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GECMAGAZIN
UAE modernisieren das Zivilrecht

für zivilrechtliche Rechtsbeziehungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Das neue Gesetz betrifft eine Vielzahl von Themen, die auch für Unternehmen von unmittelbarer Bedeutung sind, darunter Vertragsverhandlungen, Geschäftsfähigkeit, Rechtswahl, zivilrechtliche Haftung und die Ausübung vertraglicher und gesetzlicher Rechte. Viele bekannte Grundprinzipien bleiben bestehen, zugleich enthält das Gesetz jedoch neue Regelungen, die Unternehmen bei der Überprüfung bestehender Verträge und Transaktionsprozesse berücksichtigen sollten. Unser ClubPartner [url=https://www.german-emirates-club.com/Partner/1/671][b]Kisser Legal[/b][/url] gibt einen Überblick über einige der Änderungen, die für Unternehmen in den VAE besonders relevant sein dürften. [b]Pflichten bereits vor Vertragsabschluss[/b] Zu den bedeutsameren Neuerungen gehören die Regelungen zum Verhalten während Vertragsverhandlungen. Articles 121 und 122 enthalten Pflichten in Bezug auf Treu und Glauben sowie die Offenlegung relevanter Informationen bereits in der vorvertraglichen Phase. Die Parteien bleiben grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, ob sie eine Transaktion tatsächlich abschließen wollen. Das Gesetz stellt jedoch klar, dass das Verhalten während der Verhandlungen unter bestimmten Umständen rechtliche Folgen haben kann. Geregelt werden auch Fälle, in denen Informationen nicht offengelegt werden, die für die Entscheidung einer Partei über den Abschluss eines Vertrags wesentlich sind. Abhängig von den konkreten Umständen können sich daraus Rechtsbehelfe ergeben, bis hin zur Anfechtung der Wirksamkeit eines Vertrags. Besonders relevant dürften diese Bestimmungen bei Transaktionen sein, die umfangreiche Due-Diligence-Prüfungen, einen intensiven Informationsaustausch oder längere Verhandlungen erfordern – etwa bei Mergers & Acquisitions, Joint Ventures, Immobilientransaktionen oder strategischen kommerziellen Vereinbarungen. [b]Rechtswahl und Vertragsabschluss[/b] Das neue Gesetz enthält zudem Regelungen dazu, welches Recht auf vertragliche und außervertragliche Verpflichtungen Anwendung findet. Die Parteien können weiterhin frei bestimmen, welchem Recht ihre Vertragsbeziehung unterliegen soll. Wurde keine ausdrückliche Rechtswahl getroffen, enthält das Gesetz Regeln zur Bestimmung des anwendbaren Rechts. Gerade bei grenzüberschreitenden Transaktionen sollten Unternehmen daher ihre Bestimmungen zu Governing Law und Dispute Resolution sorgfältig überprüfen und sicherstellen, dass diese tatsächlich den Absichten der Parteien und der wirtschaftlichen Struktur der jeweiligen Transaktion entsprechen. Das Gesetz erkennt außerdem ausdrücklich elektronische Kommunikation und entsprechendes Verhalten als wirksame Formen des Vertragsabschlusses an. Auch Framework Agreements und vergleichbare langfristige Vertragsstrukturen werden nun ausdrücklich gesetzlich berücksichtigt. [b]Missbrauch von Rechten und Ausübung vertraglicher Rechte[/b] Articles 105 bis 111 befassen sich mit der Ausübung gesetzlicher Rechte und den Umständen, unter denen deren Ausübung zu einer Haftung führen kann. Aus wirtschaftlicher Sicht betrifft dies insbesondere die Ausübung vertraglicher Rechte wie Kündigung, Aussetzung von Leistungen, Vollstreckungsmaßnahmen oder vertraglich eingeräumte Ermessensentscheidungen. Unternehmen sollten solche Maßnahmen künftig sowohl anhand der vertraglich vereinbarten Bestimmungen als auch anhand der im neuen Gesetz verankerten Grundsätze beurteilen. Entscheidungen über die Ausübung wesentlicher vertraglicher Rechte sollten entsprechend dokumentiert und im Einklang mit dem relevanten vertraglichen und gesetzlichen Rahmen umgesetzt werden. [b]Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit[/b] Article 84 senkt das Alter der Volljährigkeit auf 18 gregorianische Jahre. