Login
Den vollständigen Artikel können nur eingeloggte Clubmitglieder lesen. Bitte loggen Sie sich ein!
GECMAGAZIN
Härtere Strafen für Verkehrsverstöße ab 1. Juli 2017!
Liebe ClubMitglieder, zum 1. Juli 2017 tritt ein neuer Bußgeldkatalog in den VAE in Kraft. Damit gehen nennenswerte Erhöhungen der bisherigen Strafen einher, zu denen „Blackpoints“ (ähnlich den „Flensburg-Punkten“ in Deutschland), aber auch Beschlagnahmen der befassten Fahrzeuge...
kommen können. Beachten Sie vor allem die strikte[b] 0,0-Promille Grenze[/b], die in den VAE gilt. Fahren unter (Rest-) Alkoholeinfluss führt zu einer strafrechtlichen Verurteilung, im Rahmen derer das erkennende Gericht empfindliche Geldstrafen nach eigenem Ermessen und zusätzlich 23 Blackpoints und eine 90-tägige Beschlagnahme des Fahrzeugs verhängt. Fahrten unter [b]Drogeneinfluss [/b]führen zudem zu einem mindestens 1-jährigen Fahrverbot. Darüber hinaus steht eine strafrechtliche Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelstrafrecht zu besorgen, die regelmäßig zu drastischen Strafen führt. Beachten Sie im Hinblick auf die obigen Verstöße bitte auch, dass in unseren Herkunftsländern viele [b]Medikamente [/b]Alkohol enthalten, bzw. auch Medikamente, die beispielsweise in Deutschland ohne BtM-Rezept erhältlich sind, in den VAE als Drogen eingestuft werden (im Übrigen oftmals auch einem [i]Einfuhrverbot [/i]unterliegen). Bitte denken Sie daran, dass Sie zum Fahren eines in den VAE zugelassenen Privatfahrzeugs einen VAE-Führerschein benötigen! Wer seinen [b]Besuch das eigene Auto fahren[/b] lässt riskiert neben einem Ausfall der Versicherung eine Strafe von mindestens AED 400. Für [b]Geschwindigkeitsübertretungen [/b]betragen werden künftig folgen Strafen erhoben: [LIST] [*]Bis 20 km/h: AED 300 [*]Bis 30 km/h: AED 600 [*]Bis 40 km/h: AED 700 [*]Bis 50 km/h: AED 1000 [*]Bis 60 km/h: AED 1500 + 6 Blackpoints + 15 Tage Beschlagnahme des Fahrzeugs [*]Über 60 km/h: AED 2000 + 21 Blackpoints + 30 Tage Beschlagnahme des Fahrzeugs [/LIST] [u]Weitere „gängige Sünden“ hier im Kurzüberblick:[/u] [LIST] [*]Benutzen von Mobiltelefonen und dergleichen: AED 800, 4 Blackpoints [*]Verstoß gegen die Anschnallpflicht: AED 400, 4 Blackpoints [*]Verstoß gegen die Helmpflicht bei Motorrädern: AED 500, 4 Blackpoints [*]Überschreiten der maximalen Tönungsstärke der Fenster: AED 1500 [*]Unerlaubtes Hupen („Hupen in störender Weise“): AED 400, 4 Blackpoints [*]Fehlender Kindersitz (Kinder unter 4 Jahren): AED 400 [*]Rotlichtverstöße von PKW: AED 1000 Geldstrafe, 12 Blackpoints und 30 Tagen Beschlagnahme [*]Überholen im Überholverbot: AED 600 [*]Überholen auf dem Standstreifen: AED 1000, 6 Blackpoints [*]“Fahrerflucht“: AED 500 Geldstrafe, 8 Blackpoints, 7 Tage Beschlagnahme [/LIST] Wer seinen [b]Abfall [/b]während der Fahrt aus dem Fenster entsorgt, zahlt künftig AED 1000 und bekommt 6 Blackpoints. Vorsicht ist bei [b]Schulbussen [/b]geboten: Wer das Haltesignal eines Schulbusses nicht beachtet, bekommt zu einer Geldstrafe von AED 1000 auch noch 10 Blackpoints. Teuer werden kann es auch bei [b]Parkverstößen[/b]. Parken auf Gehwegen kostet AED 400. Parkverstöße im Hinblick auf Behindertenparkplätze, Hydranten und Parkplätze für Rettungstransportwagen kosten AED 1000 nebst 6 Blackpoints. Übrigens: „Using a Leisure Bike with three or more wheels“ kostet AED 3000. