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GECMAGAZIN
Körperschaftssteuer - das müssen Sie jetzt wissen!
Investoren machen. Während die VAE kürzlich eine Körperschaftssteuer mit einem Regelsatz von 9 Prozent eingeführt haben (gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen), müssen Privatpersonen weiterhin keine Einkommensteuer zahlen. Und die meisten Unternehmen in Freihandelszonen können weiterhin von einem Steuersatz von null Prozent profitieren, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. [url=https://www.german-emirates-club.com/Profile/1234796191/MjAzMQ==][b]Christian Burböck[/b][/url] von unserem ClubPartner [b][url=https://www.german-emirates-club.com/Partner/17/1513]Global Financial Management Consultancies (GFMC)[/url][/b] erklärt uns heute, was es mit der Körperschaftssteuer in den VAE auf sich hat, und wie Sie sicher gehen können, dass Ihr Unternehmen von Anfang an gesetzeskonform unterwegs ist. [b]Die Körperschaftsteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen (Nettogewinn) von in den VAE ansässigen Unternehmen erhoben.[/b] Grundsätzlich ist jedes Unternehmen in den VAE körperschaftsteuerpflichtig, es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, wie z.B. Erleichterungen für kleine Unternehmen oder Ausnahmen für Unternehmen in Freihandelszonen. [b]Drei verschiedene Steuerklassen[/b] werden bei der Berechnung der Körperschaftssteuer unterschieden: Unternehmen mit einem Jahresnettogewinn von bis zu AED 375.000 unterliegen weiterhin einem Steuersatz von 0%, während Gewinne von Unternehmen mit einem Jahresnettogewinn von über AED 375.000 mit 9% versteuert werden. Der Steuersatz für große multinationale Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 750 Mio. EUR beträgt 15 % gemäß der zweiten Säule des OECD-Projekts zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS). {uf:71574} Das Finanzministerium hat auch einige [b]Ausnahmen für bestimmte Unternehmen[/b] angekündigt, wie z.B. staatliche oder öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, die sich mit der Förderung von Bodenschätzen oder natürlichen Ressourcen in den VAE befassen, sowie Organisationen, die sich für wohltätige und soziale Zwecke einsetzen. Diese Unternehmen sind nicht verpflichtet, Steuererklärungen abzugeben oder Steuern zu zahlen. Wie bereits erwähnt, können Unternehmen, die in einer [b]Freihandelszone[/b] der VAE ansässig sind [b]unter bestimmten Bedingungen von der Steuer befreit[/b] werden. Um sich als Qualified Free Zone Person (QFZP) zu qualifizieren und den Steuersatz von 0% in Anspruch nehmen zu können, muss ein Unternehmen "qualifizierte Einkünfte" erzielen, eine angemessene wirtschaftliche Substanz in der Freihandelszone beibehalten und die Verrechnungspreisanforderungen erfüllen. Qualifizierte Einkünfte sind dabei Einkünfte aus Transaktionen mit anderen Personen in der Freizone und aus bestimmten qualifizierten Aktivitäten resultieren, die ein breites Spektrum abdecken, wie z.B. Produktion, Fondsverwaltung, Logistik und mehr. Wie Sie sehen, sind die [b]Regeln und Vorschriften recht komplex und erfordern die Beratung durch einen Experten[/b]. Darüber hinaus gibt es umfangreiche Regelungen zur Bildung von steuerlichen Organschaften und zu einkommensteuerlichen Abzügen wie Spenden für wohltätige Zwecke, Zinsaufwendungen, Lizenzgebühren, Behandlung von steuerlichen Verlusten, zweifelhaften Forderungen und Kosten im Zusammenhang mit der Bewirtung von Mitarbeitern. Das Finanzministerium der VAE (Ministry of Finance, MOF) hat die Federal Tax Authority (FTA) ermächtigt, das Besteuerungsverfahren zu verwalten und als Aufsichtsbehörde zu fungieren. [b]Unternehmen müssen einmal jährlich ihre Körperschaftsteuererklärung zusammen mit ihrem Finanzbericht einreichen.[/b] Darüber hinaus ist [b]jedes Unternehmen zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet[/b], auch wenn es von der Körperschaftsteuer befreit ist. Während die meisten mittleren und großen Unternehmen in den VAE in der Regel nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren, lässt die FTA auch andere Methoden zu, um die Steuererklärung für kleine Unternehmen und Freiberufler einfach zu halten. [b]Zusammenfassend:[/b] Wer ist in den VAE körperschaftsteuerpflichtig? Ganz einfach, alle Unternehmen, die in den VAE tätig sind, unterliegen ab dem 1. Juni 2023 dem neuen Steuersystem. Die Berechnung der Körperschaftsteuer hängt davon ab, wie das Unternehmen sein Geschäftsjahr bilanziert. Es gibt 3 Schritte, die jedes Unternehmen (einschließlich Unternehmen in Freihandelszonen) unternehmen muss, um dem Körperschaftsteuergesetz der VAE zu entsprechen, nämlich: [LIST] [*]Registrierung für die Körperschaftssteuer [*]Führung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung [*]Einreichung einer jährlichen Steuererklärung bei der FTA [/LIST] [b]Und ja, es gibt Strafen bei Nichteinhaltung! [/b]Die FTA hat vor kurzem die Fristen für die Registrierung zur Körperschaftssteuer bekannt gegeben und die Strafe für eine verspätete Registrierung wurde auf 10.000 AED festgesetzt! Der erste offizielle Stichtag ist der 31. Mai 2024, also nur noch wenige Tage! {uf:71570} Wie Sie sehen, bieten die VAE zwar ein sehr unternehmensfreundliches Geschäftsklima mit einem wettbewerbsfähigen Steuersatz, einfacher Unternehmensgründung und optimierten Unternehmensdienstleistungen, aber Sie müssen sich dennoch auf die Dienste eines Fachmanns verlassen, der sich mit allen Details der Regeln und Vorschriften in den VAE auskennt. [b]Die Spezialisten bei Global Financial Management Consultancies verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung in den Bereichen internationale Finanzen, Steuern, Geschäftsentwicklung und Markteintritt und können Sie bei allen Aspekten Ihres Geschäftsvorhabens in den Vereinigten Arabischen Emiraten unterstützen! [/b] Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [url=tel:+971502765215][b]+971 50 276 5215[/b][/url], per [url=mailto:info@onegfmc.ae][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.onegfmc.ae][b]Homepage[/b][/url]. 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