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GECMAGAZIN
Neues Wage Protection System

geschaffen. Die Resolution tritt am 1. Juni 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige [i]Ministerial Resolution No. 598 of 2022[/i], die bis dahin die Verpflichtungen zum Lohnschutz regelte. Unser ClubPartner [url=https://www.german-emirates-club.com/Partner/1/671][b]Kisser Legal[/b][/url] erläutert die wichtigsten Bestimmungen der neuen Resolution – darunter die neue Zahlungsfrist, Compliance-Schwellenwerte, Durchsetzungsverfahren, Ausnahmen und die Regelungen zur Delegation der Lohnabrechnung. [b]Neue Zahlungsfrist[/b] Die [i]Resolution 340[/i] legt den 1. Tag jedes Kalendermonats als einheitlichen Gehaltszahlungstermin für Arbeitnehmer im privaten Sektor fest. Die zu zahlenden Gehälter beziehen sich jeweils auf den vorhergehenden Kalendermonat. Jede Gehaltszahlung, die nach diesem Datum erfolgt, gilt nach der Resolution als verspätet. Nach dem bisherigen Rahmen hatten Arbeitgeber ab Fälligkeit grundsätzlich ein 15-tägiges Zeitfenster, bevor eine Zahlung als verspätet galt, sofern der Arbeitsvertrag keine kürzere Frist vorsah. Unter dem neuen System gibt es keine Kulanz mehr: Die Frist ist der 1. des Monats, und jede Zahlung nach diesem Datum gilt ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit als nicht konform. Alle bei MoHRE registrierten Firmen müssen Zahlungen über das zugelassene WPS oder über ein anderes vom Ministry für diesen Zweck offiziell anerkanntes Zahlungssystem abwickeln. Zudem sind Unternehmen verpflichtet, auf Anfrage Belege, Daten und sonstige Unterlagen vorzulegen, die Gehaltszahlungen nachweisen – entsprechend den von MoHRE festgelegten Kontrollen und Verfahren. [b]Schwellenwerte für Konformität[/b] Die Resolution verlangt nicht, dass die gesamte Lohnsumme vollständig ausgezahlt sein muss, um WPS-konform zu agieren. Stattdessen werden zwei getrennte Schwellenwerte eingeführt: einer auf Ebene des Unternehmens und einer auf Ebene des einzelnen Arbeitnehmers. Auf Firmenebene gilt ein Unternehmen als konform, wenn es bis zur Zahlungsfrist mindestens 85% der insgesamt geschuldeten Löhne an seine Belegschaft überweist. Auf individueller Ebene gilt ein Arbeitnehmer nicht als unbezahlt, wenn er mindestens 85% seines vertraglich vereinbarten Gehalts erhält, sofern eine etwaige Differenz auf rechtmäßige Abzüge oder Einbehalte zurückzuführen ist, die nach Article 25 des [i]Federal Decree-Law No. 33 of 2021[/i], also des UAE Labour Law, zulässig sind. Der individuelle Schwellenwert stellt eine Änderung gegenüber dem früheren System dar, das bei 80% lag. Beide Schwellenwerte betreffen ausschließlich die Überwachung der WPS-Konformität. Sie berühren nicht das Recht des Arbeitnehmers, weiterhin ausstehende Beträge geltend zu machen. [b]Durchsetzung: Eskalationsplan[/b] Annex 1 der Resolution legt ein gestuftes Durchsetzungsregime fest. Maßnahmen werden in bestimmten Abständen nach der Zahlungsfrist angewendet und richten sich nach der Größe des Unternehmens sowie teilweise danach, ob ein Verstoß wiederholt wurde. [b]Ab Fälligkeit:[/b] MoHRE beginnt mit der elektronischen Überwachung aller registrierten Firmen, um festzustellen, ob Gehälter gezahlt wurden. [b]Ab Tag 2:[/b] Nicht konforme Unternehmen erhalten automatisierte Benachrichtigungen und Warnungen mit der Aufforderung, die Zahlung vorzunehmen. [b]Tag 5:[/b] Neue Anträge auf Arbeitserlaubnisse (Work Permits) für das Unternehmen werden ausgesetzt. Der Arbeitgeber wird formell über die Aussetzung informiert und zur Begleichung der ausstehenden Gehälter aufgefordert. [b]Tag 11:[/b] Wird der Verstoß innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten wiederholt, greifen zwei weitere Maßnahmen: Administrative Bußgelder werden gemäß [i]Cabinet Resolution No. 21 of 2020[/i] verhängt, und das Unternehmen wird gemäß [i]Ministerial Resolution No. 209 of 2022[/i] in Category 3 herabgestuft. [b]Tag 16:[/b] Für betroffene Arbeitnehmer werden automatisch individuelle oder kollektive Arbeitsrechtsklagen registriert, und weitere Arbeitserlaubnisse werden ausgesetzt. Diese Stufe betrifft zwei