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Erben in den VAE - Teil 2
Liebe ClubMitglieder, letzten Monat hat unser ClubPartner AWS Younus Group uns in diesem Artikel einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des...Erbrechts in den VAE gegeben, insbesondere im Hinblick darauf, wie es sich auf die Erbschaftsangelegenheiten von Nicht-Muslimen auswirkt. Heute soll es um ein besonders wichtiges Spezialgebiet dieses Rechtszweiges gehen - das Sorgerecht für minderjährige Kinder nach dem Tod eines Elternteils. [b]Vormundschaft/Sorgerecht für Kinder von Nicht-Muslimen[/b] In Testamenten, die beim Dubai Courts Registry oder beim DIFC Registry registriert sind, kann auch die Vormundschaft für minderjährige Kinder für den Fall des Todes eines Elternteils oder beider Elternteile geregelt werden. Ein nichtmuslimischer Expatriate wird in der Regel seinen oder ihren Ehepartner als ständigen Vormund für seine Kinder für den Fall seines Todes einsetzen. Stirbt ein Ehepartner, hat der andere die volle elterliche Gewalt und kann alle Entscheidungen bezüglich der minderjährigen Kinder treffen, solange sie sich in den VAE aufhalten. Für den Fall, dass beide Elternteile versterben, kann der Erblasser auch einen vorläufigen und einen dauerhaften Vormund für seine minderjährigen Kinder ernennen. Ein vorläufiger Vormund kann ernannt werden, um sich sofort um die Kinder zu kümmern, während der ständige Vormund, falls er sich im Ausland befindet, die Reisevorbereitungen trifft. Der ständige Vormund ist die Person, die für die künftige Betreuung der Kinder bis zu deren Volljährigkeit verantwortlich ist. In Ermangelung einer Vormundschaftsklausel oder eines Vormundschaftstestaments in den VAE kann es für eine nichtmuslimische Ehefrau im Ausland, die ihren Ehemann verloren hat, schwierig sein, das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder zu erhalten, da nach der Scharia normalerweise ein männlicher Verwandter des Ehemannes mit dieser Aufgabe betraut wird. [b]Ein Fallbeispiel[/b] Der folgende fiktive Fall soll mögliche Szenarien im Falle des Todes einer nicht-muslimischen Person in den VAE veranschaulichen. "Piero ist ein italienischer Staatsangehöriger, der mit einer indischen Staatsangehörigen verheiratet ist. Beide sind Christen. Sie leben mit ihren beiden minderjährigen Kindern, einem zehnjährigen Mädchen und einem achtjährigen Jungen, in Dubai. Sie verfügen über Bankkonten und eine Wohnung in Dubai. Pieros Eltern leben noch. Er hat einen Bruder". Es gibt verschiedene Szenarien für die Aufteilung von Pieros Vermögen in den VAE im Falle seines Todes: [u]Er hat ein DIFC-Testament registriert[/u] Sein Nachlass würde dem DIFC-Gesetz unterliegen, das die Testierfreiheit garantiert, und sein gesamtes Vermögen in Dubai - einschließlich seines Anteils an der Immobilie - würde so verteilt werden, wie in seinem Testament festgelegt. Die Vormundschaft für seine minderjährigen Kinder würde, wie ebenfalls in seinem Testament festgelegt, auf seine Ehefrau übergehen. Das entsprechende Nachlassverfahren würde vor den Gerichten des DIFC durchgeführt. [u]Er hat ein Testament bei der Dubai Courts Registry hinterlegt[/u] Sein Nachlass würde dem Recht unterliegen, das er in seinem Testament gewählt hat, zum Beispiel dem italienischen Recht, und sein bewegliches Vermögen in Dubai könnte wie in seinem Testament festgelegt verteilt werden, sofern die Gerichte erster Instanz in Dubai die Anwendung ausländischen Rechts auf den Nachlass akzeptieren. Die Verteilung des unbeweglichen Vermögens würde der Entscheidung des Richters unterliegen. Sollten die Erben mit der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts