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Deutsches Generalkonsulat Dubai

Deutsches Generalkonsulat Dubai

Passausstellung, Visa, konsularische Notfälle, Außenwirtschaftsförderung, kulturelle Zusammenarbeit


Die Bundesrepublik Deutschland ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit zwei Vertretungen repräsentiert: Der Botschaft in Abu Dhabi und dem Generalkonsulat in Dubai.

Der Aufgabenschwerpunkt der Botschaft liegt auf den bilateralen politischen Beziehungen zwischen beiden Ländern.

Das Generalkonsulat beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Rechts- und Konsularaufgaben, Außenwirtschaftsförderung und kultureller Zusammenarbeit.

Der Amtsbezirk des Generalkonsulats Dubai umfasst die Emirate Dubai, Sharjah, Ajman, Umm al Quwaim, Fujairah und Ras al Khaimah.

Geleitet wird das Generalkonsulat Dubai im Augenblick vom amtierenden Generalkonsul Klaus Ranner.

Informationen für deutsche Staatsangehörige zur Ausstellung von Reisepässen ab dem 01.November 2007

Am 1. November 2007 trat in Deutschland das neue Passgesetz in Kraft. Wir möchten Sie im folgenden über die wichtigsten Neuerungen im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Reisepasses (ePass) der zweiten Generation informieren.
Im ePass der zweiten Generation sind personen- und dokumentenbezogen Daten auf einem Chip gespeichert:

- zur Person: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit
- zum Dokument: Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum

Außerdem sind im ePass sogenannte biometrische Daten gespeichert:

- im ePass der ersten Generation (Antragsdatum bis 31. Oktober 2007) das Passfoto
- im ePass der zweiten Generation (Antragsdatum ab 1. November 2007) das Foto und zwei Fingerabdrücke

Die Abnahme von Fingerabrücken ist ab dem vollendeten 6. Lebensjahr zwingend vorgeschrieben.
Die elektronischen Reisepässe wurden eingeführt, um die Identitätsprüfung von Reisenden zu verbessern. Die biometrischen Merkmale können maschinell geprüft werden. Damit ist eindeutig feststellbar, ob Pass und Person wirklich zusammengehören. Biometrische Verfahren werden inzwischen von zahlreichen Ländern weltweit eingesetzt.
Weitere wichtige Regelungen des neuen Passgesetzes sind:

- Wegfall des Kindereintrags in den Pass eines Elternteils
- Gültigkeitsdauer von Pässen für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre (bisher 5 Jahre)
- Wegfall der Eintragung des Ordens- und Künstlernamens

Mit der Einführung der Fingerabdrücke im ePass werden die Gebühren nicht angehoben. Damit liegt der deutsche ePass beim internationalen Preisvergleich im unteren Drittel.
Alle bereits ausgegebenen Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Ein vorzeitiger Umtausch von Dokumenten ist also nicht erforderlich.
Neben den regulären ePässen wird es im Generalkonsulat weiterhin die vorläufigen Reisepässe geben, die ohne Chip innerhalb weniger Tage ausgestellt werden können.
Zum ePass kann unter http://www.ePass.de alles Wissenswerte abgerufen werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie natürlich auch im Generalkonsulat.