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen damit grundsätzlich die volle zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit, können eigenständig Verträge abschließen, ihre Angelegenheiten verwalten und rechtliche Verpflichtungen eingehen. Das Gesetz ermöglicht darüber hinaus Minderjährigen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, eine gerichtliche Genehmigung zur Verwaltung ihres eigenen Vermögens zu beantragen, sofern die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Unternehmen, Finanzinstitute und Familien sollten daher prüfen, ob bestehende Strukturen oder Vereinbarungen noch auf der bisherigen Altersgrenze beruhen und gegebenenfalls angepasst werden müssen. [b]Willensmängel und Ausnutzung einer Schwächesituation[/b] Das neue Gesetz enthält außerdem Bestimmungen für Situationen, in denen eine Partei einen erheblichen Vorteil erlangt, indem sie die Verletzlichkeit, Abhängigkeit, Bedürftigkeit oder mangelnde Erfahrung der anderen Partei ausnutzt. Unter entsprechenden Umständen können Gerichte einen Vertrag aufheben oder seine Bedingungen anpassen. Zugleich schafft das Gesetz mehr Klarheit hinsichtlich der Verjährungsfristen für Ansprüche, die aus Mängeln der Willensbildung beziehungsweise Zustimmung entstehen. Diese Regelungen können insbesondere bei Transaktionen relevant werden, bei denen besondere Abhängigkeitsverhältnisse bestehen oder Zweifel daran entstehen, unter welchen Umständen eine vertragliche Zustimmung zustande gekommen ist. [b]Hardship und Force Majeure[/b] Das Gesetz unterscheidet ausdrücklich zwischen [i]Force Majeure[/i] und [i]Hardship[/i]. Force Majeure betrifft grundsätzlich Situationen, in denen die Erfüllung eines Vertrags aufgrund von Ereignissen außerhalb der Kontrolle der Parteien unmöglich wird. Hardship liegt hingegen vor, wenn die Vertragserfüllung zwar weiterhin möglich ist, infolge unvorhersehbarer Umstände jedoch außergewöhnlich belastend geworden ist. Wird Hardship festgestellt, können die Gerichte entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls Abhilfe gewähren. Für Unternehmen, die langfristige Verträge abschließen, bleiben daher sorgfältig formulierte Hardship- und Force-Majeure-Klauseln wichtige Instrumente zur Risikoverteilung und zum Umgang mit unvorhergesehenen Entwicklungen. Besondere Bedeutung hat dies in Branchen, in denen Projekte und Vertragsbeziehungen über lange Zeiträume laufen – etwa im Bauwesen, bei Infrastrukturprojekten, in der Produktion oder bei langfristigen Lieferverträgen. [b]Zivilrechtliche Haftung[/b] Das neue Gesetz enthält mehrere Bestimmungen, die für zivilrechtliche Ansprüche und die Beilegung von Streitigkeiten relevant sind. Ausdrücklich anerkannt wird nun auch ein Mitverschulden des Geschädigten. Dessen eigenes Verhalten kann somit bei der Bemessung eines Schadensersatzanspruchs berücksichtigt werden. Das Gesetz enthält außerdem Regelungen zum Ersatz immaterieller Schäden, unter anderem bei Beeinträchtigungen von Reputation, Ehre, gesellschaftlichem Ansehen, Freiheit oder finanzieller Stellung. Darüber hinaus schafft es mehr Rechtssicherheit hinsichtlich der auf zivilrechtliche Ansprüche anwendbaren Verjährungsfristen. Unternehmen sollten diese Regelungen bei der Bewertung von Prozessrisiken, Haftungsklauseln in Verträgen und internen Strategien zum Umgang mit Ansprüchen berücksichtigen. [b]Übergangsbestimmungen[/b] Das Gesetz enthält Übergangsbestimmungen, die regeln, wie die neuen Vorschriften auf bestehende