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GECMAGAZIN
CRS: Was Finanzämter jetzt wissen
[b][url=https://www.german-emirates-club.com/Partner/17/1513]Global Financial Management Consultancies (GFMC)[/url][/b] informiert über den [b]OECD Common Reporting Standard (CRS)[/b] – ein nahezu weltweit eingeführtes Verfahren zum automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen, das die Steuerhinterziehung über Auslandskonten deutlich erschwert. [b]Was ist der CRS?[/b] Der [i]Common Reporting Standard[/i], entwickelt von der OECD, regelt den [i]Automatic Exchange of Financial Account Information (AEOI)[/i] – also den automatischen Austausch von Finanzdaten zwischen Staaten. Ziel ist es, Einkünfte aus dem Ausland steuerlich korrekt zu erfassen. Seit 2017 beteiligen sich mehr als 120 Länder, darunter nahezu alle großen Finanzzentren sowie klassische Offshore-Staaten. Eine zentrale Ausnahme bilden die USA, die mit [i]FATCA[/i] ein eigenes System betreiben. [b]Wie funktioniert der Informationsaustausch?[/b] Finanzinstitute – dazu zählen Banken, Verwahrstellen, Investmentgesellschaften und bestimmte Versicherungsunternehmen – sind verpflichtet, relevante Kundendaten zu erfassen und an die nationale Steuerbehörde weiterzugeben. Diese wiederum übermittelt die Informationen an den Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen. Erfasst werden dabei nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen wie Gesellschaften, Trusts und Stiftungen. Besondere Bedeutung kommt dem Konzept der [i]Ultimate Beneficial Owners (UBOs)[/i] zu – also den natürlichen Personen, die direkt oder indirekt mindestens 25 % der Anteile oder Stimmrechte halten oder auf andere Weise Kontrolle ausüben. So sollen auch mehrstufige Beteiligungsstrukturen und Treuhandkonstruktionen offengelegt werden. [b]Welche Daten werden übermittelt?[/b] [LIST] [*]Name, Adresse und Steueridentifikationsnummer (TIN) [*]Geburtsdatum und -ort (bei natürlichen Personen) [*]Kontonummer und identifizierendes Finanzinstitut [*]Kontosaldo zum Jahresende [*]Erträge wie Zinsen, Dividenden oder sonstige Gutschriften [/LIST] Auch geschlossene Konten werden gemeldet – allerdings nur mit Vermerk der Schließung. Bei einem Wohnsitzwechsel nach dem 30. September werden die Daten an [i]beide[/i] betroffenen Staaten übermittelt. [b]Welche Konten sind betroffen?[/b] Meldepflichtig sind unter anderem Giro- und Sparkonten, Wertpapierdepots, Konten von Trusts und Stiftungen, Gesellschaften mit passiven Einkünften sowie kapitalbildende Versicherungen und Schuldverschreibungen. Nicht betroffen sind Finanzprodukte mit geringem Risiko für Steuerhinterziehung – wie klassische Lebens- und Rentenversicherungen, staatlich geförderte Altersvorsorge oder Geschäftskonten von aktiv tätigen Unternehmen. [b]Active vs. Passive Entities[/b] Im Zentrum steht die Unterscheidung zwischen [i]aktiven[/i] und [i]passiven[/i] Gesellschaften: [LIST] [*]Eine [b]Active Non-Financial Entity (Active NFE)[/b] betreibt nachweislich operative Geschäftstätigkeit – mit Betriebsräumen, Mitarbeitern, Kunden und wirtschaftlichem Zweck. Beispiele sind Restaurants, Hotels oder Handwerksbetriebe. Sie unterliegen in der Regel nicht der CRS-Meldung. [*][b]Passive Gesellschaften[/b] – z. B. reine Holding- oder Vermögensverwaltungsgesellschaften ohne operativen Betrieb – gelten hingegen als meldepflichtig. Die Bank entscheidet im Einzelfall, ob ein Unternehmen aktiv oder passiv ist. Im Zweifel erfolgt eine