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Corporate Tax in den VAE kurz erklärt
Liebe ClubMitglieder, wie Sie sicher bereits wissen, kündigte das Finanzministerium der VAE am 31. Januar 2022 die Einführung der Körperschaftssteuer ("Corporate Tax - CT") in den Vereinigten Arabischen Emiraten an. Das Federal Decree-Law No. (47) of 2022 on the Taxation of Corporations and...
Businesses ("CT Law") wurde daraufhin am 9. Dezember 2022 erlassen. Das neue CT-Gesetz bildet die gesetzliche Grundlage für eine föderale Körperschaftssteuer in den VAE und gilt für Geschäftsjahre von Unternehmen, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen (d.h. für die meisten Unternehmen ab dem 1. Januar 2024). Unser ClubPartner [url=https://www.german-emirates-club.com/Partner/25/211][b]Swiss Group Advisory DMCC[/b][/url] hat alles, was Sie dazu jetzt wissen müssen, übersichtlich zusammengefasst. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen und kommerziellen Aktivitäten, die in den sieben Emiraten tätig sind. Die Einführung der CT unterstützt die VAE bei der Erreichung ihrer strategischen Ziele und der Beschleunigung ihrer Entwicklung und Transformation. Das neue Steuersystem wurde so konzipiert, dass es die weltweit besten Praktiken berücksichtigt und gleichzeitig den Befolgungsaufwand für die Unternehmen minimiert. Die CT-Regelung entspricht internationalen Standards und wird zusammen mit dem umfangreichen Netz von Doppelbesteuerungsabkommen der VAE die Position der VAE als führender Standort für Unternehmen und Investitionen festigen. [b]Umfang der Steuer[/b] Die CT ist eine Form der direkten Steuer, die auf das Nettoeinkommen von Körperschaften und anderen Unternehmen erhoben wird. Sie gilt für Unternehmen in allen Emiraten (einschließlich Unternehmen in Freihandelszonen), mit Ausnahme der Gewinnung von Bodenschätzen, die weiterhin der Unternehmensbesteuerung auf Ebene der Emirate unterliegt. Ausländische Unternehmen und Einzelpersonen unterliegen nur dann der Körperschaftssteuer, wenn sie in den VAE dauerhaft oder regelmäßig ein Gewerbe betreiben. Alle Aktivitäten einer juristischen Person werden als "geschäftliche Aktivitäten" betrachtet und fallen somit in den Anwendungsbereich der CT. Bei natürlichen Personen wird davon ausgegangen, dass sie im Rahmen der Körperschaftssteuer ein "Geschäft" betreiben, wenn sie eine Geschäftslizenz oder -genehmigung für die Ausübung einer einschlägigen gewerblichen, industriellen und/oder beruflichen Tätigkeit in den VAE haben (oder diese beantragen müssen). [b]Steuersätze[/b] Die Körperschaftssteuer wird zu einem Satz von 9% auf das steuerpflichtige Einkommen von mehr als 375.000 AED erhoben. Sofern ein Freihandelszonen-Unternehmen die Bedingungen erfüllt, um als qualifizierte Freihandelszonen-Person ("Qualified Free Zone Person - QFZP") zu gelten, hat es Anspruch auf einen VAE-CT-Satz von 0% auf sein qualifiziertes Einkommen. Das Einkommen einer QFZP, bei dem es sich nicht um ein qualifiziertes Einkommen handelt, wird mit dem Standard-CT-Satz von 9 % besteuert (weitere Informationen hierzu siehe unten). [b]Steuerpflichtige Person nach dem CT-Gesetz[/b] Auf der Website des Finanzministeriums der VAE heißt es, dass das neue Gesetz in Übereinstimmung mit den Steuersystemen der meisten Länder Einkommen sowohl nach dem Wohnsitz als auch nach der Quelle besteuert. Die anwendbare Besteuerungsgrundlage hängt von der Klassifizierung der steuerpflichtigen Person ab. Gebietsansässige Personen werden für Einkünften aus in- und ausländischen Quellen besteuert (d.h. auf der Grundlage des Steuerwohnsitzes), während Nichtansässige nur auf Einkommen besteuert werden, das aus Quellen innerhalb der VAE stammt (d.h. auf Quellenbasis). Beachten Sie, dass die Ansässigkeit nicht dadurch bestimmt wird, wo eine Person wohnt oder ihren Wohnsitz hat, sondern durch spezifische Faktoren, die im KV-Gesetz festgelegt sind. Erfüllt eine Person also weder die Bedingungen für eine ansässige noch für eine gebietsfremde Person, so ist sie keine