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in [url=http://gulfnews.com/guides/life/community/updated-all-uae-traffic-violations-fines-and-black-points-1.1546486]diesem Artikel der GulfNews [/url]. {uf:28362} Ihr [url=http://www.german-emirates-club.com/Profile/845578336/MjAyMw==]Florian Maier-Leonhardt[/url] Head of Legal Council - German Emirates Club [i]Disclaimer: Beiträge, die wir in diesem Forum veröffentlichen, dienen der ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sollen beim interessierten Leser Problembewusstsein wecken und insbesondere für Nicht-Juristen verständlich sein. Trotz sorgfältiger Recherche im Vorfeld übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit und insbesondere ersetzen unsere Beiträge keine anwaltliche Beratungsleistung im Einzelfall. [/i] Clubmitglieder erhalten einem [b]Preisnachlass von 15%[/b] auf das Honorar der Kanzlei Maier-Leonhardt & Kollegen. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. {uf:30472} Haben Sie Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, Ihren Konditionen oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Verkehr oder Recht? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline]Exklusive Mitglieder Hotline[/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
Weiterlesen »
DIFC Testament: Änderungen seit Januar 2017
Liebe ClubMitglieder, gute Neuigkeiten für Expats: Das DIFC-Testament kann seit dem 1. Januar 2017 neben den in Dubai belegenen Vermögenswerten auch Aktiven in Ras Al Khaimah umfassen. Rechtliche Ausgangslage Grundsätzlich richtet sich die Verteilung der Vermögenswerte im Todesfall...
nach dem ʺVAE Federal Lawʺ (konkret dem Personal Status Law and Civil Code) und nach dem Shariah-Recht. Damit stellen die VAE-Gerichte im Todesfalle die Erbmasse, d.h. das Vermögen des Erblassers, fest und verteilen dieses anschliessend nach den [b]Regeln der Shariah[/b]. Insbesondere die Tatsachen, dass im Todesfalle damit grundsätzlich die männlichen Angehörigen vor den weiblichen Angehörigen bevorzugt werden, sowie die sehr [b]komplexen [/b]und oftmals [b]langwierigen [/b]und [b]kostspieligen [/b][b]Verfahren [/b]vor den überlasteten Gerichten, welche ausschliesslich in Arabisch abgehalten werden (alle Dokumente müssen zwingend ins Arabische übersetzt werden), sorgten nicht zuletzt auch für grosse Unsicherheit in der Expat-Community. [b]Das DIFC-Testament (DIFC-Will) für Nicht-Muslime[/b] Seit Mai 2015 bietet das Dubai Internatonal Finance Center (DIFC) Nicht-Muslimen als erstes Land im Mittleren Osten die Möglichkeit, in einem [b]ʺwestlichenʺ Testament [/b]frei über die in Dubai belegenen Vermögenswerte zu verfügen (vorbehaltlich der möglicherweise einschränkenden Nachlassbestimmungen des Heimatstaates). Ein solches Testament untersteht ausschliesslich dem DIFC-Recht und damit einem Common-Law System [b]in englischer Sprache[/b]. Für die Erarbeitung der rechtlichen Grundlagen zum DIFC-Testament (DIFC-Will) und dem DIFC-Testament- und Nachlassregister (DIFC Wills and Probate Registry) wurde daher auch das englische Testament- und Nachlassrecht beigezogen, welches wohl vielen Expats geläufiger sein dürfte als das Shariah-Recht. Ähnliche Regime, welche zwischen einem muslimischen und nicht-muslimischen Erblasser unterscheiden, sind bereits in anderen Common-Law