Kategorien von Unternehmen: erstens nicht konforme Firmen mit 25 oder mehr Arbeitnehmern in allen Sektoren gemäß den geltenden MoHRE-Regelungen; zweitens Firmen unter gemeinsamer Eigentümerschaft, wenn die Gesamtzahl der Arbeitnehmer, deren Gehälter über diese Unternehmen hinweg nicht gezahlt wurden, 25 oder mehr erreicht – allerdings nur in den Bereichen Bauwesen, Transport und Lagerung, Sicherheitsdienste, Reinigungsdienste, Personalvermittlungsagenturen oder Vermittlungsbüros für Hausangestellte. [b]Tag 21:[/b] Die schwerwiegendsten Maßnahmen können angewendet werden. Dazu gehören die Ausstellung von Vollstreckungstiteln zur Zahlung ausstehender Gehälter, vorsorgliche Beschlagnahmen von Vermögenswerten des Unternehmens, Reiseverbote gegen verantwortliche Personen im Unternehmen sowie die Weiterleitung der Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft und andere zuständige Behörden unter Vorlage der relevanten Unterlagen. Eine Weiterleitung der Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft kommt nach der Resolution insbesondere in drei Fällen in Betracht: bei nicht konformen Unternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern im Fall eines wiederholten Verstoßes; bei Firmen desselben Arbeitgebers oder derselben Arbeitgeber unter Berücksichtigung gemeinsamer Eigentümerschaft, wenn die Zahl der nicht bezahlten Arbeitnehmer über diese Firmen hinweg 50 oder mehr erreicht und die Tätigkeit in den genannten Sektoren liegt; sowie in Fällen, in denen ein Risiko für die Stabilität und Ordnungmäßigkeit des Arbeitsmarktes besteht – unabhängig von der Größe des Unternehmens. [b]Ausnahmen von der WPS-Berechnung[/b] Article 4 der Resolution nennt bestimmte Arbeitnehmerkategorien, die von der WPS-Berechnung ausgenommen sind. Diese Ausnahmen erfordern in der Regel entweder eine formelle Mitteilung an MoHRE oder die Vorlage entsprechender Nachweise. Dazu gehören unter anderem: [LIST] [*]Arbeitnehmer, deren Gehälter Gegenstand einer laufenden arbeitsrechtlichen Klage sind, die an das zuständige Gericht verwiesen wurde, oder für die ein Vollstreckungstitel ausgestellt wurde – beschränkt auf den streitigen Gehaltsbetrag und Zeitraum [*]Arbeitnehmer, gegen die eine Abwesenheitsmeldung formell eingereicht wurde, für die Dauer dieser Meldung [*]Arbeitnehmer, deren persönliche Freiheit durch Anordnung einer zuständigen Behörde eingeschränkt wurde, für den Zeitraum, in dem sie ihre Arbeit nicht ausführen können, vorbehaltlich Mitteilung an MoHRE und entsprechender Dokumentation [*]Arbeitnehmer im genehmigten unbezahlten Urlaub, für den genehmigten Zeitraum, vorbehaltlich Mitteilung an MoHRE und Vorlage der erforderlichen Nachweise [*]Seeleute, die an Bord von Schiffen tätig sind, vorbehaltlich eines Antrags des Unternehmens und Genehmigung durch MoHRE [*]Ausländische Arbeitnehmer, die bei ausländischen Unternehmen oder deren Niederlassungen in den VAE beschäftigt sind und ihre Gehälter außerhalb der VAE erhalten, vorbehaltlich eines Antrags des Unternehmens und Zustimmung des Arbeitnehmers [*]Arbeitnehmer mit Mission-Type Work Permits mit einer Dauer von höchstens drei Monaten [*]Fischerboote im Eigentum von UAE nationals [*]Öffentliche Taxis im Eigentum von UAE nationals [*]Banken und Finanzinstitute [*]Gebetsstätten [/LIST] [b]Delegation der Lohnabwicklung[/b] Nach Article 5 kann ein Unternehmen eine dritte Partei damit beauftragen, Gehaltszahlungen in seinem Namen abzuwickeln. Dafür muss das Unternehmen MoHRE die Angaben zur autorisierten Partei sowie eine Kopie der Vollmacht oder des Vertrags mit dieser Partei vorlegen. Daraus müssen der Umfang der Beauftragung sowie die damit verbundenen Pflichten und Verantwortlichkeiten hervorgehen. Die rechtliche Verantwortung für die fristgerechte Zahlung verbleibt jedoch in jedem Fall beim beschäftigenden Unternehmen. Zahlt die beauftragte Partei die Gehälter nicht rechtzeitig, werden sämtliche Durchsetzungsmaßnahmen nach der Resolution gegen das Unternehmen verhängt, nicht gegen den beauftragten Dienstleister. Etwaige Regressansprüche des Unternehmens gegen den Dienstleister nach Vertrag und anwendbarem Recht bleiben davon