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GECMAGAZIN
Neue Medienregeln in den VAE

Consultants[/b][/url] ordnet die neuen Regelungen ein und erläutert, welche Auswirkungen sich daraus für Unternehmen, Medienschaffende und digitale Content Creators ergeben. [b]Hintergrund und Zielsetzung der Cabinet Resolution No. (42) of 2025[/b] Die Cabinet Resolution No. (42) of 2025 konkretisiert und stärkt das Federal Decree-Law No. (55) of 2023 und ersetzt damit frühere, nicht mehr zeitgemäße medienrechtliche Regelungen. Ziel ist es, einen klaren Katalog administrativer Verstöße sowie konkret bezifferter Sanktionen zu schaffen und so eine effektivere Durchsetzung des Medienrechts zu ermöglichen. Seit ihrem Inkrafttreten am 29. Mai 2025 verfolgt die Verordnung insbesondere folgende Zwecke: die Förderung verantwortungsvoller Kommunikation, den Schutz gesellschaftlicher Werte der VAE, die Wahrung ethischer Standards sowie die Sicherung nationaler Identität und Sicherheit. Verboten werden unter anderem Hassrede, Desinformation und Verletzungen der Privatsphäre. Damit soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen digitaler Innovation und kultureller Identität hergestellt werden. [b]Anwendungsbereich: Wer ist betroffen?[/b] Die Verordnung gilt ausdrücklich für „Einzelpersonen und Medieninstitutionen“ und erfasst damit sowohl natürliche als auch juristische Personen. Besonders hervorzuheben ist, dass sie auch auf in Freihandelszonen tätige Unternehmen Anwendung findet. Damit wird eine einheitliche Regulierung im gesamten Staatsgebiet sichergestellt und regulatorischen Umgehungen vorgebeugt. Von besonderer Bedeutung sind die Regelungen für Influencer und digitale Content Creator. Für Personen, die eine „Medientätigkeit“ ausüben, sind nunmehr spezifische Lizenzen erforderlich – insbesondere dann, wenn Inhalte kommerziell genutzt werden, etwa durch bezahlte Kooperationen, Werbung oder Promotions. Der Begriff der Medientätigkeit wird damit bewusst weit gefasst und umfasst auch moderne Formen kommerzieller Content-Erstellung. Digitale Akteure unterliegen somit denselben Standards wie klassische Medien. Gleichzeitig bleibt die Regulierung von digitalen, gedruckten und audiovisuellen Medien in einem einheitlichen Rahmen bestehen. [b]Medienverstöße und Sanktionen[/b] Die Cabinet Resolution definiert eine Vielzahl konkreter Medienverstöße und ordnet diesen jeweils klar bezifferte administrative Sanktionen zu. Eine vollständige Übersicht der Verstöße und der entsprechenden Strafen ist in den einschlägigen Regelungen der Verordnung enthalten und sollte von allen betroffenen Akteuren sorgfältig geprüft werden. In der folgenden Tabelle finden Sie die wichtigsten, eine deutsche Übersetzung ist [url=https://www.german-emirates-club.com/uploads/sys/__upload_695e8bfce0920_1767803900.pdf][b]hier[/b][/url] einzusehen. {uf:79828} [b]Rechtsbehelfs- und Beschwerdeverfahren[/b] Der Rat oder die zuständige Behörde ist verpflichtet, den betroffenen Verstoßenden innerhalb von 15 Tagen nach Erlass der Entscheidung über die verhängte administrative Sanktion zu informieren. Die Mitteilung erfolgt über die genehmigten Kommunikationskanäle und enthält Angaben zur Art des Verstoßes, zur Frist zur Behebung sowie zu weiteren von der Behörde festgelegten Informationen. Gegen eine verhängte Sanktion kann innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung eine begründete Beschwerde unter Beifügung entsprechender Unterlagen eingelegt werden. Über die Beschwerde ist innerhalb von 15 Tagen zu entscheiden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Entscheidung, gilt die Beschwerde als abgelehnt. [b]Fazit[/b] Mit der Cabinet Resolution No. (42) of 2025 wird das Medienrecht der VAE weiter formalisiert und mit klaren, messbaren Sanktionen für Verstöße gegen das Federal Decree-Law No. (55) of 2023 ausgestattet. Der umfassende Anwendungsbereich – einschließlich Einzelpersonen, Medienunternehmen, digitalen Content Creators und Freizonenunternehmen – sorgt für eine einheitliche und transparente Regulierung. Der deutliche Fokus auf strenge Inhaltsstandards, insbesondere im Hinblick auf religiöse und kulturelle Sensibilitäten, unterstreicht das Bestreben der VAE nach einem verantwortungsvollen Medienumfeld im Einklang mit nationalen Werten. Die Einrichtung eines föderalen Content-Komitees sowie gestärkte emiratsbezogene Aufsichtsstrukturen erhöhen die Durchsetzungskraft der Regelungen. Einzelne Aspekte der neuen Vorschriften werden voraussichtlich weiterer Konkretisierung bedürfen. Bis dahin empfiehlt unser ClubPartner, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und interne Prozesse entsprechend anzupassen, anstatt erst auf mögliche Verstöße zu reagieren. [b]Über unseren ClubPartner[/b] Strohal Legal Consultants ist eine internationale Wirtschaftskanzlei, die seit 20 Jahren in den VAE tätig ist. Sie berät nationale und internationale Mandanten bei lokalen und cross-border M&A-Transaktionen sowie zu sämtlichen Themen des Gesellschafts-, Unternehmens- und Arbeitsrechts. Darüber hinaus bietet die Kanzlei Expertise bei steuerrechtlichen Fragestellungen und unterstützt bei der Umsetzung unternehmerischer Vorhaben und Investitionen in den VAE. Sie erreichen unseren ClubPartner per [b][url=tel:+97172338927]Telefon[/url][/b] oder alternativ auch unter dieser [b][url=tel:+97172338927]Nummer[/url][/b] oder dieser [b][url=tel:+971503765847]Nummer[/url][/b], per [url=mailto:office@slglaw.cc][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.slglaw.cc/][b]Homepage[/b][/url]. {UF:30415} ClubMitglieder erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 10% auf alle Nettohonorare. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. Kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen unseren ClubPartner. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, den Konditionen, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Recht? 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