Jurisdiktionen wie Malaysia, Hong Kong oder Singapur erfolgreich implementiert worden. • Die folgenden Punkte sind beim Verfassen des DIFC-Testaments zu beachten: Nur für Nicht-Muslime (mindestens 21 Jahre alt) möglich; betreffend (i) die Verteilung aller im Emirat Dubai belegenen Vermögenswerte (Immobilien, Bankkonten, etc.) und (ii) die Vormundschafts-Regelung für die überlebenden, minderjährigen Kinder sowie (iii) die Ernennnung eines oder mehreren Testamentsvollstrecker(n) im Todesfalle; • Wohnsitz des Erblassers in den VAE ist nicht erforderlich. Die eigentlichen DIFC-Kosten für die Registrierung eines DIFC-Testaments sind mit[b] AED 10,000 [/b]relativ hoch. Eine allfällige Anpassung oder Änderung am bereits hinterlegten Testament kostet dann allerdings lediglich rund AED 550. Im Sinne der Rechtssicherheit, empfiehlt es sich für Ehepaare allenfalls, sogenannte Mirror-Wills zu deponieren. Hierbei hinterlegt jeder [b]Ehepartner [/b]ein separates, identisches Testament fuer jeweils [b]AED 7,500[/b]. Es ist empfehlenswert, dass das DIFC-Testament von einem beim DIFC-Gericht registrierten [b]Will Draftsman[/b] verfasst wird. Swiss ILC Services DMCC bietet diese Dienstleistung an und berät die Klientschaft gerne auch in Deutsch. Im Erbfall obliegt es ausschliesslich der gerichtlichen Instanz des DIFC, dem DIFC-Gericht (DIFC-Courts), die Beschlüsse betreffend die [b]Vermögenswerte[/b], die[b] Betreuung der überlebenden minderjährigen Kinder [/b]und der [b]Einsetzung des Testamentsvollstreckers[/b] zu fassen. Der Testamentsvollstrecker ist dabei die vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers, insbesondere die Verteilung der Erbmasse, zur Ausführung zu bringen hat. Auch eine allfällige Anfechtung des Testaments würde ebenfalls vom hiesigen Gericht behandelt werden. Die Beschlüsse des DIFC-Courts sind sodann direkt bei den Dubai-Gerichten vollstreckbar. [b]Neuerung: Ausweitung des DIFC-Testaments auf Vermögenswerte in Ras Al Khaimah[/b] Seit dem 1. Januar 2017 können die am DIFC Testament- und Nachlassregister registrierten Testamente auch letztwillige Verfügungen betreffend Vermögenswerte im Emirat Ras Al Khaimah umfassen. Mit der entsprechenden Vereinbarung zwischen dem DIFC und der RAK Authority vom Dezember 2016 ist u.a. der Geltungsbereich des DIFC-Testaments wirkungsvoll auf das nördliche Emirat Ras Al Khaimah ausgeweitet worden und bietet damit mehr Rechtssicherheit und Stabilität im Umgang mit der Nachlassplanung für Nicht-Muslime. Damit wird das Einzugsfeld von DIFC-Testamenten stark erweitert, ist doch Ras Al Khaimah nach Dubai das Emirat, wo Ausländer am meisten Firmen erstellt und Liegenschaften erworben haben. Damit entfällt künftig der Umweg über eine Jebel Ali Offshore Gesellschaft, um in Ras Al Khaimah belegene Vermögenswerte in ein DIFC-Testament einzubringen. Die Zuständigkeit für die Ausstellung des Erbscheins, die Beschlüsse zur Vermögensverteilung sowie zur Betreuung der minderjährigen Kinder und die Einsetzung des Willensvollstreckers verbleibt aber in jedem Falle beim DIFC-Court. Zur Durchsetzung des Testaments können die Beschlüsse des DIFC-Courts, betreffend die Vermögenswerte in Ral Al Khaimah, nunmehr aber [b]direkt durch die Gerichte in Ras Al Khaimah[/b] vollstreckt werden. JAFZA Offshore Gesellschaften wie auch RAK Offshore Gesellschaften