Rechtsverhältnisse und vertragliche Vereinbarungen Anwendung finden. Unternehmen sollten diese Bestimmungen sorgfältig prüfen, wenn sie bestehende Verträge und laufende Vertragsbeziehungen bewerten. Besondere Aufmerksamkeit verdienen langfristige Verträge, Framework Agreements und Transaktionen, die über den Zeitpunkt des Inkrafttretens hinaus fortbestehen. Wie die Übergangsregelungen konkret anzuwenden sind, hängt von den Umständen des jeweiligen Falls ab und sollte insbesondere bei bedeutenden Rechten oder Verpflichtungen individuell geprüft werden. [b]Was Unternehmen jetzt prüfen sollten[/b] Vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage empfiehlt sich insbesondere eine Überprüfung folgender Bereiche: [LIST] [*]Standardverträge und Vertragsvorlagen [*]Verhandlungs- und Offenlegungsprozesse [*]Bestimmungen zu Governing Law und Dispute Resolution [*]Hardship- und Force-Majeure-Klauseln [*]interne Verfahren zur Ausübung vertraglicher Rechte [*]Due-Diligence- und Transaktionsprozesse [*]langfristige Vertragsverhältnisse, die nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes fortbestehen [/LIST] Eine strukturierte Überprüfung bestehender Dokumente und interner Abläufe kann dazu beitragen, die Übereinstimmung mit dem neuen gesetzlichen Rahmen sicherzustellen und das Risiko späterer Streitigkeiten zu reduzieren. [b]Fazit[/b] Das [i]Federal Decree-Law No. 25 of 2025[/i] stellt eine wichtige Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens der VAE dar und betrifft Unternehmen aus einer Vielzahl von Branchen. Mehrere Bestimmungen des neuen Gesetzes werden voraussichtlich erst durch die künftige Rechtsprechung weiter konkretisiert werden. Unternehmen sollten dennoch bereits jetzt prüfen, ob ihre Vertragsdokumentation, Transaktionsprozesse und internen Governance-Strukturen den Anforderungen des neuen Rechtsrahmens entsprechen. Eine frühzeitige Überprüfung und angemessene rechtliche Beratung können dabei helfen, Bereiche zu identifizieren, in denen bestehende Vertragspraktiken angepasst werden sollten, und potenzielle rechtliche sowie wirtschaftliche Risiken zu reduzieren. Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Beurteilung, wie das [i]Federal Decree-Law No. 25 of 2025[/i] auf konkrete Verträge oder Transaktionen Anwendung findet, sollte individuelle rechtliche Beratung eingeholt werden. Für eine rechtliche Einordnung des neuen [i]Civil Transactions Law[/i] und Unterstützung bei der Überprüfung bestehender Vertragsstrukturen stehen Ihnen die Experten von [url=https://www.kisser.legal/][b]Kisser Legal[/b][/url] gern zur Verfügung. [b]Über unseren ClubPartner[/b] Kisser Legal (vormals Strohal Legal Consultants) ist eine internationale Wirtschaftskanzlei, die seit 20 Jahren in den VAE tätig ist. Sie berät nationale und internationale Mandanten bei lokalen und cross-border M&A-Transaktionen sowie zu sämtlichen Themen des Gesellschafts-, Unternehmens- und Arbeitsrechts. Darüber hinaus bietet die Kanzlei Expertise bei steuerrechtlichen Fragestellungen und unterstützt bei der Umsetzung unternehmerischer Vorhaben und Investitionen in den VAE. Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [url=tel:+971503765847][b]+971 50 376 5847[/b][/url], per [url=mailto:office@kisser.legal][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.kisser.legal/][b]Homepage[/b][/url]. Foto: [url=https://unsplash.com/@cytonn_photography?utm_source=unsplash&utm_medium=referral&utm_content=creditCopyText][b]Cytonn Photography[/b][/url] / [url=https://unsplash.com/photos/two-people-shaking-hands-n95VMLxqM2I?utm_source=unsplash&utm_medium=referral&utm_content=creditCopyText][b]Unsplash[/b][/url]
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