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GECMAGAZIN
Rechtskonform als Arbeitgeber

Bestimmungen, die alle Aspekte von Arbeitsverträgen, Visa, Emiratisierung, Kündigungsfristen, Lohnzahlungen und Arbeitnehmerleistungen betreffen. Unser ClubPartner [url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/5/671][b]Strohal Legal Consultants[/b][/url] hat die wichtigsten Punkte für Arbeitgeber zusammengestellt. [b]Arbeitsverträge[/b] Unbefristete Arbeitsverträge wurden abgeschafft. Alle Verträge müssen nun befristet und verlängerbar sein. Neben Vollzeitbeschäftigten können Unternehmen auch Teilzeit-, Projekt- oder flexible Modelle nutzen, sofern sie durch das MOHRE oder die jeweilige Freihandelszonenbehörde genehmigt sind. Verträge müssen registriert werden – fehlende Registrierung kann zu Verzögerungen bei Visa oder Bußgeldern führen. Sie sollten zentrale Punkte wie Aufgabenbeschreibung, Arbeitszeiten, Vergütung, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen klar regeln. [b]Arbeitsgenehmigungen und Visa[/b] Kein Arbeitnehmer darf ohne gültige Arbeitserlaubnis tätig sein. Auf dem Mainland agiert der Arbeitgeber als Sponsor, in Freihandelszonen meist die zuständige Behörde. Der Prozess umfasst in der Regel ein genehmigtes Angebotsschreiben, eine Einreisegenehmigung, eine medizinische Untersuchung, die Ausstellung des digitalen Residence Visa und der Emirates ID. Arbeitgeber tragen die Verantwortung für Kosten und Verlängerungen – meist alle zwei bis drei Jahre – sowie für Krankenversicherung und eventuelle Kautionen. Arbeit unter Touristen- oder Besuchsvisa ist verboten und zieht Strafen nach sich. [b]Emiratisierung[/b] Private Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern müssen die Zahl ihrer Emirati-Angestellten in qualifizierten Positionen jährlich um 2 % erhöhen, um bis 2026 einen Anteil von 10 % zu erreichen. Wichtige Maßnahmen: [LIST] [*]Rekrutierung über die Nafis-Plattform [*]Anmeldung emiratischer Mitarbeiter im nationalen Rentensystem [*]Nutzung von Förderprogrammen für Gehalt und Ausbildung [/LIST] Verstöße gegen Emiratisierungsvorgaben werden streng sanktioniert. Firmen, die ihre Quoten nicht erfüllen, zahlen Bußgelder von bis zu AED 120.000 pro unbesetzter Position. [b]Probezeit[/b] Die gesetzlich zulässige Probezeit beträgt maximal sechs Monate. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Kündigungen während der Probezeit unterliegen klaren Fristen: [LIST] [*]14 Tage durch den Arbeitgeber [*]30 Tage durch den Arbeitnehmer (bei Wechsel innerhalb der VAE) [*]14 Tage durch den Arbeitnehmer (bei Ausreise aus den VAE) [/LIST] Nach Ablauf der Probezeit zählt sie zur Dienstzeit des Mitarbeiters. [b]Kündigung und Kündigungsfristen[/b] Standardmäßig gelten Kündigungsfristen zwischen 30 und 90 Tagen, abhängig von der Position. Beide Parteien müssen den Vertrag während dieser Zeit erfüllen. Kündigungen „aus wichtigem Grund“ sind nach Artikel 44 des Arbeitsgesetzes möglich. Alle Endabrechnungen – ausstehende Gehälter, Urlaubstage und Abfindung – müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Arbeitstag ausgezahlt werden. [b]Lohn- und Gehaltszahlungen[/b] Auf dem Mainland sind Gehälter über das [i]Wage Protection System (WPS)[/i] zu zahlen, das auch in vielen Freihandelszonen gilt. Zahlungen gelten als verspätet, wenn sie nicht innerhalb von 15 Tagen erfolgen. Wiederholte Verstöße führen zu Geldbußen bis zu AED 20.000 und einer Herabstufung der Unternehmensklassifizierung bei MOHRE. [b]Gesetzliche Leistungen[/b] Arbeitgeber müssen eine Reihe von gesetzlich festgelegten Leistungen gewähren, darunter: [LIST] [*]End-of-Service-Abfindung nach mindestens einem Jahr Dienstzeit, berechnet mit 21 Tagen Grundgehalt pro Jahr für die ersten fünf Jahre und 30 Tagen für jedes weitere Jahr – begrenzt auf maximal zwei Jahresgehälter. [*]30 Tage Jahresurlaub ab dem zweiten Jahr [*]90 Krankheitstage pro Jahr [*]60 Tage Mutterschutz (45 Tage voll bezahlt, 15 Tage mit 50% Vergütung) [*]5 Tage Elternzeit [*]Pflichtversicherung (Krankenversicherung, ILOE) [/LIST] [b]Mainland vs. Freihandelszone[/b] Mainland-Unternehmen unterliegen den Bestimmungen des MOHRE und müssen das neue Arbeitsgesetz vollständig anwenden. Freihandelszonen haben eigene Regelungen, die jedoch meist dem Bundesrecht entsprechen – mit Ausnahmen wie DIFC und ADGM, die eigene Beschäftigungsgesetze und Pensionsmodelle anwenden. Während Emiratisierung und Arbeitslosenversicherungen derzeit noch nicht in allen Freihandelszonen verpflichtend sind, ist mit einer schrittweisen Ausweitung dieser Anforderungen in naher Zukunft zu rechnen. [b]Fazit[/b] Die Arbeitsgesetze der VAE entwickeln sich dynamisch weiter. Unternehmen sollten ihre Prozesse regelmäßig überprüfen, MOHRE-Mitteilungen verfolgen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen. Mit der richtigen Vorbereitung und Compliance schaffen Arbeitgeber die Grundlage für stabile, transparente und rechtskonforme Beschäftigungsverhältnisse. Für eine professionelle und rechtssichere Begleitung in allen arbeitsrechtlichen Fragen stehen Ihnen Strohal Legal Consultants mit Erfahrung, Fachwissen und individueller Beratung zuverlässig zur Seite. [b]Über unseren ClubPartner[/b] Strohal Legal Consultants ist eine internationale Wirtschaftskanzlei, die seit 20 Jahren in den VAE tätig ist. Sie berät nationale und internationale Mandanten bei lokalen und cross-border M&A-Transaktionen sowie zu sämtlichen Themen des Gesellschafts-, Unternehmens- und Arbeitsrechts. Darüber hinaus bietet die Kanzlei Expertise bei steuerrechtlichen Fragestellungen und unterstützt bei der Umsetzung unternehmerischer Vorhaben und Investitionen in den VAE. Sie erreichen unseren ClubPartner per [b][url=tel:+97172338927]Telefon[/url][/b] oder alternativ auch unter dieser [b][url=tel:+97172338927]Nummer[/url][/b] oder dieser [b][url=tel:+971503765847]Nummer[/url][/b], per [url=mailto:office@slglaw.cc][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.slglaw.cc/][b]Homepage[/b][/url]. {UF:30415} ClubMitglieder erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 10% auf alle Nettohonorare. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. Kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen unseren ClubPartner. 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