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Corporate Tax in den VAE kurz erklärt
Liebe ClubMitglieder, wie Sie sicher bereits wissen, kündigte das Finanzministerium der VAE am 31. Januar 2022 die Einführung der Körperschaftssteuer ("Corporate Tax - CT") in den Vereinigten Arabischen Emiraten an. Das Federal Decree-Law No. (47) of 2022 on the Taxation of Corporations and...Businesses ("CT Law") wurde daraufhin am 9. Dezember 2022 erlassen. Das neue CT-Gesetz bildet die gesetzliche Grundlage für eine föderale Körperschaftssteuer in den VAE und gilt für Geschäftsjahre von Unternehmen, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen (d.h. für die meisten Unternehmen ab dem 1. Januar 2024). Unser ClubPartner [url=https://www.german-emirates-club.com/Partner/25/211][b]Swiss Group Advisory DMCC[/b][/url] hat alles, was Sie dazu jetzt wissen müssen, übersichtlich zusammengefasst. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen und kommerziellen Aktivitäten, die in den sieben Emiraten tätig sind. Die Einführung der CT unterstützt die VAE bei der Erreichung ihrer strategischen Ziele und der Beschleunigung ihrer Entwicklung und Transformation. Das neue Steuersystem wurde so konzipiert, dass es die weltweit besten Praktiken berücksichtigt und gleichzeitig den Befolgungsaufwand für die Unternehmen minimiert. Die CT-Regelung entspricht internationalen Standards und wird zusammen mit dem umfangreichen Netz von Doppelbesteuerungsabkommen der VAE die Position der VAE als führender Standort für Unternehmen und Investitionen festigen. [b]Umfang der Steuer[/b] Die CT ist eine Form der direkten Steuer, die auf das Nettoeinkommen von Körperschaften und anderen Unternehmen erhoben wird. Sie gilt für Unternehmen in allen Emiraten (einschließlich Unternehmen in Freihandelszonen), mit Ausnahme der Gewinnung von Bodenschätzen, die weiterhin der Unternehmensbesteuerung auf Ebene der Emirate unterliegt. Ausländische Unternehmen und Einzelpersonen unterliegen nur dann der Körperschaftssteuer, wenn sie in den VAE dauerhaft oder regelmäßig ein Gewerbe betreiben. Alle Aktivitäten einer juristischen Person werden als "geschäftliche Aktivitäten" betrachtet und fallen somit in den Anwendungsbereich der CT. Bei natürlichen Personen wird davon ausgegangen, dass sie im Rahmen der Körperschaftssteuer ein "Geschäft" betreiben, wenn sie eine Geschäftslizenz oder -genehmigung für die Ausübung einer einschlägigen gewerblichen, industriellen und/oder beruflichen Tätigkeit in den VAE haben (oder diese beantragen müssen). [b]Steuersätze[/b] Die Körperschaftssteuer wird zu einem Satz von 9% auf das steuerpflichtige Einkommen von mehr als 375.000 AED erhoben. Sofern ein Freihandelszonen-Unternehmen die Bedingungen erfüllt, um als qualifizierte Freihandelszonen-Person ("Qualified Free Zone Person - QFZP") zu gelten, hat es Anspruch auf einen VAE-CT-Satz von 0% auf sein qualifiziertes Einkommen. Das Einkommen einer QFZP, bei dem es sich nicht um ein qualifiziertes Einkommen handelt, wird mit dem Standard-CT-Satz von 9 % besteuert (weitere Informationen hierzu siehe unten). [b]Steuerpflichtige Person nach dem CT-Gesetz[/b] Auf der Website des Finanzministeriums der VAE heißt es, dass das neue Gesetz in Übereinstimmung mit den Steuersystemen der meisten Länder Einkommen sowohl nach dem Wohnsitz als auch nach der Quelle besteuert. Die anwendbare Besteuerungsgrundlage hängt von der Klassifizierung der steuerpflichtigen Person ab. Gebietsansässige Personen werden für Einkünften aus in- und ausländischen Quellen besteuert (d.h. auf der Grundlage des Steuerwohnsitzes), während Nichtansässige nur auf Einkommen besteuert werden, das aus Quellen innerhalb der VAE stammt (d.h. auf Quellenbasis). Beachten Sie, dass die Ansässigkeit nicht dadurch bestimmt wird, wo eine Person wohnt oder ihren Wohnsitz hat, sondern durch spezifische Faktoren, die im KV-Gesetz festgelegt sind. Erfüllt eine Person also weder die Bedingungen für eine ansässige noch für eine gebietsfremde Person, so ist sie keine steuerpflichtige Person