nicht zufrieden sein, könnten sie Berufung beim Berufungsgericht und schließlich beim Kassationsgericht einlegen. [u]Er hat kein gültiges Testament hinterlassen[/u] Piero's Erbe würde in diesem Fall wahrscheinlich nach der Scharia geregelt. Die Anteile der Erben an Pieros Nachlass könnten wie folgt aussehen [LIST] [*]Ehefrau: 12,5% [*]Sohn: 36,11% [*]Tochter: 18,06% [*]Vater: 16,67% [*]Mutter: 16,67% [/LIST] Über die Vormundschaft für seine minderjährigen Kinder würde das Amtsgericht nach freiem Ermessen entscheiden und wahrscheinlich seinen Bruder als Vormund der Kinder bevorzugen. [b]Fazit[/b] Es besteht kein Zweifel daran, dass die Regierung von Dubai bestrebt ist, allen Einwohnern der Vereinigten Arabischen Emirate die notwendige Sicherheit in Bezug auf das Erbrecht für Nicht-Muslime zu bieten und ihnen die Freiheit zu geben, selbst zu entscheiden, wie sie ihr lokales Vermögen nach ihrem Tod verteilen möchten. Dies wird durch die Verabschiedung des Dubai Act bestätigt, der darauf abzielt, für das Dubai Courts Registry und das DIFC Registry dieselben Vollstreckungs- und Nachlassverfahren einzuführen. Die zuständigen Behörden sind noch dabei, die Verfahren zu überprüfen, um das neue Dubai-Gesetz vollständig zu übernehmen. Dies ist ein sehr positiver Schritt, der viele Zweifel von Nichtmuslimen, die ein Testament registrieren lassen wollen, und von Fachleuten für Testamente und Nachlassverfahren ausräumen wird. Ein Testament ist trotz der damit verbundenen Kosten ein wichtiges Instrument für den Vermögensschutz und die Nachlassplanung von Nicht-Muslimen in den VAE. Die Einrichtung spezieller Testamentsregister für Nicht-Muslime in Dubai hat sich sowohl auf ausländische Investoren als auch auf die lokalen Behörden, die sich um ausländische Direktinvestitionen bemühen, positiv ausgewirkt, da nun ein klares und transparentes rechtliches Umfeld für Investoren aller Glaubensrichtungen zur Verfügung steht. Das Verhalten von Ausländern in Bezug auf Investitionen in Unternehmen und Immobilien hat sich geändert, da komplexe Strukturen, die darauf abzielen, direktes Eigentum im Land zu vermeiden, nicht mehr erforderlich sind, insbesondere für Erbschaftszwecke. Stattdessen genügt es, sich an eines der Register für nichtmuslimische Testamente zu wenden. Wenn Sie weitere Unterstützung bei der sicheren Abwicklung von Erbschafts- und Testamentsangelegenheiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) oder bei familienrechtlichen Fragen in den VAE benötigen, kontaktieren Sie bitte unseren ClubPartner oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Online-Beratung in allen Rechtsangelegenheiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Die AWS Younus Group ist ein integrierter Dienstleister, bestehend aus AWS Advocates & Legal Consultants, AWS Accounting & Auditing sowie AWS Vacation Home Rental, wo qualifizierte Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater sowie Immobilienspezialisten den Klienten mit Expertise und Leidenschaft für ihr Fachgebiet zur Seite stehen. Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [b]+971 52 977 4678[/b], per [url=mailto:andrew@awsadvocates.com][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=https://www.aws-legalgroup.com/][b]Homepage[/b][/url]. {uf:38440} ClubMitglieder erhalten 10% Rabatt auf ausgewählte Dienstleistungen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, den Konditionen, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Recht? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline][b]Exklusive Mitglieder Hotline[/b][/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
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