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GECMAGAZIN
6 Fragen zur Corporate Tax
Managing Director [url=https://www.german-emirates-club.com/Profile/1234796191/MjAzMQ==][b]Christian Burböck[/b][/url] hat für uns die wichtigsten Fragen zusammengestellt – und gibt präzise Antworten, die für viele von Ihnen relevant sein dürften. [b]1. Betrifft mich Corporate Tax überhaupt in den VAE?[/b] Ich habe einen Arbeitsvertrag und beziehe ein monatliches Gehalt von meinem Arbeitgeber. Außerdem habe ich zwei Wohnungen, die ich vermiete. Des Weiteren besitze ich ein Aktiendepot und verdiene gelegentlich etwas Geld mit Trading. [b]Antwort:[/b] Nein, die Körperschaftssteuer betrifft Sie in den VAE nicht, solange Sie: [LIST] [*]als Privatperson angestellt sind – das Gehalt aus Ihrem Arbeitsvertrag ist steuerfrei; [*]privat Wohnungen vermieten, ohne gewerblich tätig zu sein; [*]und privat in Aktien investieren oder mit Trading gelegentlich Gewinne erzielen – Kapitalerträge, Dividenden und Trading-Gewinne sind für natürliche Personen steuerfrei. [/LIST] [b]2. Ich bin Unternehmer und habe gehört, dass bei einem Jahresumsatz unter 3 Mio. AED keine Körperschaftsteuer anfällt. Was muss ich tun, um diese Begünstigung zu nutzen? Brauche ich dann überhaupt eine Buchhaltung?[/b] [b]Antwort:[/b] Wenn Ihr Jahresumsatz unter 3 Mio. AED liegt, können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung die sogenannte „Kleinunternehmer-Begünstigung" [i](Small Business Relief)[/i] beantragen. Diese ermöglicht eine vollständige Steuerbefreiung – selbst bei einem Gewinn über 375.000 AED. [b]Voraussetzungen:[/b] [LIST] [*]Fristgerechte Einreichung der Körperschaftssteuererklärung über das EmaraTax-Portal (innerhalb von 9 Monaten nach Geschäftsjahresende); [*]Aktive Auswahl des Small Business Relief im Portal; [*]Korrekte Angabe des Jahresumsatzes. [/LIST] [b]Hinweis zur Buchhaltung:[/b] [LIST] [*]Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist nicht erforderlich; [*]Umsätze müssen jedoch nachvollziehbar dokumentiert und auf Nachfrage nachgewiesen werden; [*]Empfehlung: Eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist sinnvoll. [/LIST] [b]3. Wo kann ich mich informieren, wann mein Wirtschaftsjahr endet und bis wann ich meine Steuererklärung abgeben muss?[/b] [b]Antwort:[/b] Wenn Ihre Kontaktdaten im EmaraTax-Portal hinterlegt sind, werden Sie automatisch informiert über: [LIST] [*]den Fälligkeitstermin Ihrer Steuererklärung; [*]den Zeitraum Ihres Wirtschaftsjahres. [/LIST] Sie können diese Informationen auch jederzeit im Portal selbst einsehen. [b]4. Dividende oder Geschäftsführergehalt – was ist steuerlich sinnvoller?[/b] Ich bin alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft in den VAE. Soll ich mir eine Dividende auszahlen oder lieber ein Gehalt? [b]Antwort:[/b] [LIST] [*]In den VAE fällt in keinem der Fälle Einkommensteuer an – weder auf Dividenden noch auf Gehälter. [*]Für die Gesellschaft gilt: Gewinne über 375.000 AED werden mit 9 % besteuert. [*]Ein Geschäftsführergehalt ist eine steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe (sofern marktüblich) und reduziert den Gewinn. [*]Eine Dividende wird aus dem versteuerten Gewinn gezahlt und ist keine Betriebsausgabe. [/LIST] [b]Fazit:[/b] Optimal ist daher eine Kombination aus marktüblichem Geschäftsführergehalt und zusätzlicher Dividende. [b]5. Wunderbar, dann zahle ich mir einfach den gesamten Gewinn als Gehalt aus – Problem gelöst?[/b] [b]Antwort:[/b] Nicht ganz. Ihr Gehalt muss [i]fremdüblich[/i] sein – also dem Gehaltsniveau vergleichbarer Positionen entsprechen. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze, aber: [LIST] [*]Nur der fremdübliche Anteil ist steuerlich abzugsfähig; [*]Ein eventuell überhöhter Teil wird steuerlich nicht anerkannt. [/LIST] [b]6. Ich habe gehört, dass Unternehmen in Free Zones komplett steuerbefreit sind. Stimmt das?[/b] [b]Antwort:[/b] Teilweise, aber nicht automatisch. Ein Unternehmen in einer Free Zone kann als [i]Qualified Free Zone Person (QFZP)[/i] gelten und von der 9 %-Körperschaftssteuer befreit sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: [LIST] [*] Das Unternehmen muss in einer anerkannten Free Zone ansässig sein. [*] Es muss nachweisen, dass es über wirtschaftliche Substanz verfügt, z. B. durch eigene Büroräume, Mitarbeiter vor Ort und operative Geschäftstätigkeit. [*] Ein geprüfter Jahresabschluss durch einen registrierten Prüfer muss vorgelegt werden. [*] Das Unternehmen darf keine Einnahmen aus Mainland-Geschäften erzielen, sondern nur Einnahmen aus erlaubten Aktivitäten innerhalb der Free Zone oder qualifizierten Tätigkeiten erzielen. [/LIST] [b]Wichtig dabei:[/b] [LIST] [*]Nur Gewinne aus qualifizierten Aktivitäten bleiben steuerfrei; [*]Andere Einkünfte unterliegen der regulären Besteuerung. [/LIST] [b]Hinweis:[/b] Ob sich eine Free-Zone-Struktur lohnt, muss individuell bewertet werden. Eine Prüfung durch die Steuerbehörde ist wahrscheinlich. Wenn sich Ihr Unternehmen aktuell in der Verlustphase befindet, kann es vorteilhaft sein, freiwillig in die reguläre Steuerpflicht zu optieren – um spätere Gewinne mit steuerlichen Verlustvorträgen zu verrechnen. [b]Sie haben weitere Fragen zur Körperschaftsteuer in den VAE oder möchten Ihre individuelle Situation besprechen?[/b] Für eine detaillierte Beratung und Unterstützung stehen Ihnen [b]Christian Burböck und Global Financial Management Consultancies (GFMC)[/b] zur Verfügung – persönlich, diskret und zuverlässig. Die Experten von GFMC verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung in den Bereichen internationale Finanzen, Steuern, Geschäftsentwicklung und Markteintritt und können Sie bei allen Aspekten Ihres Geschäftsvorhabens in den Vereinigten Arabischen Emiraten unterstützen! Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [url=tel:+436607860242][b]+ 43 660 7860 242[/b][/url], per [url=mailto:info@onegfmc.ae][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.onegfmc.ae][b]Homepage[/b][/url]. {uf:73595} ClubMitglieder erhalten eine gratis Erstberatung. Gilt nur für Neukunden und nicht in Kombination mit anderen Angeboten und Aktionen. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, den Konditionen, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Beratung? 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