und unterliegt nicht der Steuer. [b]Befreite Personen[/b] Staatliche Stellen sind automatisch von der Steuer befreit, während Unternehmen der Rohstoffgewinnung und angrenzender Sektoren nach Mitteilung an das Finanzministerium von der Steuer befreit sind (sie werden jedoch weiterhin auf Bundesebene besteuert). Qualifizierte gemeinnützige Einrichtungen sind von der CT befreit, wenn sie in einem entsprechenden Kabinettsbeschluss ausdrücklich aufgeführt sind. Öffentliche und private Pensionsfonds, bestimmte Investmentfonds und andere staatlich kontrollierte Einrichtungen können bei der Federal Tax Authority ("FTA") eine Befreiung beantragen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. [b]Steuerbefreites Einkommen[/b] Das CT-Gesetz befreit auch bestimmte Arten von Einkünften von der CT. Steuerpflichtige unterliegen mit diesen Einkünften nicht der CT und können keinen Abzug für damit verbundene Ausgaben geltend machen. Der Hauptzweck der Befreiung bestimmter Einkünfte von der CT besteht darin, die Doppelbesteuerung bestimmter Einkünfte zu verhindern. [b]Erleichterungen für Kleinunternehmen[/b] Artikel 21 des CT-Gesetzes in Verbindung mit dem Ministerialbeschluss (Ministerialbeschluss Nr. (73) von 2023) über die Kleinunternehmerregelung besagt, dass eine steuerlich ansässige Person (also nur ein Unternehmen der VAE) die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann, wenn ihre Einnahmen im betreffenden Steuerzeitraum und in den vorangegangenen Steuerzeiträumen unter 3.000.000 AED für jeden Steuerzeitraum liegen. Wird der Schwellenwert jedoch überschritten, so unterliegt der Steuerpflichtige den normalen Steuersätzen der VAE. Die Befreiung für Kleinunternehmen gilt nicht für qualifizierte Freihandelszonen-Personen oder Mitglieder von multinationalen Unternehmensgruppen. Der derzeitige gesetzliche Schwellenwert von 3.000.000 AED für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gilt nur für Steuerzeiträume, die vor oder am 31. Dezember 2026 enden. [b]Privatpersonen[/b] Die VAE haben keine persönliche Einkommensteuer eingeführt. Gemäß Kabinettsbeschluss Nr. (49) aus dem Jahr 2023 unterliegen gebietsansässige oder gebietsfremde natürliche Personen (Einzelpersonen) der CT, wenn der Umsatz oder der Bruttobetrag der Einkünfte aus Unternehmen oder geschäftlichen Tätigkeiten 1.000.000 AED innerhalb eines gregorianischen Kalenderjahres übersteigt. Nach dem geltenden CT-Gesetz bezeichnet der Begriff "Geschäft" jede Tätigkeit, die regelmäßig, kontinuierlich und unabhängig von einer Person und an einem beliebigen Ort ausgeübt wird, wie z. B. industrielle, gewerbliche, landwirtschaftliche, berufliche, freiberufliche, Dienstleistungs- oder Ausgrabungstätigkeiten oder jede andere Tätigkeit, die mit der Nutzung von materiellen oder immateriellen Gütern verbunden ist. "Geschäftliche Tätigkeit" ist definiert als jede Transaktion oder Aktivität oder eine Reihe von Transaktionen oder Aktivitäten, die von einer Person im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit durchgeführt werden. Die folgenden Einkommensquellen gelten nach dem KV-Gesetz nicht als Einkommen aus einem Geschäft oder einer geschäftlichen Tätigkeit, unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens: [u]Gehälter:[/u] Alle Löhne oder Gehälter, die an Angestellte als Gegenleistung für ihre Dienste im Rahmen eines Arbeitsvertrags gezahlt werden (weil sie nicht als Selbstständige handeln), unabhängig davon, ob es sich um Bargeld oder um Sachleistungen handelt. Dazu gehören auch alle Zulagen, Prämien und Vergünstigungen, die den Arbeitnehmern gemäß dem Arbeitsvertrag (oder den geltenden Rechtsvorschriften) gezahlt werden. [u]Persönliche Kapitalerträge:[/u] Alle Einkünfte aus Investitionstätigkeiten, die von der natürlichen Person auf eigene Rechnung getätigt werden (die nicht über eine Lizenz abgewickelt werden oder eine Lizenz von einer Lizenzierungsbehörde in den VAE erfordern). [u]Einkünfte aus Immobilieninvestitionen:[/u] Alle Einkünfte aus Tätigkeiten, die von der natürlichen Person