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GECMAGAZIN
Digitale Rechnungen ab 2026

sowie des Tax Procedures Law und stellt einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung des steuerlichen Compliance-Rahmens dar. Unternehmen sollten die rechtlichen und operativen Auswirkungen frühzeitig evaluieren, um rechtzeitig vorbereitet zu sein. [url=https://www.german-emirates-club.com/Profile/1734515634/MjAzMQ==][b]Jakob Kisser[/b][/url] von unserem ClubPartner [b][url=https://www.german-emirates-club.com/Partner/1/671][b]Strohal Legal Consultants[/b][/url][/b] erläutert, auf welcher gesetzlichen Grundlage das System beruht, welche politischen Ziele verfolgt werden und was insbesondere in der ersten Einführungsphase ab 2026 zu beachten ist. [b]Gesetzliche Basis und Zielsetzung[/b] Das E-Invoicing-Regime stützt sich auf zwei zentrale Vorschriften: [LIST] [*] [i]Federal Decree-Law No. 16 of 2024[/i] – Änderung des VAT Law, [*] [i]Federal Decree-Law No. 17 of 2024[/i] – Anpassung des Tax Procedures Law. [/LIST] Diese Gesetzeswerke: [LIST] [*] definieren „E-Invoice“, „Electronic Credit Note“ und „E-Invoicing System“, [*] bestimmen als zuständige Aufsichtsbehörde die [i]Federal Tax Authority (FTA)[/i], und [*] schaffen den rechtlichen Rahmen für die verpflichtende Nutzung und deren Durchsetzung. [/LIST] Die Ziele dahinter sind klar: Das System soll die Genauigkeit der VAT-Berichterstattung erhöhen, die Rückverfolgbarkeit verbessern, Steuerbetrug reduzieren und Einnahmeverluste verhindern, indem Transparenz und Kontrolle gestärkt werden. Es bringt die VAE in Einklang mit internationalen [i]Continuous Transaction Control[/i]-Modellen. Zudem soll es die Effizienz geschäftlicher und behördlicher Abläufe verbessern, indem Prozesse gestrafft und administrative Belastungen reduziert werden. [b]Anwendungsbereich[/b] Das System wird stufenweise eingeführt: [LIST] [*] [b]Phase 1 (ab Juli 2026):[/b] E-Invoicing wird Pflicht für große Unternehmen, die B2B- und B2G-Rechnungen ausstellen. [*] [b]Phase 2 (ab 2027):[/b] Ausweitung auf KMU und B2C-Transaktionen (mit Clearing und Echtzeit-Reporting). [/LIST] Betroffen sind in Phase 1 zunächst alle VAT-registrierten Unternehmen, die B2B- und B2G-Rechnungen ausstellen. Rechnungen müssen künftig im strukturierten, maschinenlesbaren Format PINT AE (basierend auf Peppol-Standards) erstellt werden. PDFs, Bilder und Scans sind nicht mehr zulässig. [b]Rolle der akkreditierten Serviceprovider[/b] Zentrales Element des Systems sind [i]Accredited Service Providers (ASPs)[/i] – zugelassene Intermediäre, die Rechnungen validieren, zwischen den Handelspartnern übermitteln und Transaktionsdaten an das [i]Ministry of Finance[/i] melden. Die [i]Ministerial Decision No. 64 of 2025[/i] legt strenge Kriterien fest. ASPs müssen: [LIST] [*] eine Peppol-Zertifizierung und erfolgreiche Konformitätstests vorweisen, [*] über eine gültige Handelslizenz, ausreichendes Kapital und geprüfte Abschlüsse verfügen, [*] für VAT und ggf. Corporate Tax registriert sein, [*] ISO/IEC 27001 und ISO 22301 erfüllen, [*] mindestens zwei Jahre dokumentierte Erfahrung im Betrieb eines E-Invoicing-Systems haben. [/LIST] [b]Wie das E-Invoicing-System funktioniert[/b] Das System folgt dem [i]Decentralized Continuous Transaction Control and Exchange (DCTCE) Model[/i] mit fünf Beteiligten: Lieferant – dessen Serviceprovider – Serviceprovider des Käufers – Käufer – zentrale Plattform (MoF/FTA). Der Ablauf: [LIST] [*] [b]Lieferant erstellt Rechnung:[/b] Erstellung und Übermittlung an den eigenen ASP. [*] [b]ASP des Lieferanten prüft die Rechnung:[/b] Kontrolle, Formatierung