steuerpflichtige Person und unterliegt nicht der Steuer. [b]Befreite Personen[/b] Staatliche Stellen sind automatisch von der Steuer befreit, während Unternehmen der Rohstoffgewinnung und angrenzender Sektoren nach Mitteilung an das Finanzministerium von der Steuer befreit sind (sie werden jedoch weiterhin auf Bundesebene besteuert). Qualifizierte gemeinnützige Einrichtungen sind von der CT befreit, wenn sie in einem entsprechenden Kabinettsbeschluss ausdrücklich aufgeführt sind. Öffentliche und private Pensionsfonds, bestimmte Investmentfonds und andere staatlich kontrollierte Einrichtungen können bei der Federal Tax Authority ("FTA") eine Befreiung beantragen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. [b]Steuerbefreites Einkommen[/b] Das CT-Gesetz befreit auch bestimmte Arten von Einkünften von der CT. Steuerpflichtige unterliegen mit diesen Einkünften nicht der CT und können keinen Abzug für damit verbundene Ausgaben geltend machen. Der Hauptzweck der Befreiung bestimmter Einkünfte von der CT besteht darin, die Doppelbesteuerung bestimmter Einkünfte zu verhindern. [b]Erleichterungen für Kleinunternehmen[/b] Artikel 21 des CT-Gesetzes in Verbindung mit dem Ministerialbeschluss (Ministerialbeschluss Nr. (73) von 2023) über die Kleinunternehmerregelung besagt, dass eine steuerlich ansässige Person (also nur ein Unternehmen der VAE) die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann, wenn ihre Einnahmen im betreffenden Steuerzeitraum und in den vorangegangenen Steuerzeiträumen unter 3.000.000 AED für jeden Steuerzeitraum liegen. Wird der Schwellenwert jedoch überschritten, so unterliegt der Steuerpflichtige den normalen Steuersätzen der VAE. Die Befreiung für Kleinunternehmen gilt nicht für qualifizierte Freihandelszonen-Personen oder Mitglieder von multinationalen Unternehmensgruppen. Der derzeitige gesetzliche Schwellenwert von 3.000.000 AED für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gilt nur für Steuerzeiträume, die vor oder am 31. Dezember 2026 enden. [b]Privatpersonen[/b] Die VAE haben keine persönliche Einkommensteuer eingeführt. Gemäß Kabinettsbeschluss Nr. (49) aus dem Jahr 2023 unterliegen gebietsansässige oder gebietsfremde natürliche Personen (Einzelpersonen) der CT, wenn der Umsatz oder der Bruttobetrag der Einkünfte aus Unternehmen oder geschäftlichen Tätigkeiten 1.000.000 AED innerhalb eines gregorianischen Kalenderjahres übersteigt. Nach dem geltenden CT-Gesetz bezeichnet der Begriff "Geschäft" jede Tätigkeit, die regelmäßig, kontinuierlich und unabhängig von einer Person und an einem beliebigen Ort ausgeübt wird, wie z. B. industrielle, gewerbliche, landwirtschaftliche, berufliche, freiberufliche, Dienstleistungs- oder Ausgrabungstätigkeiten oder jede andere Tätigkeit, die mit der Nutzung von materiellen oder immateriellen Gütern verbunden ist. "Geschäftliche Tätigkeit" ist definiert als jede Transaktion oder Aktivität oder eine Reihe von Transaktionen oder Aktivitäten, die von einer Person im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit durchgeführt werden. Die folgenden Einkommensquellen gelten nach dem KV-Gesetz nicht als Einkommen aus einem Geschäft oder einer geschäftlichen Tätigkeit, unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens: [u]Gehälter:[/u] Alle Löhne oder Gehälter, die an Angestellte als Gegenleistung für ihre Dienste im Rahmen eines Arbeitsvertrags gezahlt werden (weil sie nicht als Selbstständige handeln), unabhängig davon, ob es sich um Bargeld oder um Sachleistungen handelt. Dazu gehören auch alle Zulagen, Prämien und Vergünstigungen, die den Arbeitnehmern gemäß dem Arbeitsvertrag (oder den geltenden Rechtsvorschriften) gezahlt werden. [u]Persönliche Kapitalerträge:[/u] Alle Einkünfte aus Investitionstätigkeiten, die von der natürlichen Person auf eigene Rechnung getätigt werden (die nicht über eine Lizenz abgewickelt werden oder eine Lizenz von einer Lizenzierungsbehörde in den VAE erfordern). [u]Einkünfte aus Immobilieninvestitionen:[/u] Alle Einkünfte aus Tätigkeiten, die