im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Verpachtung, der Unterverpachtung und der Vermietung von Grundstücken oder Immobilien in den VAE ausgeübt werden (die nicht über eine Lizenz abgewickelt werden oder eine Lizenz von einer Lizenzierungsbehörde in den VAE erfordern). [b]Unternehmen in Freihandelszonen[/b] Im Allgemeinen wird im Rahmen des CT-Gesetzes nicht zwischen Unternehmen auf dem Festland und in Freihandelszonen unterschieden. Eine Freihandelszonengesellschaft kann jedoch in den Genuss einer bevorzugten CT-Behandlung kommen, wenn sie eine qualifizierte Freihandelszonenperson (QFZP) ist, die eine Reihe von Bedingungen erfüllt. Eine QFZP ist nach dem CT-Gesetz verpflichtet, geprüfte Jahresabschlüsse zu erstellen (für die meisten Freihandelszonengesellschaften gibt es jedoch bereits eine gesetzliche Verpflichtung dazu in den entsprechenden Vorschriften für Freihandelszonengesellschaften). Falls sich eine Freizonenperson als QFZP qualifiziert, profitiert das Unternehmen von den folgenden Steuersätzen: [LIST] [*]0% auf qualifiziertes Einkommen und [*]9 % auf steuerpflichtiges Einkommen, das kein qualifiziertes Einkommen ist (Hier gilt KEIN Freibetrag von 375.000 AED mit 0 % Steuersatz) [/LIST] Der Kabinettsbeschluss Nr. (55) von 2023 über Qualifiziertes Einkommen legt fest, welche Einkünfte als Qualifiziertes Einkommen gelten. [b]Was kommt als Nächstes?[/b] Jede steuerpflichtige Person nach dem CT-Gesetz, in den VAE ansässige Unternehmen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen sowie bestimmte Einzelpersonen haben die folgenden drei Pflichten: [LIST] [*]Registrierung für die CT, um eine "TRN" oder Steuerregistrierungsnummer zu erhalten (derzeit gibt es keine gesetzliche Frist, aber dies muss vor der ersten fälligen Steuererklärung abgeschlossen sein) [*]Buchführung und Rechnungslegung (ggf. geprüfte Jahresabschlüsse) [*]Abgabe der Steuererklärung innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des ersten Steuerzeitraums, d. h. für die meisten Unternehmen bis Ende September 2025 für das erste relevante Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024. [/LIST] Wenn Sie die Einzelheiten zu den oben angesprochenen Punkten - wie Ansässigkeitskriterien, befreite Einkommenstypen, Kriterien für QFZPs etc. - nachlesen möchten, finden Sie [url=https://www.swissgroup.ae/publications/corporate-tax-in-the-united-arab-emirates][b]unter diesem Link[/b][/url] den ausführlichen Artikel von unserem ClubPartner (in Englisch). Swiss Group betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass jeder - ob Unternehmen oder Privatperson - seine steuerlichen Pflichten versteht, Aufzeichnungen über seine Einnahmen und Ausgaben führt und die Steuergesetze einhält, um eine genaue Berichterstattung zu gewährleisten und mögliche Strafen oder rechtliche Probleme zu vermeiden. [u]Über unseren ClubPartner[/u] Dank ihrer langjährigen Erfahrung in der Unternehmens- und Rechtsberatung in dieser Region ist die [url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/25/211][b]Swiss GroupAdvisory DMCC[/b][/url] optimal positioniert, um Ihnen und Ihrem Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen aus ihrem umfangreichen und ganzheitlichen Angebot anzubieten. Das international besetzte Team unter Schweizer Führung steht Ihnen gerne zur Verfügung, um weitere Informationen über Aufenthalts- und Geschäftsmöglichkeiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten bereitzustellen. Zögern Sie nicht, unseren ClubPartner für ein erstes Beratungsgespräch zu kontaktieren. Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [b]+971 4 564 7411[/b], senden Sie eine [b][url=mailto:info@swissgroup.ae]E-Mail[/url][/b], oder besuchen Sie die [b][url=https://www.swissgroup.ae/]Homepage[/url][/b]. {uf:30622} Mitglieder des German Emirates Club erhalten 15% Nachlass auf die Anwaltskosten für die Beratung und Registrierung von DIFC-Testamenten. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige Clubmitgliedskarte vor.
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