können aber auch weitherin dazu benutzt werden, Vermögenswerte in anderen Emiraten oder gar im Ausland in das DIFC-Testament aufzunehmen. [b]Exkurs: Das neue ʺPersonal Statut and Inheritance Gerichtʺ in Abu Dhabi[/b] Im Rahmen der strategischen Ausrichtung auf die Maximierung der Effizienz und Nachhaltigkeit der gerichtlichen Verfahren in Abu Dhabi und um schliesslich allen Bevölkerungsschichten Zugang zu diesen Diensten zu gewähren, hat HH Sheikh Mansour bin Zayed Al Nahyan, Vizepremierminister, Minister für präsidiale Angelegenheiten und Vorsitzender des Abu Dhabi Justizdepartements im Januar 2017 das ʺPersonal Statut and Inheritance Courtʺ, ein spezielles Gericht betreffend das Personalstatut und Erbangelegenheiten für Nicht-Muslime, geschaffen. Abu Dhabi schliesst sich damit nicht dem DIFC-Will und dem DIFC Gericht an, sondern erschafft vielmehr eine [b]eigene gerichtliche Instanz[/b]. Bis anhin ist allerdings nicht bekannt, welche Testamente diesem Gericht vorgelegt werden können; respektive welches Recht (bspw. Heimatrecht oder Shariah-Recht) zur Anwendung gelangt. Damit bleibt zunächst insbesondere offen, ob das Gericht die testamentarische Freiheit analog dem DIFC-Testament zulässt. Es bleibt zu hoffen, dass alle Emirate eine praktiche Lösung für Erbschaftsangelegenheiten finden, um die [b]Rechtssicherheit [/b]zu steigern und nicht zuletzt auch das Interesse für Investitionen in die VAE weiterhin hoch zu halten oder gar zu erhöhen. {uf:28737} [url=http://www.german-emirates-club.com/Profile/1591281312/MjAzMQ==]Michael Lane[/url] Member of Legal Council German Emirates Club Senior Legal Consultant Swiss ILC Services DMCC
Weiterlesen »
Rückblick: 17. Treffen des Medical Council AD
Liebe ClubMitglieder, am Montag, dem 16. Januar 2017 fand das siebzehnte Treffen des Medical Council Abu Dhabi wieder im Hotel Hilton Corniche statt. Wir hörten einen...
Vortrag über „Hidradenitis suppurativa " mit letzten Updates von Herrn Dr. med. Zbigniew Ruszczak (SKMC, Abu Dhabi). {uf:28444} Nach diesem interessanten Thema wurde eine Fragerunde über die Probleme mit dieser Therapie und über andere medizinische Themen in den UAE geführt. Wir begrüßten gerne die neuen deutschsprachigen Ärzte aus Abu Dhabi und Al Ain und das Management vom German Emirates Club aus Dubai. Als Sponsor konnte Al Mazroui gewonnen werden, die viele deutsche Präparate in den UAE/GCC vertreiben. Im weiteren Verlauf wurde der Folgetermin festgelegt. Das nächste Treffen wird, wenn keine Gegenvorschläge erfolgen am Montag dem 6. März 2017 stattfinden. Eine gesonderte Einladung zu diesem Termin wird zeitnah erfolgen. Namen und Adressen der Kollegen und andere Details auf Anfrage oder im Mitgliederverzeichnis. Ich entschuldige mich für die Verspätung dieses Berichtes, ferner bedanke ich mich für Ihr Interesse. [url=http://www.german-emirates-club.com/Profile/937082234/MjAzMQ==]Dr.med. Hans-Joachim Pössel[/url] Head of Medical Council AUH German Emirates Club
Weiterlesen »
Offset im Oman: „Partnership for Development“ (PfD)
Liebe ClubMitglieder, Unternehmen aus der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie halten oft ganze Offset-Abteilungen vor – in vielen anderen Bereichen hingegen sind Offset-Programme völlig unbekannt. Eine kostenintensive Falle, in die man als ausländischer Auftragnehmer auch bei...
