Login
Den vollständigen Artikel können nur eingeloggte Clubmitglieder lesen. Bitte loggen Sie sich ein!
GECMAGAZIN
Erbrecht in den VAE - das müssen Sie jetzt wissen!
Rechtsrahmen halten. Unser ClubPartner [url=https://www.german-emirates-club.com/Partner/25/211][b]Swiss Group Advisory DMCC[/b][/url] informiert uns heute über die Grundregeln, die in diesem Zusammenhang für Erben und Vererben gelten. [u][b]Möglichkeiten der Registrierung nicht-muslimischer Testamente[/b][/u] [b]Abu Dhabi:[/b] Die Justizbehörde von Abu Dhabi hat eine Regelung für Erbschaftsangelegenheiten von Nicht-Muslimen mit Vermögen in den VAE erlassen, die es Nicht-Muslimen mit Vermögen in Abu Dhabi und anderen Emiraten ermöglicht, ihren Nachlass nach ihren Wünschen zu regeln. [b]DIFC:[/b] Das DIFC Wills Service Centre hat Regeln erlassen, die es Nicht-Muslimen ermöglichen, ihr gesamtes weltweites Vermögen in einem DIFC-Testament zu erfassen. Das DIFC Wills Service Centre ermöglicht es berechtigten Nicht-Muslimen, ihr englischsprachiges Testament nach den Grundsätzen der Testierfreiheit formell registrieren zu lassen, so dass sie die Verteilung ihres Vermögens nach ihrem Ableben nach eigenem Ermessen gestalten können - und zwar für Vermögen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und weltweit. Das Nachlassverfahren wird ebenfalls in englischer Sprache abgewickelt. [b]Virtuelle Registrierung:[/b] Alle Testamente können nun virtuell über eine Videokonferenz mit dem DIFC Wills Service Centre oder der Justizbehörde Abu Dhabi registriert werden. Vor dem Termin für die virtuelle Registrierung müssen alle erforderlichen Dokumente und Ausweispapiere hochgeladen werden. Während des Termins wird ein bevollmächtigter Beamter das Testament mit der Person im Beisein von Zeugen über eine Videoverbindung prüfen und die Registrierungsformalitäten abschließen. [b]Dubai (Onshore):[/b] Die Amtsgerichte in Dubai gestatten Nicht-Muslimen die notarielle Beurkundung eines zweisprachigen Testaments. Nicht-muslimische Ausländer mit Vermögen in den VAE können ein Testament nach dem Recht ihres Heimatlandes errichten, das die Erbfolge für ihr Vermögen in den VAE abweichend von den lokalen Grundsätzen regelt. [u][b]Erbfolge ohne Testament:[/b][/u] Mit der Einführung der neuen Regelung wird das Scharia-Recht nicht mehr automatisch auf nichtmuslimische Erbfälle angewendet - auch dann, wenn kein Testament vorliegt. Die folgenden Grundregeln gelten in diesem Fall: [b]Überlebender Ehepartner und Kinder:[/b] Die Hälfte des Nachlasses geht an den überlebenden Ehepartner. Die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt, unabhängig vom Geschlecht. [b]Keine Kinder:[/b] Die Hälfte des Nachlasses geht an den überlebenden Ehegatten. Die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den Eltern des Verstorbenen aufgeteilt. [b]Überlebender Ehegatte und ein Elternteil:[/b] Die Hälfte des Nachlasses geht an den überlebenden Ehegatten. Die andere Hälfte wird in zwei gleiche Teile geteilt: Eine Hälfte erhält der überlebende Elternteil. Die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den Geschwistern des Erblassers aufgeteilt. [b]Ein überlebender Elternteil, kein Ehepartner, keine Kinder oder Geschwister:[/b] Der gesamte Nachlass geht an den überlebenden Elternteil. [b]Kein Ehepartner, keine Kinder oder Eltern:[/b] Der gesamte Nachlass wird zu gleichen Teilen unter den Geschwistern des Erblassers aufgeteilt. {uf:30622} [b]Um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben entsprechend Ihren Wünschen aufgeteilt wird, empfiehlt unser ClubPartner in jedem Fall die Registrierung eines Testaments - und als ClubMitglied erhalten Sie 15% Nachlass auf die Anwaltskosten für die Beratung und Registrierung von DIFC-Testamenten. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige Clubmitgliedskarte vor.[/b] [b]Über Swiss Group[/b] Swiss Group ist Ihr Schweizer Berater für umfassende Lösungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Von Unternehmensberatung über Steuerberatung, Rechtsberatung und Compliance bis hin zu nahtloser Firmenmigration und -gründung - Swiss Group ist Ihre One-Stop-Lösung für unternehmerischen Erfolg und multinationale Expansion. Unser ClubPartner bietet Klienten eine umfassende und praxisorientierte Beratung, um mögliche rechtliche und administrative Fallstricke in den VAE zu vermeiden. Ein internationales Team aus qualifizierten Praktikern, Anwälten, Buchhaltern und Unternehmensberatern unter Schweizer Leitung verbindet jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz mit einer intimen und profunden Kenntnis der lokalen Anforderungen im Nahen Osten. Sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle administrativen und rechtlichen Anforderungen erfüllt, kann sehr aufwändig sein. Wenn Sie diese Aufgaben an einen zuverlässigen und kompetenten Partner wie die Swiss Group auslagern, können Sie sich auf das konzentrieren, was Sie am besten können - das Wachstum Ihres Unternehmens. Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [b]+971 4 564 7411[/b], senden Sie eine [b][url=mailto:info@swissgroup.ae]E-Mail[/url][/b], oder besuchen Sie die [b][url=https://www.swissgroup.ae/]Homepage[/url][/b]. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, den Konditionen, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Dienstleistungen? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline][b]Exklusive Mitglieder Hotline[/b][/url] erreichen Sie uns unkompliziert per [url=tel:+971562050066][b]Telefon[/b][/url] (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per [url=https://wa.me/971562050066][b]Whatsapp[/b][/url].
Weiterlesen »