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GECMAGAZIN
Muss ich Mieteinnahmen versteuern?
weiterhin von dieser Steuer befreit[/b]. Es gibt jedoch [b]bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen[/b] im Bereich der Einkünfte aus Immobilien. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu verstehen, unter welchen Voraussetzungen natürliche Personen trotzdem der Körperschaftsteuer unterliegen können. [url=https://www.german-emirates-club.com/Profile/1234796191/MjAzMQ==][b]Christian Burböck[/b][/url], Managing Director bei unserem ClubPartner [b][url=https://www.german-emirates-club.com/Partner/17/1513]Global Financial Management Consultancies (GFMC)[/url][/b] erklärt uns in diesem Artikel, was man dazu wissen muss. [b]Steuerbefreite Immobilieneinkünfte für natürliche Personen[/b] Natürliche Personen, die Immobilien in den VAE besitzen und Einkünfte daraus erzielen, sind unter bestimmten Umständen von der Körperschaftsteuer befreit. Die wichtigsten [b]steuerbefreiten Aktivitäten[/b] im Immobilienbereich umfassen: [LIST] [*]Verkauf von Immobilien [*]Vermietung und Verpachtung von Immobilien [*]Untervermietung von Immobilien [/LIST] Diese Ausnahmen gelten jedoch nur, wenn die Aktivitäten [b]nicht gewerblich betrieben werden[/b], also keine Gewerbelizenz (Business Licence) erforderlich ist. [b]In welchen Fällen ist eine Gewerbeberechtigung notwendig?[/b] Eine natürliche Person muss für ihre Immobiliengeschäfte eine Gewerbeberechtigung einholen, wenn die Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel: [LIST] [*]eine spezifische Dienstleistung im Zusammenhang mit der Immobilie erbracht wird (z. B. Property Management), [*]die Person in die Geschäftsführung oder Verwaltung der Immobilie eingebunden ist. [/LIST] In solchen Fällen führt das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung dazu, dass die Einkünfte aus diesen Aktivitäten der Körperschaftsteuer unterliegen. Die Notwendigkeit einer Lizenz wird von den jeweiligen örtlichen Behörden der VAE geregelt, z. B. durch das Department of Economic Development, das Dubai Land Department oder das Abu Dhabi Department of Culture and Tourism. [b]Praktische Beispiele für steuerbefreite Immobilien-Einkünfte[/b] [LIST] [*]Eine natürliche Person ist Eigentümerin von mehreren Wohnungen und vermietet diese Wohnungen an Privatpersonen ([i]keine Gewerbelizenz für die Vermietung dieser Wohnungen vorgeschrieben[/i]) und erzielt Einkünfte aus der Vermietung. Diese Einkünfte gelten als steuerbefreite Immobilien-Investitionseinkünfte. [*]Eine natürliche Person besitzt eine Gewerbeimmobilie und vermietet diese an einen externen Dienstleister, der die Immobilie weitervermietet, und erhält dafür eine feste Jahresmiete. Auch hier ist keine separate Gewerbelizenz erforderlich, und die Einkünfte sind steuerbefreit. Dies gilt auch dann, wenn zusätzlich zur fixen Jahresmiete eine variable Vergütung vorgesehen ist, die von der Performance der Immobilie abhängt. [*]Ebenfalls steuerbefreit ist die Vermietung eines Objektes für Zwecke eines Hotelbetriebes, wenn der Mietvertrag mit einer lizenzierten Hotelbetreibergesellschaft abgeschlossen wird. ([u]Achtung[/u]: Falls die natürliche Person selbst das Hotel betreiben will, ist eine Gewerbeberechtigung notwendig und es tritt Steuerpflicht ein.) [/LIST] [b]Freigrenze von 1 Mio. AED[/b] Für natürliche Personen, deren steuerpflichtige Immobilienumsätze [b]unter 1 Million AED pro Jahr[/b] liegen, gibt es eine Freigrenze. Solange die Umsätze aus Immobiliengeschäften diese Schwelle nicht überschreiten, fällt keine Körperschaftsteuer an, und es ist auch keine Steuernummer erforderlich. Sobald jedoch die Grenze von 1 Million AED überschritten wird, ist die Person verpflichtet, eine Steuernummer zu beantragen und unterliegt in Folge der Körperschaftsteuer. [b]Tipps und Tricks[/b] Sollten Sie beispielsweise mehrere Wohnungen besitzen und diese kommerziell vermieten wollen, können Sie auch einen Dienstleister beauftragen, der sich um alle Aspekte der Vermietung kümmert. [b]Auch wenn der Dienstleister selbst eine Gewerbeberechtigung benötigt, bleiben die Mieteinnahmen für Sie steuerbefreit[/b], da Sie selbst dafür keine Gewerbeberechtigung brauchen. Falls Sie allerdings eine [b]Immobilien-Kapitalgesellschaft[/b] gründen und diese Gesellschaft Einkünfte aus der Vermietung der Immobilie erzielt, dann unterliegen diese Einkünfte der Körperschaftssteuer ([i]Gewerbeberechtigung für die juristische Person erforderlich[/i]). Eine allfällige Dividende, die die Gesellschaft an Sie als natürliche Person ausschüttet, ist wiederum [b]steuerfrei (Einkünfte aus Kapitalvermögen)[/b]. [b]Fazit[/b] In den VAE besteht Steuerfreiheit für natürliche Personen für Einkünfte aus Immobiliengeschäften, solange keine Gewerbeberechtigung erforderlich ist. Wenn jedoch eine Lizenz für bestimmte Aktivitäten wie Property Management benötigt wird, sind die Einkünfte steuerpflichtig. Zudem gilt eine Freigrenze von [b]1 Million AED pro Jahr[/b], unterhalb derer keine Körperschaftsteuer erhoben wird. Für eine detaillierte Beratung und Unterstützung steht Ihnen [b]Christian Burböck von Global Financial Management Consultancies (GFMC)[/b] zur Verfügung. Die Experten von Global Financial Management Consultancies verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung in den Bereichen internationale Finanzen, Steuern, Geschäftsentwicklung und Markteintritt und können Sie bei allen Aspekten Ihres Geschäftsvorhabens in den Vereinigten Arabischen Emiraten unterstützen! Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [url=tel:+971502765215][b]+971 50 276 5215[/b][/url], per [url=mailto:info@onegfmc.ae][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.onegfmc.ae][b]Homepage[/b][/url]. {uf:73595} ClubMitglieder erhalten eine gratis Erstberatung. 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