkündigung – es gibt keine pauschalen Abzüge bei der Gratifikation. [*]Wird ein Mitarbeiter jedoch wegen [b]groben Fehlverhaltens[/b] entlassen – etwa bei Diebstahl, Gewalt am Arbeitsplatz oder Urkundenfälschung – kann die EOSB gerichtlich aberkannt werden. Voraussetzung ist ein entsprechendes Verfahren und Urteil. [*]Unbezahlte Abwesenheiten zählen nicht als Dienstzeit – bezahlter Urlaub hingegen schon. [*]Bei Vertragsbruch, etwa durch Kündigung ohne Einhaltung der Frist, kann der Arbeitgeber den entsprechenden Betrag von der Schlussabrechnung inklusive EOSB abziehen. [/LIST] [b]Alternative: Das neue EOSB-Sparmodell[/b] Seit 2023 gibt es mit dem [b]alternativen EOSB-Sparmodell nach Kabinettsbeschluss Nr. 96/2023[/b] eine moderne und unternehmensfreundliche Variante. Statt am Ende der Beschäftigung einen größeren Betrag auszuzahlen, leisten Arbeitgeber monatliche Beiträge an einen regulierten Investmentfonds. Vorteil: Die Beiträge sind sicher angelegt und können sogar Rendite erzielen. Auch Arbeitnehmer profitieren: Sie können [b]freiwillig bis zu 25 % ihres Gehalts[/b] einzahlen – und bei Bedarf schon während des Arbeitsverhältnisses auf ihre Ersparnisse zugreifen. Die Arbeitgeberbeiträge bleiben hingegen bis zum Austritt gesperrt. Die gesamte Abwicklung unterliegt der Aufsicht durch MOHRE und die Securities and Commodities Authority. [b]Was Sie sonst noch wissen sollten:[/b] [LIST] [*]EOSB wird in der Regel [b]nicht während der Beschäftigung ausgezahlt[/b], kann aber freiwillig anteilig geleistet werden – etwa bei jährlichen Auszahlungen. Diese sollten immer schriftlich dokumentiert sein. [*]Ein [b]Rückgang des Grundgehalts[/b] reduziert automatisch die spätere EOSB. Daher muss jede Gehaltsumstrukturierung mit Zustimmung des Mitarbeiters erfolgen. Bei nicht einvernehmlichen Änderungen haben Arbeitnehmer das Recht, Einspruch einzulegen oder eine Beschwerde einzureichen. [/LIST] [b]Fazit[/b] Arbeitnehmer haben einen klaren gesetzlichen Anspruch auf EOSB – und können diesen bei Bedarf über das [b]MOHRE[/b] einfordern, sei es online, telefonisch oder persönlich. In Streitfällen vermittelt das Ministerium zunächst, bevor es den Fall an die Arbeitsgerichte weiterleitet. Für dringende Fälle, etwa unbezahlte EOSB, stehen auch beschleunigte Verfahren via Video zur Verfügung. [b]Unser ClubPartner Strohal Legal Consultants[/b] berät Sie kompetent zur rechtssicheren Umsetzung der EOSB – sowohl im klassischen Modell als auch im neuen, fondsgebundenen System. Bei Fragen zu Berechnung, Abzügen oder Streitfällen stehen Ihnen die Experten mit ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite. [b]Über unseren ClubPartner[/b] Strohal Legal Consultants ist eine internationale Wirtschaftskanzlei, die seit 20 Jahren in den VAE tätig ist. Sie berät nationale und internationale Mandanten bei lokalen und cross-border M&A-Transaktionen sowie zu sämtlichen Themen des Gesellschafts-, Unternehmens- und Arbeitsrechts. Darüber hinaus bietet die Kanzlei Expertise bei steuerrechtlichen Fragestellungen und unterstützt bei der Umsetzung unternehmerischer Vorhaben und Investitionen in den VAE. Sie erreichen unseren ClubPartner per [b][url=tel:+97172338927]Telefon[/url][/b] oder alternativ auch unter dieser [b][url=tel:+97172338927]Nummer[/url][/b] oder dieser [b][url=tel:+971503765847]Nummer[/url][/b], per [url=mailto:office@slglaw.cc][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.slglaw.cc/][b]Homepage[/b][/url]. {UF:30415} ClubMitglieder erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 10% auf alle Nettohonorare. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. Kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen unseren ClubPartner. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, den Konditionen, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Recht? 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