Login
Den vollständigen Artikel können nur eingeloggte Clubmitglieder lesen. Bitte loggen Sie sich ein!
GECMAGAZIN
Steueroptimierung durch Gesellschafterbezüge
als Gesellschafter und Unternehmer das steuerliche Ergebnis durch ein hohes Gehalt so weit zu reduzieren, dass es praktisch auf null sinkt. [url=https://www.german-emirates-club.com/Profile/1234796191/MjAzMQ==][b]Christian Burböck[/b][/url] von unserem ClubPartner [b][url=https://www.german-emirates-club.com/Partner/17/1513]Global Financial Management Consultancies (GFMC)[/url][/b] erklärt uns heute, was es dabei zu beachten gilt. [b]Gehälter und Betriebsausgaben[/b] Grundsätzlich können Gehälter, Boni, Zuzahlungen für Fahrzeuge und Wohnungen sowie weitere variable Gehaltsbestandteile für Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Anders verhält es sich mit Dividenden, die nicht abzugsfähig sind. Da Geschäftsführerbezüge oft einen der größten Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung darstellen, ist es besonders wichtig, die relevanten steuerlichen Anforderungen und Bedingungen zu kennen. [b]Wichtige Punkte zur Gehaltsgestaltung[/b] Im Folgenden finden Sie wichtige Punkte, die bei der Gehaltsgestaltung für Gesellschafter-Geschäftsführer zu beachten sind: [LIST] [*][u]Art des Visums:[/u] Der Geschäftsführer darf kein Investor-Visum besitzen, sondern muss entweder ein Golden Visa oder ein sogenanntes Mitarbeiter-Visum haben. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Gehaltszahlungen als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. [*][u]Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung:[/u] Ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag ist erforderlich, der die Vergütungsstruktur detailliert darlegt (Grundgehalt, Boni etc.). Die tatsächlich ausgezahlten Gehaltsbestandteile müssen exakt so erfolgen, wie im Vertrag vereinbart. Es bleibt abzuwarten, ob die Federal Tax Authority (FTA) vorschreiben wird, dass Lohnabrechnungen zwingend über das Wage Protection System (WPS) abgewickelt werden müssen. Bei in Freezones registrierten Unternehmen ist es zudem erforderlich, den Dienstvertrag bei der zuständigen Freezone-Behörde zu hinterlegen. [*][u]Höhe des Gehalts:[/u] Der Geschäftsführerbezug muss sich am Marktwert orientieren und dem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet, dass das Gehalt angemessen und marktüblich sein muss, gemessen an der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und nicht nur am Titel des Geschäftsführers. Eine unangemessene, überhöhte Vergütung kann dazu führen, dass die FTA die Gehaltszahlungen steuerlich nicht anerkennt. [/LIST] Zusätzlich zum Grundgehalt kann eine variable Vergütung gezahlt werden, die sich an Unternehmenskennzahlen wie Umsatz oder EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) orientiert. Um die „Fremdüblichkeit“ der Gehälter zu dokumentieren, kann ein Benchmarking-Bericht eines spezialisierten Dienstleisters beauftragt oder ein Headhunter zu Rate gezogen werden. Alternativ können auch Gehaltsdaten auf Plattformen wie Glassdoor, GulfTalent oder Payscale recherchiert werden. Falls der Arbeitsvertrag auch Beiträge zu einer privaten Pensionskasse vorsieht, gilt eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge nur, wenn diese nicht über 15% der Gesamtvergütung hinausgehen und die Beiträge tatsächlich in die Pensionskasse eingezahlt werden. [b]Optimierung und Grenzen der Geschäftsführerbezüge[/b] Natürlich können Sie die Geschäftsführerbezüge in beliebiger Höhe festlegen, behalten Sie allerdings die steuerliche Abzugsfähigkeit und Höchstgrenzen im Auge, damit es nach Ende des Geschäftsjahres zu keinen unerwarteten Steuernachzahlungen kommt. [b]Gesellschafter-Darlehen und steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsen[/b] Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Behandlung von Gesellschafterdarlehen. Es ist grundsätzlich möglich, dass ein Gesellschafter seiner Firma ein Darlehen gewährt, unter der Voraussetzung, dass: [LIST=1] [*]Die Gewährung des Darlehens muss wirtschaftlich gerechtfertigt sein, zum Beispiel, um eine neue Produktionsanlage zu finanzieren oder für den Markenaufbau eines neuen Produktes oder zur Finanzierung des Working Capitals. [*]Die Modalitäten des Darlehens müssen fremdüblich sein (z.B. in Hinblick auf Zinssatz und Rückzahlungsdauer). Um die Fremdüblichkeit zu belegen, sollten idealerweise Vergleichsangebote anderer Kreditgeber eingeholt werden. [*]Für die steuerliche Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands gilt eine Höchstgrenze von entweder 12 Mio. AED pro Jahr oder 30% des EBITDAs (Zinsschranke), falls der Nettozinsaufwand mehr als 12 Mio. AED pro Jahr beträgt. [/LIST] In bestimmten Fällen ist der Zinsaufwand steuerlich nicht absetzbar, insbesondere wenn das Darlehen genutzt wird, um Dividenden an einen Gesellschafter auszuschütten oder eine Kapitalrückzahlung an ihn vorzunehmen. Falls umgekehrt die Gesellschaft einem Gesellschafter ein Darlehen gewährt, werden die Zinseinnahmen für die Gesellschaft steuerpflichtig behandelt. Es ist ratsam, vorab zu prüfen, ob solche Darlehensvergaben rechtlich überhaupt möglich sind. [b]Mieteinnahmen durch Gesellschafter[/b] Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann auch zum Beispiel Büroräume an seine eigene Firma vermieten, auch hier muss der Mietaufwand fremdüblich sein, damit die Zahlungen steuerlich anerkannt werden. [b]Fazit[/b] Mit einer sorgfältig durchdachten Gestaltung des Geschäftsführer-Vertrags lässt sich die Steuerlast Ihres Unternehmens unter Umständen erheblich senken. Da die Gehaltsaufwendungen für Gesellschafter-Geschäftsführer in vielen Branchen den größten Kostenfaktor darstellen, kann eine gezielte Gestaltung hier besonders wirksam sein. Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass die vereinbarten Bezüge und Leistungen dem Fremdvergleich entsprechen, also so gestaltet sind, dass ein externer, nicht am Unternehmen beteiligter Geschäftsführer ähnliche Vergütungsstrukturen erhalten würde. [b]Die Experten von Global Financial Management Consultancies verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung in den Bereichen internationale Finanzen, Steuern, Geschäftsentwicklung und Markteintritt und können Sie bei allen Aspekten Ihres Geschäftsvorhabens in den Vereinigten Arabischen Emiraten unterstützen! [/b] Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [url=tel:+971502765215][b]+971 50 276 5215[/b][/url], per [url=mailto:info@onegfmc.ae][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.onegfmc.ae][b]Homepage[/b][/url]. {uf:73595} ClubMitglieder erhalten eine gratis Erstberatung. Gilt nur für Neukunden und nicht in Kombination mit anderen Angeboten und Aktionen. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, den Konditionen, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Dienstleistungen? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline][b]Exklusive Mitglieder Hotline[/b][/url] erreichen Sie uns unkompliziert per [url=tel:+971562050066][b]Telefon[/b][/url] (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per [url=https://wa.me/971562050066][b]Whatsapp[/b][/url].
Weiterlesen »