Login
Den vollständigen Artikel können nur eingeloggte Clubmitglieder lesen. Bitte loggen Sie sich ein!
GECMAGAZIN
Erben in den VAE - Teil 1
Liebe ClubMitglieder, Überall auf der Welt gibt es Gesetze, die die Beziehungen der Bürger untereinander regeln und festlegen, wo der Einzelne hingehört. Dazu gehören auch Bestimmungen über Erben und Vererben. Für uns als Expats in den VAE ist es von entscheidender Bedeutung zu wissen, die...diese Bestimmungen in den VAE aussehen, und unser ClubPartner [url=https://www.german-emirates-club.com/Partner/25/1308][b]AWS Younus Group[/b][/url] bringt mit diesem und einem folgenden Artikel im nächsten Monat Licht ins Dunkel. Allgemein gilt, dass die Erbschaftsgrundsätze - auch für für Nicht-Muslime - in den Vereinigten Arabischen Emiraten durch das islamische Scharia-Recht bestimmt werden, das die Grundlagen für Erbschaft und Nachfolge festlegt. Die Scharia ist vor allem eine religiöse Rechtsform, die sich aus dem Koran und der Sunna (Aussprüche des Propheten Mohammed) ableitet und die meisten Aspekte des Lebens von Muslimen regelt, wie z. B. Moral, Familie, persönlicher Status, Wohltätigkeit, Gemeinschaftsleben und Erbschaft und vieles mehr. Das Personal Affairs Law gilt für alle Bürger der VAE mit Ausnahme von Nicht-Muslimen. Es gilt auch für Expats in the VAE, unabhängig von ihrem Glauben, es sei denn, sie beantragen die Anwendung ihres nationalen Rechts. In Übereinstimmung mit dem Personal Affairs Law sieht das auch das Zivilgesetzbuch vor, dass das Erbe in diesem Falle nach dem Recht des Verstorbenen geregelt wird, d. h. nach dem Recht des Landes oder der Gemeinschaft des Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes. In jedem Fall würde aber das Gericht erster Instanz der Familienabteilung der Gerichte von Dubai bei der Behandlung von Erbschaftsgrundsätzen für Nicht-Muslime in den Vereinigten Arabischen Emiraten immer die Grundsätze des Rechts der VAE berücksichtigen, wie etwa die zwingende Übereinstimmung des betreffenden ausländischen Rechts mit der öffentlichen Ordnung und den Sitten des Landes. [b]Die Bedeutung des Testaments[/b] Wichtig zu wissen: Die Anwendung ausländischen Rechts durch die Gerichte der VAE erfolgt nicht automatisch! Es ist ein Nachweis über die Wahl dieses ausländischen Rechts erforderlich. Dazu dient beispielsweise ein Testament, das zuvor bei der "Wills and Estates Registry for non-Muslims" (Register für Testamente und Nachlässe für Nicht-Muslime) bei den Gerichten von Dubai (Dubai Courts Registry) errichtet und beglaubigt wurde. Für diese Art von Testament kann das Recht des Erblassers gelten. Es kann trotz einer Bestimmung des Zivilgesetzbuchs, wonach das Bundesrecht der VAE für im Land befindliche Immobilien gilt, die von Ausländern testamentarisch veräußert werden, alle Vermögenswerte umfassen. In der Regel behandelten die Gerichte in Dubai Grundeigentum als Ausnahme von dieser Regel (über die Anwendung von Bundesrecht) und erlaubten die Verteilung lokaler Immobilien im Rahmen des Testaments des Verstorbenen. Das Anfang November 2017 im Amtsblatt veröffentlichte Dubai Law No. (15) of 2017 Concerning Administration of Non-Muslim Estates in Dubai and Execution of their Wills (Dubai Law) brachte Klarheit in diese Frage, indem es besagt, dass das [u]Recht des Emirats Dubai[/u] für Erbschaftsfragen für Nicht-Muslime in Dubai oder für Testamente, die Grundbesitz beinhalten, gilt. Liegt [u]kein[/u] Testament vor, werden die örtlichen Gerichte wahrscheinlich die Regeln der Scharia anwenden. Angenommen, der Verstorbene hat ein Testament hinterlassen, das bei der Gerichtskanzlei in Dubai registriert ist. In diesem Fall müssen die Erben in der