„zivilen“ Aufträgen im Oman geraten kann. [b]Was bedeutet „Offset“?[/b] Offset-Programme beschreiben „Kompensationsgeschäfte“: Bei öffentlichen Beschaffungsvorhaben der jeweiligen Regierung geht der Auftragnehmer die Verpflichtung ein, einen Teil der Transaktionssumme im (End-) Kundenland zu investieren, um so eine gewisse Wertschöpfung zu erreichen. Üblich sind [i]Investitionsverpflichtungen zwischen 30% und 130% (!)[/i] des Gesamtvolumens. Offset-Programme gibt es weltweit in allen denkbaren Ausprägungen; sie sind insbesondere bei Rüstungsgeschäften üblich. Meist sind sie nicht vertraglich, sondern gesetzlich geregelt. Genau deswegen werden sie gerne übersehen, wenn beispielsweise Ausschreibungsunterlagen nicht explizit auf die Offset-Verpflichtungen hinweisen. [b]Entwicklung des Offset-Programms im Oman[/b] Die Vereinigten Arabischen Emirate haben in der Vergangenheit umfangreiche Offset-Programme aufgelegt und umgesetzt. Im Sultanat Oman hingegen haben sie bis vor Kurzem traditionell ein Schattendasein geführt. Zunächst hatte das Ministry of Defence im Jahr 2001 die „Partnerships Development Program Guidelines“ herausgegeben. 2008 wurde die Verwaltung des Offset-Programms vom Ministry of Commerce & Industry übernommen, was eher der international üblichen Struktur entspricht. Traditionell wurden aber viele Ausnahmen von Offset-Verpflichtungen gewährt. Im Februar 2014 wurde durch Royal Decree 9/2014 dann die Trendwende eingeläutet: Die „Omani (Public) Authority for Partnerships for Development“ (PfD-Behörde) wurde ins Leben gerufen und als Behörde mit eigenem Etat und eigenen Zuständigkeitsbefugnissen am Ministry of Commerce & Industry angegliedert. Bereits an der Zusammensetzung der Stakeholder sieht man den üblichen Bezug zur Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie: Royal Office, Ministry of Defence, Royal Oman Police und das Ministry of Finance. [b]„Partnership for Development“ in Grundzügen[/b] Nach der Implementierungsphase wurden im Juni 2015 neue Regularien für das Offset-Regime im Oman veröffentlicht: das „Partnership for Development Program“ (PfD). Und PfD-Verpflichtungen werden dort nicht nur bei militärischen Beschaffungsvorhaben in Ansatz gebracht, sondern jetzt auch bei „Infrastrukturprojekten“. Dabei wird der Begriff „Infrastructure“ sehr weit definiert: [i]„The fundamental economic and social facilities and services serving Oman such as the transportation systems sector; communication systems and networks; oil and gas sector; power plants; water plants and pipelines; waste and waste water installations; and major civil and military institutions.”.[/i] Nicht zuletzt auf Grund der aktuell angespannten Haushaltslage im Oman sind derzeit Ausnahmen kaum bis gar nicht zu erreichen. Daher das Wichtigste in Kürze: Nach den Neuregelungen müssen bei Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand (das gilt auch bei Vergabe durch ein Unternehmen, das zu über 50% von der Regierung gehalten wird!) im Rahmen von [LIST] [*]Infrastrukturprojekten und Beschaffungsvorgängen im Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie, [*]bei denen ein ausländischer Auftragnehmer einen Auftrag in Höhe von mehr als OMR 5.000.000,- erhält (kumuliert über 2 Jahre für den Fall der Vergabe mehrerer Einzelaufträge an den selben Auftragnehmer), [*]oder bei denen ein inländischer Auftragnehmer einen Auftrag erhält, dessen Importanteil OMR 5.000.000,- übersteigt (wobei in diesem Fall der ausländische Subunternehmer die PfD-Verpflichtung tragen soll; das gilt pro rata, wenn mehrere Subunternehmer beschäftigt werden) [*]50% des Transaktionsvolumens bzw. des Importanteils [*]in ein (oder mehrere) PfD-Projekt(e) investiert werden. [/LIST] Dabei hat der PfD-Verpflichtete folgende Milestones bei der Projektumsetzung einzuhalten: 20% nach 2 Jahren, 60% nach 5 Jahren