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GECMAGAZIN
Rechtssicher gründen in den VAE
Doch trotz aller Chancen kommt es gerade in der Anfangsphase häufig zu rechtlichen Fehlern – nicht aufgrund der Komplexität der Vorschriften, sondern wegen vermeidbarer Versäumnisse. Unser ClubPartner [url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/5/671][b]Strohal Legal Consultants[/b][/url] zeigt, welche rechtlichen Fallstricke Gründer kennen sollten – und wie sie sich vermeiden lassen. [b]1. Die falsche Rechtsform wählen[/b] Die Wahl der Unternehmensstruktur ist in den VAE stark von der Geschäftstätigkeit abhängig und hat unmittelbare Auswirkungen auf Lizenzierung, Haftung und Steuerpflicht. Es gibt sechs Hauptlizenzkategorien: industriell, kommerziell, professionell, landwirtschaftlich, touristisch und handwerklich. Eine Lizenz kann mehrere verwandte Aktivitäten abdecken – insgesamt sind über 2.000 wirtschaftliche Aktivitäten genehmigt. Zur Auswahl stehen unter anderem die folgenden [b]Rechtsformen:[/b] [LIST] [*]Personengesellschaften [*]Kommanditgesellschaften [*]Gesellschaften mit beschränkter Haftung (LLC) [*]Aktiengesellschaften (privat oder öffentlich) [*]Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen [/LIST] In den [b]Freihandelszonen[/b] gelten eigene Strukturen wie: [LIST] [*][i]Free Zone Establishment (FZE)[/i] – ein Gesellschafter [*][i]Free Zone Company (FZC)[/i] – mehrere Gesellschafter [*]Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens [/LIST] Die richtige Struktur sollte auf Tätigkeit, Zielmärkte, Eigentumspräferenzen und Haftungsfragen abgestimmt sein. Auch steuerliche Aspekte und Berichtspflichten müssen berücksichtigt werden. [b]2. Free Zone oder Mainland?[/b] Freizonen bieten 100 % ausländisches Eigentum, vereinfachte Verfahren und Steuerbefreiungen, schränken jedoch oft den Handel innerhalb der VAE ein. Über 40 Freizonen stehen zur Wahl – spezialisiert auf Branchen wie Handel, Technologie, Finanzen oder Medien. Einige bieten mittlerweile [b]Dual-Licensing-Modelle[/b] an, um auch ohne separate Gesellschaft im Inland tätig zu werden. [b]Mainland-Unternehmen[/b] können ohne geografische Beschränkung in den VAE und international agieren. Seit 2021 ist unter dem geänderten [i]UAE Commercial Companies Law[/i] in vielen Tätigkeitsfeldern [b]100 % ausländisches Eigentum auch im Mainland[/b] möglich – ein bedeutender Schritt für internationale Investoren. Allerdings gilt dies nicht für alle Aktivitäten; in strategisch sensiblen Sektoren kann weiterhin eine lokale Beteiligung erforderlich sein. [b]3. Fehlende oder schwache Verträge[/b] Mündliche Absprachen oder ungenaue Vorlagen bergen große Risiken. [b]Solide Verträge sind unerlässlich[/b] – ob mit Geschäftspartnern, Kunden oder Mitarbeitern. Ein Gesellschaftervertrag sollte minimal das Folgende regeln: [LIST] [*]Gewinnverteilung [*]Konditionen bei Anteilsübertragungen [*]Zuständigkeiten und Befugnisse innerhalb des Unternehmens [*]Konfliktlösungsmechanismen [/LIST] Im operativen Geschäft müssen Verträge Haftung, Zahlungsmodalitäten und Rechte eindeutig definieren. Auch [b]Arbeitsverträge und NDAs[/b] sind unverzichtbar, um Vertraulichkeit und klare Erwartungen zu gewährleisten. [b]4. Missachtung der UBO-Vorschriften[/b] Die [b]UBO-Regelung (Ultimate Beneficial Ownership)[/b] wurde mit Kabinettsbeschluss Nr. 58/2020 eingeführt und verlangt Transparenz über die wirtschaftlich Berechtigten. Sie gilt für alle Unternehmen in den VAE – mit Ausnahme staatlicher Firmen und solcher in den Finanzfreihandelszonen DIFC und ADGM. Als wirtschaftlich Berechtigter gilt jede natürliche Person, die [b]direkt oder indirekt 25 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte hält[/b] oder über andere Kontrollrechte verfügt. Die Offenlegung ist [b]kein einmaliger Vorgang[/b]: Daten müssen aktuell gehalten und regelmäßig gemeldet werden – andernfalls drohen Bußgelder. UBO-Compliance erleichtert zudem den Umgang mit Banken, Investoren und Behörden, die zunehmend auf transparente Eigentümerstrukturen bestehen. [b]5. Verstoß gegen Arbeitsrecht[/b] Die Einhaltung des [b]UAE Labour Law[/b] ist für alle Arbeitgeber verpflichtend – ob im Mainland oder in den Freihandelszonen. Für Mainland-Unternehmen ist das [b]MOHRE[/b] zuständig. Die Behörde vergibt Klassifizierungen, die sich auf Gebühren und Bearbeitungszeiten auswirken. Unternehmen, die konsequent faire Beschäftigungsbedingungen und transparente Lohnpolitik umsetzen, profitieren von einer vorteilhafteren Klassifizierung. In den Freihandelszonen gelten eigene arbeitsrechtliche Vorgaben, die sich in Detailfragen – etwa bei Verträgen oder Streitbeilegung – vom allgemeinen Arbeitsrecht unterscheiden können. [b]Fazit[/b] Eine Unternehmensgründung in den VAE bietet enormes Potenzial – aber nur, wenn sie auf einem [b]rechtlich soliden Fundament[/b] steht. Die Wahl der passenden Rechtsform, die Einhaltung regulatorischer Vorgaben und gut durchdachte Verträge sind entscheidend, um Risiken zu vermeiden und nachhaltig erfolgreich zu sein. Unser ClubPartner berät Sie umfassend in allen Phasen der Gründung – damit Ihre Geschäftsstrategie auch rechtlich bestens aufgestellt ist. [b]Über unseren ClubPartner[/b] Strohal Legal Consultants ist eine internationale Wirtschaftskanzlei, die seit 20 Jahren in den VAE tätig ist. Sie berät nationale und internationale Mandanten bei lokalen und cross-border M&A-Transaktionen sowie zu sämtlichen Themen des Gesellschafts-, Unternehmens- und Arbeitsrechts. Darüber hinaus bietet die Kanzlei Expertise bei steuerrechtlichen Fragestellungen und unterstützt bei der Umsetzung unternehmerischer Vorhaben und Investitionen in den VAE. Sie erreichen unseren ClubPartner per [b][url=tel:+97172338927]Telefon[/url][/b] oder alternativ auch unter dieser [b][url=tel:+97172338927]Nummer[/url][/b] oder dieser [b][url=tel:+971503765847]Nummer[/url][/b], per [url=mailto:office@slglaw.cc][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.slglaw.cc/][b]Homepage[/b][/url]. {UF:30415} ClubMitglieder erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 10% auf alle Nettohonorare. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. Kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen unseren ClubPartner. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, den Konditionen, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Recht? 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