Login
Den vollständigen Artikel können nur eingeloggte Clubmitglieder lesen. Bitte loggen Sie sich ein!
GECMAGAZIN
O’zapft is – aber nicht umsonst!

werden. [url=https://www.german-emirates-club.com/Profile/780495961/MjAzMQ==][b]Dr. Julian Oberndörfer[/b][/url] von unserem ClubPartner [b][url=https://www.german-emirates-club.com/Partner/1/1540]OC Legal - Kanzlei Oberndörfer[/url][/b] erklärt uns heute, warum Livestreams, Vlogs und Social-Media-Posts vom Oktoberfest künftig nicht mehr ganz so spontan möglich sind – und was das mit Urheberrecht, Hausrecht und internationalen Lizenzpflichten zu tun hat. Das Münchner Oktoberfest hat 2025 erstmals klare Regeln für kommerzielle Medieninhalte eingeführt. Livestreams, gesponserte Posts oder monetarisierte Vlogs dürfen nur noch mit Lizenz und Drehgenehmigung erstellt werden. Wer das Gelände ohne Genehmigung für wirtschaftliche Zwecke nutzt, muss mit Gebühren rechnen. Private Schnappschüsse oder persönliche Social-Media-Beiträge bleiben erlaubt – erst wenn der kommerzielle Charakter erkennbar ist, greift die Genehmigungspflicht. Die Stadt München begründet dieses Vorgehen mit dem Schutz der Marke Oktoberfest und einer konsequenteren Kontrolle kommerzieller Nutzungen. [b]Panoramafreiheit endet, wo das Hausrecht beginnt[/b] Zwei rechtliche Prinzipien stehen hier im Mittelpunkt: die Panoramafreiheit und das Hausrecht. [LIST] [*][u]Panoramafreiheit (§ 59 UrhG):[/u] Sie erlaubt, dauerhaft im öffentlichen Raum befindliche Werke – etwa Gebäude oder Denkmäler – von öffentlichen Wegen aus zu fotografieren oder zu filmen. Innerhalb eines abgeschlossenen Veranstaltungsgeländes mit Zutrittskontrolle, wie dem Oktoberfest, gilt sie jedoch nicht. [*][u]Hausrecht & Lizenzsystem:[/u] Die Stadt München betreibt das Oktoberfest als Sondernutzungsfläche und kann im Rahmen ihres Hausrechts die kommerzielle Nutzung genehmigungspflichtig machen. Besucher akzeptieren diese Bedingungen mit Betreten des Geländes. [/LIST] Die Pressestelle des Oktoberfests erklärt dazu: [i]„Die Höhe der Lizenzgebühren wird im Einzelfall festgelegt und liegt in der Regel zwischen fünf und zehn Prozent der generierten Einnahmen. Wird die kommerzielle Nutzung nicht im Voraus angemeldet, kann die Gebühr wegen des zusätzlichen Aufwands höher ausfallen.“ [/i] Damit folgt München einem wachsenden Trend: Immer mehr Veranstalter regulieren die gewerbliche Nutzung ihrer Events – aus Gründen des Markenschutzes, der Sicherheit und der fairen Nutzung öffentlicher Ressourcen. [b]Wenn das Event zum Markenraum wird[/b] Auch andere Großveranstaltungen gehen diesen Weg. Weihnachtsmärkte in München oder Nürnberg verlangen bereits heute Gebühren für kommerzielle Drehs. Auch Freizeitparks und Zoos erlauben Aufnahmen für gewerbliche Inhalte nur mit Genehmigung. Sportveranstaltungen, Museen oder historische Stätten schützen ihre Bildrechte ebenfalls zunehmend konsequent. Das Oktoberfest reiht sich damit in eine Entwicklung ein, bei der öffentliche Räume als markenrechtlich geschützte Erlebniszonen verstanden werden – insbesondere, wenn durch kommerzielle Inhalte Einnahmen erzielt werden. [b]Internationale Regelungen im Vergleich[/b] Viele Länder haben ähnliche oder sogar strengere Vorgaben: [LIST] [*][u]Frankreich:[/u] Der Eiffelturm bei Nacht ist urheberrechtlich geschützt; die kommerzielle Nutzung ist nur mit Lizenz erlaubt. [*][u]Großbritannien:[/u] Zahlreiche Sehenswürdigkeiten, Bahnhöfe oder Parks erfordern Film- und Fotolizenzen für gewerbliche Zwecke. [*][u]USA:[/u] Städte wie New York regeln kommerzielle Drehs über offizielle Film-Permits und Versicherungsnachweise. [/LIST] [b]Rechtliche Situation in den Vereinigten Arabischen Emiraten[/b] Auch in den VAE gilt: Die Nutzung von Bildern, Videos oder Livestreams ist keineswegs ein rechtsfreier Raum. Eine Panoramafreiheit wie in Europa existiert nicht. Das [i]Federal Decree-Law No. 38/2021[/i] über Urheber- und Nachbarrechte schützt ausdrücklich architektonische Werke und räumt Lizenzinhabern die Kontrolle über