und 100% nach 8 Jahren. Die Umsetzung wird von der PfD-Behörde halbjährlich überprüft und unterliegt einer Sanktionsbewehrung in Höhe von 10% der nicht erfüllten Auflagen (ggf. kumuliert). Unterschieden wird im Oman zwischen direkten und indirekten PfD-Investitionen. Direkte Investitionen stehen in sachlichem Zusammenhang mit dem vergebenen Auftrag und beinhalten beispielsweise die lokale Errichtung von Produktionsstätten, Einschaltung von lokalen Zulieferern, Technologietransfer etc. Indirekte Investitionen können beispielsweise über Trainings oder sachfremde Investitionen abgebildet werden. [b]Einsparpotential bei PfD-Verpflichtungen[/b] Je nach gewählter PfD-Investition kann die tatsächlich zu erbringende PfD-Verpflichtung erheblich geringer ausfallen: Entscheidend ist nämlich, dass die PfD-Behörde unterschiedliche Berechnungsmaßstäbe ansetzt und über Multiplikatoren bestimmte Investitionen höher, also deutlich über dem eigentlichen finanziellen Aufwand, bewertet. Über „Input Credits & Achievement Credits“ und „Multipliers on Input & Output“ wird seitens der PfD-Behörde also Einfluss auf das PfD-Vorhaben genommen. So wird ein Anreiz geschaffen, aktuell für den Oman interessante Vorhaben im Rahmen von PfD-Verpflichtungen umzusetzen oder zu finanzieren. Abzüge hingegen werden in Ansatz gebracht, falls der Auftragnehmer selbst Begünstigter aus der Erfüllung einer Offset-Verpflichtung ist. [b]Fazit[/b] Als ausländisches Unternehmen sollten Sie bei jeder Geschäftstätigkeit in Richtung Oman überprüfen, ob PfD-Verpflichtungen existieren – und sei es nur pro rata. Hier drohen massive finanzielle Belastungen, die man leicht übersieht, da beispielsweise Ausschreibungsunterlagen oftmals nicht explizit auf die gesetzlich verankerten PfD-Verpflichtungen hinweisen. [u]Achtung: [/u]auch hinter der Auftragsvergabe durch ein privatrechtlich auftretendes Unternehmen oder durch einen Generalunternehmer kann sich eine PfD-Verpflichtung verbergen! Bedenken Sie außerdem, dass die PfD-Behörde eine „Administration Fee“ in Höhe von 0,25% des PfD-Volumens innerhalb von 60 Tagen nach Auftragsvergabe in Rechnung stellt. Bei größeren Projekten ist zu diesem Zeitpunkt oftmals noch kein Zahlungseingang seitens des Auftraggebers zu verbuchen. Die PfD-Behörde soll bereits im Ausschreibungsprozess eingebunden werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist nicht nur gesetzlich verankert, sondern auch sinnvoll: eine gut strukturierte Abstimmung auf das PfD-Bewertungssystem (und dessen Multiplikatoren) führt zu enormen finanziellen Unterschieden zwischen der grundsätzlichen und der tatsächlichen finanziellen PfD-Verpflichtung. Außerdem muss nach den bestehenden Gesetzen zur öffentlichen Auftragsvergabe nicht zwingend an den Bieter mit dem niedrigsten Angebot vergeben werden. Ein gut durchdachtes und sinnvoll strukturiertes PfD-Projekt kann Ihnen im Ergebnis den entscheidenden Vorteil bei der Auftragsvergabe verschaffen. Sprechen Sie uns gerne an! {uf:28362} Ihr [url=http://www.german-emirates-club.com/Profile/845578336/MjAyMw==]Florian Maier-Leonhardt[/url] [i]Disclaimer: Beiträge, die wir in diesem Forum veröffentlichen, dienen der ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sollen beim interessierten Leser Problembewusstsein wecken und insbesondere für Nicht-Juristen verständlich sein. Trotz sorgfältiger Recherche im Vorfeld übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit und insbesondere ersetzen unsere Beiträge keine anwaltliche Beratungsleistung im Einzelfall. [/i]
Weiterlesen »
Neuer ClubPartner - Maier-Leonhardt & Kollegen
Liebe ClubMitglieder, wir freuen uns, Ihnen unseren neuen ClubPartner Maier-Leonhardt & Kollegen als Kanzlei mit deutschsprachigen Anwälten vorstellen zu dürfen. Maier-Leonhardt & Kollegen ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete...