Meldung, weshalb die operative Tätigkeit gut dokumentiert sein sollte. [/LIST] [b]Ausnahmen und Lücken[/b] [LIST] [*]Startup-Unternehmen (weniger als zwei Jahre am Markt) sind vorübergehend von der Meldung ausgenommen. [*]US-Gesellschaften unterliegen nicht dem CRS, da FATCA auf natürliche Personen ausgerichtet ist. [*]Viele Entwicklungsländer nehmen aus technischen Gründen nicht am CRS teil – Konten dort bleiben ungemeldet, bergen aber erhebliche Risiken. [*]Wohnsitzverlagerung in Länder ohne [i]Controlled Foreign Corporation (CFC)-Regeln[/i] oder Hinzurechnungsbesteuerung kann den Anwendungsbereich einschränken – ist aber komplex und risikobehaftet. [/LIST] [b]Ein Beispiel aus der Praxis:[/b] Ein deutsches Finanzamt erhält von einer Bank in Singapur folgende Daten zur XYZ Ltd.: [LIST] [*]Anteilseigner: Max Mustermann, wohnhaft in München (30 %) [*]Kontostand per 31.12.2024: 2,5 Mio. EUR [*]Erträge im Jahr 2024: 150.000 EUR [/LIST] Das Finanzamt prüft, ob die Erträge in Herrn Mustermanns Steuererklärung auftauchen. Falls nicht, drohen Steuernachzahlungen, Zinsen und ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. [b]Was GFMC empfiehlt:[/b] [LIST] [*][b]Bestandsaufnahme:[/b] Übersicht über alle Auslandskonten und Beteiligungen erstellen [*][b]Dokumentation:[/b] Nachweise zur Geschäftstätigkeit sichern – z. B. Verträge, Personalunterlagen, Büroflächen [*][b]Compliance:[/b] Sämtliche Auslandserträge korrekt in der Steuererklärung angeben [*][b]Wohnsitzplanung:[/b] Vor einem Umzug unbedingt steuerliche Beratung einholen [*][b]Gestaltung:[/b] US-Gesellschaften oder Konten in Nicht-CRS-Staaten nur mit äußerster Vorsicht nutzen [/LIST] [b]Fazit:[/b] Der CRS ist ein wirksames Mittel gegen Steuerhinterziehung und hat klassische Offshore-Modelle weitgehend verdrängt. Die wenigen verbleibenden Schlupflöcher sind juristisch riskant und praktisch kaum nutzbar. Wer mit internationalen Strukturen arbeitet, muss mit einer automatischen Meldung an die Heimatbehörde rechnen. [b]Rechtssicherheit und saubere Dokumentation sind unerlässlich.[/b] [b]Sie möchten Ihre internationalen Strukturen rechtssicher gestalten oder bestehende Risiken prüfen lassen?[/b] Dann wenden Sie sich an unseren ClubPartner [b]Global Financial Management Consultancies (GFMC)[/b]. Das Team um Christian Burböck berät Sie diskret und kompetent – mit klarem Blick für steuerliche Pflichten und praktikable Lösungen. Die Experten von GFMC verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung in den Bereichen internationale Finanzen, Steuern, Geschäftsentwicklung und Markteintritt und können Sie bei allen Aspekten Ihres Geschäftsvorhabens in den Vereinigten Arabischen Emiraten unterstützen! Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [url=tel:+436607860242][b]+ 43 660 7860 242[/b][/url], per [url=mailto:info@onegfmc.ae][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.onegfmc.ae][b]Homepage[/b][/url]. {uf:73595} ClubMitglieder erhalten eine gratis Erstberatung. 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[i]Bildnachweis:[/i] [url=https://unsplash.com/@kellysikkema?utm_content=creditCopyText&utm_medium=referral&utm_source=unsplash][b]Kelly Sikkema[/b][/url] auf [url=https://unsplash.com/photos/black-android-smartphone-near-ballpoint-pen-tax-withholding-certificate-on-top-of-white-folder-M98NRBuzbpc?utm_content=creditCopyText&utm_medium=referral&utm_source=unsplash][b]Unsplash[/b][/url]
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