Login
Den vollständigen Artikel können nur eingeloggte Clubmitglieder lesen. Bitte loggen Sie sich ein!
GECMAGAZIN
Steuerplanung für Unternehmen
Anforderungen wie Steuerpflicht und Registrierung nähergebracht. Heute wollen wir uns mit zwei entscheidenden Aspekten der Steuerplanung beschäftigen: der [b]ordnungsgemäßen Buchführung[/b] und der [b]Steueroptimierung[/b]. [url=https://www.german-emirates-club.com/Profile/1234796191/MjAzMQ==][b]Christian Burböck[/b][/url] von unserem ClubPartner [b][url=https://www.german-emirates-club.com/Partner/17/1513]Global Financial Management Consultancies (GFMC)[/url][/b] hat die wichtigsten Details für Sie zusammengestellt. [b]Ordnungsgemäße Buchführung: Die Grundlage jeder Steuerplanung[/b] Eine saubere Buchführung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch der Schlüssel zu einer erfolgreichen Steuererklärung. Unternehmen in den VAE müssen ihre Bücher nach den [b]International Financial Reporting Standards (IFRS)[/b] führen. Für kleine und mittlere Unternehmen (SMEs) gibt es Ausnahmen, sodass sie nach den vereinfachten IFRS für SMEs bilanzieren können. Dennoch reicht ein einfacher Bank-Kontoauszug bei Weitem nicht aus, um den Anforderungen des Finanzministeriums gerecht zu werden. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Buchführungspflicht: [LIST] [*] [b]Doppelte Buchführung[/b]: Unternehmen müssen Bücher nach den Prinzipien der doppelten Buchführung unterhalten, die nach IFRS aufgestellt wird. Kleinunternehmen haben die Möglichkeit, eine vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu nutzen, doch auch hier empfiehlt es sich, eine Softwarelösung zu verwenden, die von der Federal Tax Authority (FTA) akkreditiert ist, wie zum Beispiel Odoo, Sage, Tally oder Zoho. [*] [b]Prüfungspflicht[/b]: Unternehmen, die in Freihandelszonen tätig sind, müssen ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Zudem sind Freizonen-Unternehmen verpflichtet, jährlich eine Economic Substance Erklärung (ESR) abzugeben, um nachzuweisen, dass sie eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. [*] [b]Strafen bei Nichteinhaltung[/b]: Eine nicht ordnungsgemäße Buchführung kann teuer werden. Bei erstmaligen Verstößen droht eine Strafe von AED 10.000, bei wiederholter Nichteinhaltung sogar AED 20.000. [/LIST] Durch eine präzise und rechtzeitige Buchführung schaffen Sie nicht nur die Basis für Ihre Steuererklärung, sondern können auch steuerliche Optimierungspotenziale, wie die Nutzung von Verlustvorträgen, effektiv ausschöpfen. [b]Steueroptimierung durch Geschäftsführergehälter[/b] Ein häufiger Ansatz zur Steueroptimierung ist die Gestaltung der Geschäftsführergehälter. Da Gehälter für Geschäftsführer - im Gegensatz zu Dividenden - als Betriebsausgaben absetzbar sind, bieten sie die Möglichkeit, das steuerliche Ergebnis zu reduzieren. Allerdings gibt es hier wichtige Voraussetzungen und Grenzen, die beachtet werden müssen: [LIST] [*] [b]Das richtige Visum[/b]: Damit das Gehalt eines Geschäftsführers steuerlich abzugsfähig ist, muss der Geschäftsführer entweder ein [b]Golden Visa[/b] oder ein [b]Mitarbeiter-Visum[/b] besitzen. Ein Investor-Visum ist in diesem Fall nicht ausreichend. Ohne das korrekte Visum werden die Gehaltszahlungen von der FTA nicht anerkannt. [*] [b]Vertrag und Lohnabrechnung[/b]: Es muss ein formal gültiger Arbeitsvertrag für den Geschäftsführer bestehen, und die Lohnzahlungen müssen über das [b]Wage Protection System (WPS)[/b] abgewickelt werden. Diese Form der Lohnabrechnung sorgt dafür, dass alle Zahlungen transparent und nachvollziehbar sind. [*] [b]Angemessenheit des Gehalts[/b]: Das Gehalt des Geschäftsführers muss der sogenannten [b]„Fremdvergleichsprüfung“[/b] standhalten, das heißt, es muss marktüblich und angemessen sein. Die FTA prüft, ob die Gehaltszahlungen realistisch und in Relation zur tatsächlichen Tätigkeit des Geschäftsführers stehen. Überhöhte Gehälter könnten von der FTA abgelehnt werden, was zur Folge hätte, dass sie steuerlich nicht absetzbar sind. [/LIST] [b]Freibeträge und Verlustvorträge[/b] Neben der Steueroptimierung durch Gehälter können auch Freibeträge und Verlustvorträge eine große Rolle spielen. Der allgemeine Freibetrag für Unternehmen liegt bei AED 375.000 – Gewinne bis zu diesem Betrag sind also steuerfrei. Gewinne, die den Freibetrag übersteigen, werden mit einem Regelsteuersatz von 9% versteuert. Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als AED 3 Millionen können bis zum 31. Dezember 2026 für den Small Business Relief optieren und sind von der Körperschaftsteuer befreit. Es kann jedoch von Vorteil sein, sich von Anfang an der Regelbesteuerung zu unterwerfen, insbesondere wenn das Unternehmen in der Gründungsphase Verluste macht. Diese Verluste können in das nächste Wirtschaftsjahr vorgetragen werden und den steuerlichen Gewinn mindern. {uf:71574} [b]Fazit[/b] Die Einführung der Körperschaftsteuer in den VAE stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Es lohnt sich jedoch, bereits im Vorfeld strategisch zu planen, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden. [b]Die Spezialisten bei Global Financial Management Consultancies verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung in den Bereichen internationale Finanzen, Steuern, Geschäftsentwicklung und Markteintritt und können Sie bei allen Aspekten Ihres Geschäftsvorhabens in den Vereinigten Arabischen Emiraten unterstützen! [/b] Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [url=tel:+971502765215][b]+971 50 276 5215[/b][/url], per [url=mailto:info@onegfmc.ae][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.onegfmc.ae][b]Homepage[/b][/url]. {uf:73595} ClubMitglieder erhalten eine gratis Erstberatung. Gilt nur für Neukunden und nicht in Kombination mit anderen Angeboten und Aktionen. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, den Konditionen, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Dienstleistungen? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline][b]Exklusive Mitglieder Hotline[/b][/url] erreichen Sie uns unkompliziert per [url=tel:+971562050066][b]Telefon[/b][/url] (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per [url=https://wa.me/971562050066][b]Whatsapp[/b][/url].
Weiterlesen »