von der natürlichen Person im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Verpachtung, der Unterverpachtung und der Vermietung von Grundstücken oder Immobilien in den VAE ausgeübt werden (die nicht über eine Lizenz abgewickelt werden oder eine Lizenz von einer Lizenzierungsbehörde in den VAE erfordern). [b]Unternehmen in Freihandelszonen[/b] Im Allgemeinen wird im Rahmen des CT-Gesetzes nicht zwischen Unternehmen auf dem Festland und in Freihandelszonen unterschieden. Eine Freihandelszonengesellschaft kann jedoch in den Genuss einer bevorzugten CT-Behandlung kommen, wenn sie eine qualifizierte Freihandelszonenperson (QFZP) ist, die eine Reihe von Bedingungen erfüllt. Eine QFZP ist nach dem CT-Gesetz verpflichtet, geprüfte Jahresabschlüsse zu erstellen (für die meisten Freihandelszonengesellschaften gibt es jedoch bereits eine gesetzliche Verpflichtung dazu in den entsprechenden Vorschriften für Freihandelszonengesellschaften). Falls sich eine Freizonenperson als QFZP qualifiziert, profitiert das Unternehmen von den folgenden Steuersätzen: [LIST] [*]0% auf qualifiziertes Einkommen und [*]9 % auf steuerpflichtiges Einkommen, das kein qualifiziertes Einkommen ist (Hier gilt KEIN Freibetrag von 375.000 AED mit 0 % Steuersatz) [/LIST] Der Kabinettsbeschluss Nr. (55) von 2023 über Qualifiziertes Einkommen legt fest, welche Einkünfte als Qualifiziertes Einkommen gelten. [b]Was kommt als Nächstes?[/b] Jede steuerpflichtige Person nach dem CT-Gesetz, in den VAE ansässige Unternehmen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen sowie bestimmte Einzelpersonen haben die folgenden drei Pflichten: [LIST] [*]Registrierung für die CT, um eine "TRN" oder Steuerregistrierungsnummer zu erhalten (derzeit gibt es keine gesetzliche Frist, aber dies muss vor der ersten fälligen Steuererklärung abgeschlossen sein) [*]Buchführung und Rechnungslegung (ggf. geprüfte Jahresabschlüsse) [*]Abgabe der Steuererklärung innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des ersten Steuerzeitraums, d. h. für die meisten Unternehmen bis Ende September 2025 für das erste relevante Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024. [/LIST] Wenn Sie die Einzelheiten zu den oben angesprochenen Punkten - wie Ansässigkeitskriterien, befreite Einkommenstypen, Kriterien für QFZPs etc. - nachlesen möchten, finden Sie [url=https://www.swissgroup.ae/publications/corporate-tax-in-the-united-arab-emirates][b]unter diesem Link[/b][/url] den ausführlichen Artikel von unserem ClubPartner (in Englisch). Swiss Group betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass jeder - ob Unternehmen oder Privatperson - seine steuerlichen Pflichten versteht, Aufzeichnungen über seine Einnahmen und Ausgaben führt und die Steuergesetze einhält, um eine genaue Berichterstattung zu gewährleisten und mögliche Strafen oder rechtliche Probleme zu vermeiden. [u]Über unseren ClubPartner[/u] Dank ihrer langjährigen Erfahrung in der Unternehmens- und Rechtsberatung in dieser Region ist die [url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/25/211][b]Swiss GroupAdvisory DMCC[/b][/url] optimal positioniert, um Ihnen und Ihrem Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen aus ihrem umfangreichen und ganzheitlichen Angebot anzubieten. Das international besetzte Team unter Schweizer Führung steht Ihnen gerne zur Verfügung, um weitere Informationen über Aufenthalts- und Geschäftsmöglichkeiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten bereitzustellen. Zögern Sie nicht, unseren ClubPartner für ein erstes Beratungsgespräch zu kontaktieren. Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [b]+971 4 564 7411[/b], senden Sie eine [b][url=mailto:info@swissgroup.ae]E-Mail[/url][/b], oder besuchen Sie die [b][url=https://www.swissgroup.ae/]Homepage[/url][/b]. {uf:30622} Mitglieder des German Emirates Club erhalten 15% Nachlass auf die Anwaltskosten für die Beratung und Registrierung von DIFC-Testamenten. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige Clubmitgliedskarte vor.