Nachlassphase neben dem registrierten Testament auch eine Kopie des entsprechenden ausländischen Gesetzes (legalisiert und ins Arabische übersetzt) vorlegen. Werden diese oder andere Anforderungen nicht erfüllt, kommt standardmäßig das Scharia-Recht zur Anwendung. In einem solchen Fall können die betroffenen Parteien beim Berufungsgericht Berufung einlegen, und wenn die Entscheidung immer noch nicht positiv ausfällt, kann als letzte Instanz das Kassationsgericht angerufen werden. [b]Das DIFC-Register für Testamente und Nachlässe[/b] Neben der Möglichkeit, sich an die Dubai Courts Registry zu wenden, gibt es in den Vereinigten Arabischen Emiraten noch eine weitere Alternative, die bei nicht-muslimischen Einwohnern sehr beliebt ist: die DIFC Wills and Probate Registry (DIFC Registry). Das DIFC-Register ist ein Testamentsregister für Nicht-Muslime mit Sitz im Dubai International Financial Centre (DIFC), einer Finanzfreizone mit eigenen Vorschriften und einer eigenen Gerichts- und Streitbeilegungsbehörde, die dem common law und nicht der Scharia oder dem Zivilrecht unterliegt. Das DIFC-Register ist eine öffentliche Einrichtung der Regierung von Dubai und wurde unter der Zuständigkeit der DIFC-Gerichte eingerichtet. Die Gültigkeit eines Testaments des DIFC-Registers wird durch das DIFC-Recht geregelt, wodurch die Testierfreiheit gewährleistet wird. Es kann sowohl bewegliche als auch unbewegliche Vermögenswerte (Immobilien, Bankkonten, Gesellschaftsanteile usw.) umfassen, die dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes gehörten und sich im Emirat Dubai und seit kurzem auch im Emirat Ras Al Khaimah befinden. Unter bestimmten Bedingungen können Erblasser beim DIFC-Register besondere Arten von Testamenten über Immobilien, Anteile an Unternehmen in der Freizone und Finanzvermögen errichten. Aus praktischer Sicht ist anzumerken, dass das Testament des DIFC-Registers nur in englischer Sprache abgefasst ist und im Falle des Todes des Erblassers von den Gerichten des DIFC vollstreckt wird, so dass die Möglichkeit der Anwendung der Scharia bei Nachlässen nicht-muslimischer Personen ausgeschlossen ist. Sie sehen also, wenn Sie in den VAE leben, ist es von größter Bedeutung, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen und möglichst ein gültiges testament registrieren zu lassen - bevor der Fall der Fälle eintritt. Für weitere Unterstützung bei der sicheren Abwicklung von Erbschafts- und Testamentsangelegenheiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) oder anderen familienrechtlichen Fragen in den VAE, kontaktieren Sie bitte unseren ClubPartner oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Online-Beratung in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die AWS Younus Group ist ein integrierter Dienstleister, bestehend aus AWS Advocates & Legal Consultants, AWS Accounting & Auditing sowie AWS Vacation Home Rental, wo qualifizierte Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater sowie Immobilienspezialisten den Klienten mit Expertise und Leidenschaft für ihr Fachgebiet zur Seite stehen. Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [b]+971 52 977 4678[/b], per [url=mailto:andrew@awsadvocates.com][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=https://www.aws-legalgroup.com/][b]Homepage[/b][/url]. {uf:38440} ClubMitglieder erhalten 10% Rabatt auf ausgewählte Dienstleistungen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, den Konditionen, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Recht? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline][b]Exklusive Mitglieder Hotline[/b][/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
Weiterlesen »