Boutique, die maßgebend deutschsprachige Mandanten bei Ihren Vorhaben und Transaktionen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Sultanat Oman und Katar berät. Kanzleigründer Florian A. Maier-Leonhardt ist deutscher Rechtsanwalt und lebt seit 2006 in Dubai, Abu Dhabi und Maskat. Zusammen mit seinen lokalen Kooperationspartnern vereint Maier-Leonhardt & Kollegen professionelle Beratungsleistungen aus den europäischen und arabischen Kulturkreisen und bietet seinen Mandanten Rechtsberatung in ihren jeweiligen Muttersprachen. Maier-Leonhardt & Kollegen greift auf langjährige Erfahrung, Fachwissen und exzellente Kontakte zurück. Für die Mandanten stellt Maier-Leonhardt & Kollegen eine zentrale Anlaufstelle internationaler Beratungsleistung auf höchstem Niveau im Hinblick auf deren geschäftliche Aktivitäten zwischen Europa und dem Nahen Osten dar. Maier-Leonhardt & Kollegen betreut Sie mit 16 Berufsträgern am Standort Dubai und weiteren Kooperationspartnern im Sultanat Oman und in Katar bei Ihren Projekten und unterstützt Sie in Ihrem Tagesgeschäft mit dem Fokus auf [LIST] [*]Projektbegleitung und -unterstützung [*]Grenzüberschreitende Transaktionen (insbesondere Oman und Katar) [*]Handels- und Gesellschaftsrecht [*]Vertriebsrecht [*]Öffentliche Auftragsvergabe (Tender) [*]Arbeitsrecht [*]Compliance [*]Offset-Regime / Partnership for Development im Hinblick auf Ihre Vorhaben in den [*]Vereinigten Arabischen Emiraten [*]dem Sultanat Oman und [*]Katar. [/LIST] Durch den Zusammenschluss mit seinen lokalen Partner vertritt Maier-Leonhardt & Kollegen Sie außerdem bei [LIST] [*]streitigen Verfahren vor den emiratischen Gerichten und [*]bei DIFC-Verfahren. [/LIST] Alles aus einer Hand und ohne das Risiko, dass ein externer Kollege dem eigenen Anspruch nicht gerecht wird. Maier-Leonhardt & Kollegen agiert als Ihr Business Partner, nicht als Bedenkenträger. Gemeinsam werden mit Ihnen sachlich und fachlich praxisgerechte, pragmatische und effiziente Lösungen für Ihr Anliegen erarbeitet. Kennenlerngespräche führt Maier-Leonhardt & Kollegen kostenlos, damit Sie sich, Ihr Geschäftsfeld und Ihr Anliegen ohne Kostendruck in Ruhe vorstellen können. So werden Sie ganz individuell und im Einklang mit den für Sie wesentlichen Aspekten optimal beraten. Das Ziel ist erst dann erreicht, wenn Sie Maier-Leonhardt & Kollegen Ihr aus vollumfänglicher Zufriedenheit resultierendes Vertrauen langfristig schenken. Der Grundsatz lautet: „German. Efficiency.“ Clubmitglieder erhalten einem [b]Nachlass von 15%[/b] auf das Honorar. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich per Telefon an +971 50 9437050 oder per E-Mail an info@mlk.legal
Weiterlesen »
Artikel 31-35 von 35
<< Zurück | Weiter >> | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7