unberührt. [b]Praktische Überlegungen für Arbeitgeber[/b] Die neue Zahlungsfrist zum 1. des Monats erfordert eine Anpassung der internen Lohnabrechnungsprozesse. WPS-Einreichungen müssen faktisch vor dem letzten Arbeitstag des vorhergehenden Monats abgeschlossen sein. Wochenenden und Feiertage können das verfügbare Zeitfenster zusätzlich verkürzen, sodass interne Freigabeprozesse entsprechend neu strukturiert werden müssen. Auch die Liquiditätsplanung gewinnt an Bedeutung. Arbeitgeber müssen die Finanzierung der Lohnzahlungen und die WPS-Einreichungen in der Praxis häufig vor dem letzten Bankarbeitstag des Vormonats abschließen, statt auf Zahlungseingänge in den ersten Tagen des Folgemonats zurückzugreifen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen mit projektbasierten Einnahmen, stark forderungsabhängigen Geschäftsmodellen sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit engeren Liquiditätszyklen. Branchenbeobachter weisen bereits darauf hin, dass vorfinanzierte Lohnkonten und der Zugang zu Payroll-Finanzierung unter dem neuen Rahmen operativ relevanter werden. Besondere Aufmerksamkeit verdient außerdem die Dokumentation von Abzügen. Der verschärfte individuelle 85%-Schwellenwert bedeutet, dass jeder Abzug, der die Nettozahlung eines Arbeitnehmers unter diesen Wert senkt, klar dokumentiert und rechtlich begründet sein muss. Abzüge, die nicht formal im Einklang mit dem UAE Labour Law erfasst sind, können dazu führen, dass der betroffene Arbeitnehmer für WPS-Zwecke als unbezahlt gilt. Bei Gruppen- und Multi-Entity-Strukturen sind die Regelungen zu Tag 16 und Tag 21 besonders relevant. In bestimmten Sektoren werden unbezahlte Arbeitnehmer über Unternehmen unter gemeinsamer Eigentümerschaft hinweg zusammengezählt. Unternehmensgruppen mit mehreren registrierten Gesellschaften müssen daher die WPS-Konformität über alle Einheiten hinweg gemeinsam überwachen, da Eskalationsschwellen auf konsolidierter Basis erreicht werden können – selbst wenn kein einzelnes Unternehmen diese Schwelle allein überschreitet. [b]Inkrafttreten[/b] Die Resolution wurde mit Inkrafttreten zum 1. Juni 2026 veröffentlicht, wie in Article 8 festgelegt. Die neuen WPS-Regelungen markieren eine deutliche Verschärfung der Gehaltsschutzpflichten für private Arbeitgeber in den VAE. Sie verlangen präzisere Lohnabrechnungsprozesse, sorgfältigere Dokumentation, vorausschauendere Liquiditätsplanung und eine engere Überwachung von Gruppenstrukturen. Arbeitgeber sollten ihre bestehenden Abläufe zeitnah überprüfen und sicherstellen, dass Fristen, Systeme und interne Zuständigkeiten den neuen Anforderungen entsprechen. Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Arbeitgeber sollten zu ihren individuellen Umständen spezifische Beratung durch qualifizierte UAE Employment Lawyers einholen. Für eine rechtliche Einordnung der neuen WPS-Anforderungen und Unterstützung bei der praktischen Umsetzung stehen Ihnen die Experten von [url=https://www.kisser.legal/][b]Kisser Legal[/b][/url] gern zur Verfügung. [b]Über unseren ClubPartner[/b] Kisser Legal (vormals Strohal Legal Consultants) ist eine internationale Wirtschaftskanzlei, die seit 20 Jahren in den VAE tätig ist. Sie berät nationale und internationale Mandanten bei lokalen und cross-border M&A-Transaktionen sowie zu sämtlichen Themen des Gesellschafts-, Unternehmens- und Arbeitsrechts. Darüber hinaus bietet die Kanzlei Expertise bei steuerrechtlichen Fragestellungen und unterstützt bei der Umsetzung unternehmerischer Vorhaben und Investitionen in den VAE. Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [url=tel:+971503765847][b]+971 50 376 5847[/b][/url], per [url=mailto:office@kisser.legal][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.kisser.legal/][b]Homepage[/b][/url]. Foto: [url=https://unsplash.com/@callmefred?utm_source=unsplash&utm_medium=referral&utm_content=creditCopyText][b]Call Me Fred[/b][/url] / [url=https://unsplash.com/photos/a-blue-sign-that-says-have-you-paid-Pi5BQOLePtw?utm_source=unsplash&utm_medium=referral&utm_content=creditCopyText][b]Unsplash[/b][/url]
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