deren wirtschaftliche Nutzung ein. Eine begrenzte Ausnahme gilt lediglich für klassische Rundfunksendungen – nicht jedoch für Social-Media-Formate oder Influencer-Content. Architektur, die vor März 1993 fertiggestellt wurde, fallen mangels damaligen Urheberrechtsschutzes nicht unter diese Regelung. Wer in den VAE bezahlte Inhalte, Kooperationen oder Werbung auf Social Media veröffentlicht, benötigt zudem einen [i]Advertiser Permit[/i] des UAE Media Council. Diese Lizenzpflicht gilt für alle, die ihre Kanäle gewerblich betreiben – auch für Einzelpersonen, Influencer oder ausländische Unternehmen. Verstöße gegen Medien-, Datenschutz- oder Urheberrecht können mit empfindlichen Bußen zwischen 10.000 und 100.000 AED geahndet werden. Private, nicht-kommerzielle Inhalte sind erlaubt. Sobald jedoch wirtschaftliche Interessen wie Sponsoring, Produktplatzierungen oder Werbepartner ins Spiel kommen, ist eine Genehmigung zwingend erforderlich. [b]Was sollten Creators und Unternehmen also beachten?[/b] [LIST] [*][b]Kommerziellen Zweck prüfen:[/b] Bereits Sponsoring, Affiliate-Links oder Produktplatzierungen können eine gewerbliche Nutzung darstellen. [*][b]Lizenzen frühzeitig beantragen:[/b] In München über die Pressestelle des Oktoberfests, in den VAE beim UAE Media Council. [*][b]AGBs und Verträge sorgfältig prüfen:[/b] Besonders bei Kooperationen mit Veranstaltern, Messen oder Freizeitparks. [*][b]Alternative Drehorte nutzen:[/b] Außenaufnahmen außerhalb kontrollierter Bereiche sind in der Regel erlaubt. [*][b]Rechtlichen Rat einholen:[/b] Vor allem bei grenzüberschreitenden Projekten oder internationalen Partnerschaften empfiehlt sich juristische Begleitung. [/LIST] [b]Fazit[/b] Die Panoramafreiheit endet dort, wo das Hausrecht beginnt – und das Oktoberfest ist während der Veranstaltung rechtlich betrachtet ein privater Raum. Dass München diese Rechte nun konsequent wahrnimmt, mag für Creators ungewohnt sein, ist aber juristisch legitim und wirtschaftlich nachvollziehbar. Für Influencer, Marken und Medienunternehmen gilt: Wer öffentliches Flair kommerziell nutzt, sollte sich frühzeitig um Lizenzen kümmern – ob auf der Wiesn, beim Weihnachtsmarktbesuch – oder am Burj Khalifa. [b]Fachkundige Unterstützung[/b] Wer für Social Media, Marketing oder Unternehmenskommunikation gewerbliche Medieninhalte erstellt, sollte sich unbedingt rechtlich absichern. Unser ClubPartner OC Legal unterstützt Sie mit fundierter Expertise im Medien-, Urheber- und Wirtschaftsrecht – für rechtssicheren Content, weltweit. [i] Bildnachweis: Erstellt mit KI[/i] [b]Über unseren ClubPartner:[/b] OC Legal - Kanzlei Oberndörfer eine etablierte Wirtschaftskanzlei aus Starnberg, die jetzt auch in Dubai tätig ist. Mit 25 Jahren Erfahrung bietet OC Legal umfassende juristische Beratung, die Unternehmenspraxis und Risiken gleichermaßen im Blick hat. Besonders Unternehmen, die den Brückenschlag zwischen Dubai und Europa suchen, profitieren von der Expertise des Teams. OC Legal unterstützt Sie beim Markteintritt in Dubai, besonders im Wirtschafts- und Medienrecht sowie bei neuen Technologien. Mit einem globalen Netzwerk und operativer Erfahrung in Handelsunternehmen bietet die Kanzlei maßgeschneiderte Lösungen für Ihre rechtlichen und geschäftlichen Herausforderungen. [b]Kontakt[/b] Sie erreichen unseren ClubPartner per [b][url=tel:+4981515566480]Telefon[/url][/b], per [url=mailto:jo@oc-legal.de][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=https://www.oc-legal.de/][b]Homepage[/b][/url]. {UF:30415} ClubMitglieder erhalten 10% Rabatt auf die Honorare. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, den Konditionen, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Recht? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline][b]Exklusive Mitglieder Hotline[/b][/url] erreichen Sie uns unkompliziert per [url=tel:+971562050066][b]Telefon[/b][/url] (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per [url=https://wa.me/971562050066][b]Whatsapp[/b][/url].
Weiterlesen »
