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GECMAGAZIN
Corporate Tax - diese Fristen gelten!
Steuererklärungen schon Ende dieses Monats fällig! Christian Burböck von unserem ClubPartner Global Financial Management Consultancies (GFMC) erklärt heute, wie die Steuerpflicht grundsätzlich geregelt ist und welche Maßnahmen Unternehmer jetzt ergreifen müssen, um gesetzeskonform unterwegs zu sein. [b]Grundlagen der Körperschaftssteuer[/b] Die Körperschaftssteuer in den VAE wird auf den steuerpflichtigen Nettogewinn von in den VAE ansässigen Unternehmen erhoben. Grundsätzlich ist jedes Unternehmen steuerpflichtig, es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, darunter Erleichterungen für kleine Unternehmen und Steuerbefreiungen für Unternehmen in Freihandelszonen. [b]Steuersätze und Ausnahmen[/b] Es gelten grundsätzlich zwei Steuersätze: [LIST] [*]Gewinne bis zu AED 375.000 sind steuerfrei. [*]Darüber hinausgehende Gewinne werden mit 9 % besteuert. [/LIST] Unternehmen in Freihandelszonen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit werden, wenn sie sich als „Qualifying Free Zone Person“ (QFZP) qualifizieren. Diese Unternehmen müssen „qualifizierende Einkünfte“ erzielen, wirtschaftliche Substanz in der Freihandelszone nachweisen und die Verrechnungspreisanforderungen erfüllen. Unter bestimmten Umständen, z.B. bei Verlusten, kann es jedoch sinnvoll sein, zur Regelbesteuerung zu wechseln. [b]Handelsgesellschaften in Freihandelszonen[/b] Unternehmen in sogenannten Designated Free Zones, die Waren aus dem Ausland beziehen und direkt an einen Einzelhändler oder Vertriebspartner in einem anderen Land weiterverkaufen, ohne die Waren in die VAE einzuführen, sind ebenfalls steuerbefreit. Auch der Verkauf von Waren, die in eine Freihandelszone eingeführt wurden, an Einzelhändler oder Vertriebspartner innerhalb der VAE ist steuerfrei. [b]Drei Schritte zur Compliance[/b] Um die Anforderungen des Körperschaftsteuergesetzes der VAE zu erfüllen, müssen alle Unternehmen, einschließlich der Unternehmen in Freihandelszonen, die folgenden Schritte befolgen: [LIST=1] [*]Registrierung für die Körperschaftsteuer und Beantragung einer Steuernummer. [*]Ordnungsgemäße Buchführung [*]Jährliche Einreichung einer Steuererklärung bei der Federal Tax Authority (FTA). [/LIST] Unternehmen in Freihandelszonen sind zusätzlich verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse prüfen zu lassen und eine jährliche Erklärung zur wirtschaftlichen Substanz (Economic Substance Report - ESR) abzugeben. [b]Fristen und Steuerjahre[/b] Die Einführung der Körperschaftsteuer zum 1. Juni 2023 wirft Fragen zur erstmaligen Steuererklärung auf. Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, beginnt die Steuerpflicht am 1. Januar 2024. Der Abgabetermin für die Steuererklärung ist in diesem Fall grundsätzlich der 30. September des Folgejahres, bis zu dem auch eine etwaige Steuer zu entrichten ist. Es ist derzeit nicht vorgesehen, dass das Unternehmen unterjährig Steuervorauszahlungen leisten muss, andererseits besteht (derzeit) auch nicht die Möglichkeit, die Steuerschuld in Raten zu zahlen oder einen Steueraufschub zu beantragen. Für Unternehmen, die nach dem 1. Juni 2023 gegründet wurden, gelten zu Beginn andere Steuerperioden, die dem abweichenden ersten Geschäftsjahr entsprechen und zwischen 6 und 18 Monaten lang sein können. [LIST] [*]Für Unternehmen, die [b]im Juni 2023[/b] gegründet wurden, umfasst der erste Steuerzeitraum die Periode bis 31.Dezember 2023. Sie müssen demnach ihre erste Steuererklärung bis zum 30. September 2024 einreichen - also in etwa zwei Wochen! [*]Für Unternehmen, die zwischen dem [b]1. Juli 2023 und dem 30. Juni 2024[/b] gegründet wurden, endet das erste Steuerjahr am 31. Dezember 2024. [*]Für Unternehmen, die [b]nach dem 1. Juli 2024[/b] gegründet wurden, endet das erste Steuerjahr am 31. Dezember 2025. [/LIST] [b]Schließung eines Unternehmens[/b] Auch bei einer Unternehmensschließung in diesem Jahr muss eine Steuererklärung eingereicht werden, die den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum Schließungsdatum umfasst. Sollten Sie Fragen zur Körperschaftsteuer oder deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben, stehen Ihnen die Experten unseres ClubPartners GFMC gerne zur Verfügung. [b]Die Spezialisten bei Global Financial Management Consultancies verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung in den Bereichen internationale Finanzen, Steuern, Geschäftsentwicklung und Markteintritt und können Sie bei allen Aspekten Ihres Geschäftsvorhabens in den Vereinigten Arabischen Emiraten unterstützen! [/b] Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [url=tel:+971502765215][b]+971 50 276 5215[/b][/url], per [url=mailto:info@onegfmc.ae][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.onegfmc.ae][b]Homepage[/b][/url]. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, den Konditionen, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Dienstleistungen? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline][b]Exklusive Mitglieder Hotline[/b][/url] erreichen Sie uns unkompliziert per [url=tel:+971562050066][b]Telefon[/b][/url] (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per [url=https://wa.me/971562050066][b]Whatsapp[/b][/url].
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