in das offizielle UAE-E-Invoice-Format und Weiterleitung. [*] [b]Weiterleitung an ASP des Käufers:[/b] Sichere Übermittlung; gleichzeitig Meldung der steuerlichen Kerndaten an die staatliche Plattform. [*] [b]Validierung durch Käufer-ASP:[/b] Ist die Rechnung korrekt, sendet dieser eine Bestätigung an den ASP des Lieferanten und leitet sie an den Käufer weiter; anderenfalls erfolgt eine Fehlermeldung. [*] [b]Zentrale Plattform:[/b] Verifiziert die ordnungsgemäße Meldung und sendet Bestätigungen an beide Serviceprovider. [/LIST] [b]Compliance-Pflichten und Risiken[/b] Die Anforderungen gehen über die reine Ausstellung elektronischer Rechnungen hinaus. Unternehmen müssen diese Anforderungen angesichts der potenziellen finanziellen und rufschädigenden Folgen einer Nichteinhaltung als zentrale Compliance-Prioritäten behandeln. Folgendes ist dabei zu beachten: [LIST] [*] E-Invoices und Credit Notes sind mindestens fünf Jahre zu archivieren, [*] die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs kann an die korrekte Nutzung des Systems geknüpft werden [*] alle Format- und Prozessvorgaben müssen eingehalten werden. [/LIST] Verstöße – etwa fehlende E-Invoices, falsche Formate oder unzureichende Dokumentation – führen zu administrativen Strafen nach dem Umsatzsteuerrecht und bergen Reputationsrisiken. [b]Fazit[/b] Die verpflichtende Einführung des E-Invoicing-Systems stellt einen tiefgreifenden Wandel im steuerlichen Umfeld der VAE dar. Unternehmen sollten frühzeitig handeln: ERP- und Rechnungssysteme auf Compliance mit dem PINT-AE-Standard prüfen, potenzielle technische Lücken identifizieren, Prozesse dokumentieren, Verträge anpassen und gezielte Schulungen für Finance-, Legal- und IT-Teams vorbereiten. Eine frühzeitige Einbindung externer steuerlicher und technologischer Expertise kann entscheidend sein, um regulatorische Risiken zu minimieren und operative Stabilität bis zum Stichtag 2026 sicherzustellen. Wer rechtzeitig plant, reduziert nicht nur Compliance-Risiken, sondern profitiert von effizienteren, standardisierten Abläufen in einer zunehmend digitalisierten Steuerlandschaft. Für eine rechtssichere und technisch saubere Umsetzung sowie die Bewertung individueller Risiken stehen Ihnen die Experten von [b][url=https://slg-strohallegalgroup.com][b]Strohal Legal Consultants[/b][/url][/b] zur Seite. [b]Über unseren ClubPartner[/b] Strohal Legal Consultants ist eine internationale Wirtschaftskanzlei, die seit 20 Jahren in den VAE tätig ist. Sie berät nationale und internationale Mandanten bei lokalen und cross-border M&A-Transaktionen sowie zu sämtlichen Themen des Gesellschafts-, Unternehmens- und Arbeitsrechts. Darüber hinaus bietet die Kanzlei Expertise bei steuerrechtlichen Fragestellungen und unterstützt bei der Umsetzung unternehmerischer Vorhaben und Investitionen in den VAE. Sie erreichen unseren ClubPartner per [b][url=tel:+97172338927]Telefon[/url][/b] oder alternativ auch unter dieser [b][url=tel:+97172338927]Nummer[/url][/b] oder dieser [b][url=tel:+971503765847]Nummer[/url][/b], per [url=mailto:office@slglaw.cc][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.slglaw.cc/][b]Homepage[/b][/url]. {UF:30415} ClubMitglieder erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 10% auf alle Nettohonorare. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. Kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen unseren ClubPartner. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, den Konditionen, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Recht? 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