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GECMAGAZIN
E-Invoicing: Jetzt wird es ernst

Accredited Service Provider (ASP), auswählen und beauftragen. Die ursprünglich für Ende Juli vorgesehene Frist wurde zwar um drei Monate verlängert – am verpflichtenden Start des Systems zum 1. Januar 2027 hat sich jedoch nichts geändert. Damit bleiben nach der Auswahl des Dienstleisters nur noch gut zwei Monate für die praktische Umsetzung. Unser langjähriger ClubPartner [url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/23/144][b]TME Services[/b][/url] begleitet Unternehmen bei steuerlichen und regulatorischen Veränderungen in den VAE und erläutert, worauf es jetzt ankommt. [b]Was bedeutet E-Invoicing überhaupt?[/b] Eine elektronische Rechnung im Sinne des neuen UAE-Systems ist nicht einfach eine Rechnung, die als PDF erstellt und per E-Mail verschickt wird. Künftig werden Rechnungsdaten in einem strukturierten elektronischen Format zwischen Lieferant und Empfänger ausgetauscht und elektronisch an die Federal Tax Authority (FTA) gemeldet. Grundlage ist der internationale OpenPeppol-Standard. Der elektronische Austausch, die Prüfung und Weiterleitung der Rechnungsdaten erfolgen über akkreditierte Dienstleister. Für Unternehmen bedeutet das: E-Invoicing betrifft nicht nur die Steuerabteilung. Auch Buchhaltung, IT, ERP-Systeme, Stammdaten, interne Freigaben und die Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten spielen eine Rolle. [b]Warum muss ein Service Provider ausgewählt werden?[/b] Unternehmen können sich nicht einfach direkt an das staatliche System anschließen. Die technische Anbindung erfolgt über einen vom UAE Ministry of Finance akkreditierten Service Provider, der die Schnittstelle zwischen dem Rechnungswesen des Unternehmens, Geschäftspartnern und der steuerlichen Infrastruktur bildet. Entsprechend sollte die Auswahl nicht allein nach dem Preis erfolgen. Unternehmen sollten unter anderem prüfen: [LIST] [*]ob die technische Lösung mit den bestehenden Buchhaltungs- oder ERP-Systemen kompatibel ist und welche Schnittstellen zur Verfügung stehen [*]wie Daten verarbeitet, gespeichert und geschützt werden [*]welcher Support bei Einführung und laufendem Betrieb zur Verfügung steht [*]wie gut sich die Lösung an bestehende Rechnungs- und Freigabeprozesse anpassen lässt [*]welche Kosten bei Einrichtung, Transaktionen und laufender Nutzung entstehen [/LIST] Die Liste der akkreditierten Anbieter wird vom Ministry of Finance veröffentlicht und laufend aktualisiert. [b]30. Oktober heißt nicht: Danach ist alles erledigt[/b] Mit der Beauftragung eines Service Providers beginnt die praktische Umsetzung: Technische Schnittstellen müssen eingerichtet, Rechnungsabläufe angepasst und Mitarbeiter geschult werden. Hinzu kommt die Prüfung der Stammdaten, denn fehlerhafte Kunden-, Lieferanten- oder Steuerangaben können den automatisierten Rechnungsaustausch stören. Gerade bei komplexen ERP-Systemen oder mehreren Gesellschaften kann die Vorbereitung aufwendig sein. TME Services empfiehlt deshalb, die verbleibende Zeit zu nutzen, um technische und organisatorische Schwachstellen zu identifizieren, Daten zu bereinigen und interne Verantwortlichkeiten festzulegen. Entscheidend ist nicht allein, bis zum 30. Oktober einen Anbieter beauftragt zu haben, sondern am 1. Januar 2027 tatsächlich arbeitsfähig zu sein. [b]Müssen alle Unternehmen jetzt handeln?[/b] Die Einführung des E-Invoicing-Systems erfolgt gestaffelt. Den Anfang machen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens AED 50 Millionen. Für kleinere Unternehmen endet die Frist zur Auswahl eines akkreditierten Service Providers am 31. März 2027; die verpflichtende Einführung folgt am 1. Juli 2027. Behörden werden in einer späteren Phase einbezogen. Reine Business-to-Consumer-Transaktionen sind derzeit von der Einführung ausgenommen. Unabhängig vom jeweiligen Einführungstermin empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung. Über seine [url=https://tme-services.com/tax-consulting-services/][b]Tax Consulting Services[/b][/url] begleitet TME Services Unternehmen bei steuerlichen und regulatorischen Anforderungen. Weitere Informationen zur verlängerten Frist und zur Einführung des neuen Systems finden Sie im Beitrag [url=https://tme-services.com/dubai/uae-extends-appointing-e-invoicing-provider-deadline/][b]UAE Extends Appointing E-Invoicing ASP Deadline[/b][/url]. Sie möchten wissen, welche Schritte Ihr Unternehmen vor der Einführung des E-Invoicing-Systems noch erledigen sollte? Dann wenden Sie sich direkt an TME Services. Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [url=tel:+971555511018][b]+971 55 55 11 018[/b][/url], per [url=mailto:uwe@tme-services.com][b]E-Mail[/b][/url] oder besuchen Sie die [url=http://www.tme-services.com][b]Homepage[/b][/url]. {UF:30415} GEC-Mitglieder erhalten 10% Rabatt auf durch TME Services erbrachte Dienstleistungen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, den Konditionen, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Beratung? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline][b]Exklusive Mitglieder Hotline[/b][/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66. [i]Hinweis: Die Anforderungen und Fristen des E-Invoicing-Systems können sich aufgrund regulatorischer Änderungen weiterentwickeln. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche oder technische Beratung.[/i] Foto: [url=https://unsplash.com/@microsoft365][b]Microsoft 365[/b][/url] / [url=https://unsplash.com/photos/a-person-sitting-at-a-table-with-a-laptop-oUbzU87d1Gc][b]Unsplash[/b][/url]
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