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HR-Forum 2023: Die Präsentationen
Liebe ClubMitglieder, am 20.06.2023 fand unser BusinessBreakfast/HR-Forum zum Thema Arbeitsmarkt in den VAE statt. Bereits seit Februar 2022 ist ein neues Arbeitsgesetz mit umfangreichen Änderungen in Kraft. Fünf von uns eingeladene Experten berichteten über ihre Erfahrungen nach Einführung...
der neuen Regelungen und gaben darüber hinaus wertvolle Tipps zu aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt sowie zu Themen von Recruiting bis Mitarbeiterbindung. Falls Sie nicht dabeisein konnten oder noch einmal nachlesen möchten, finden Sie im Folgenden die Links zu sämtlichen Präsentationen unserer Sprecher (in Englisch) im PDF-Format. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Vorträge keine Rechtsberatung darstellen und das Einholen von Rechtsrat für den Einzelfall nicht ersetzen! Wir bedanken uns ganz herzlich bei unseren Experten [LIST] [*][url=https://www.german-emirates-club.com/uploads/sys/__upload_6499e43b90635_1687807035.pdf][b]Sylvia Taudien von Advantage Consultores[/b][/url] [*][url=https://www.german-emirates-club.com/uploads/sys/__upload_6499e45d8977c_1687807069.pdf][b]Dr. Nitin Vihari von Middlesex University[/b][/url] [*][url=https://www.german-emirates-club.com/uploads/sys/__upload_6499e46fd0512_1687807087.pdf][b]Manish Agarwal von Orion Infinity[/b][/url] [*][url=https://www.german-emirates-club.com/uploads/sys/__upload_6499e47fa3a49_1687807103.pdf][b]Omar Sami von TME Legal Consultants[/b][/url] [*][url=https://www.german-emirates-club.com/uploads/sys/__upload_6499e44e4f244_1687807054.pdf][b]Sanaa Ouahmane von Shift Car Rental[/b][/url] [/LIST] [url=https://www.german-emirates-club.com/Events/607][b]Für den Rückblick und die Fotogalerie vom HR-Forum klicken Sie bitte hier.[/b][/url] Über unseren E-Mail- Newsletter bzw. auf unserer Webseite unter der Rubrik „Events“ und natürlich über die GEC Mobile App können Sie sich jederzeit über zukünftige Veranstaltungen auf dem Laufenden halten, sich über die Details informieren und direkt anmelden. Wir freuen uns, Sie bald wieder zu begrüßen! Ihr/Euer Management German Emirates Club
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Patisserie - meisterlich!
Liebe ClubMitglieder, Sie sind herzlich zum Schlemmen und Entdecken nach Abu Dhabi eingeladen. Seien Sie dabei, wenn unser ClubPartner Shangri-La Qaryat Al Beri in Abu Dhabi die international anerkannte Patisserie-Chefin Nina...
Métayer[/b] vom [b]28. Juni bis 1. Juli 2023 [/b]für ein kurzes, aber intensives "Gastspiel" begrüßt. Sie ist extra aus Paris eingeflogen, um den Gästen in Abu Dhabi ein Gourmet-Erlebnis zu bieten. Nina Métayer wird ihre handwerklichen Kreationen bei einem Nachmittagstee in der Lobby Lounge vorstellen. Aber auch Ihre eigenen kulinarischen Fähigkeiten können Sie verbessern, indem Sie währen ihres Aufenthaltes an einem der privaten Patisserie-Meisterkursen teilnehmen, die Nina Métayer in Abu Dhabi anbieten wird. [b]Nachmittagstee[/b] [LIST] [*]14:00 Uhr bis 18:00 Uhr [*]AED 268 pro Person (Nachmittagstee) [*]AED 367 pro Person mit 3 beliebigen Getränken [/LIST] [b]Private Patisserie-Meisterklasse[/b] [LIST] [*]13:00 Uhr bis 15:00 Uhr [*]299 AED pro Person [*]Nachmittagstee mit Soft-Getränken [/LIST] [url=https://www.german-emirates-club.com/uploads/sys/__upload_6495a8f72cb87_1687529719.pdf][b]Mehr Informationen und die überaus attraktive Speisekarte für dieses außerordentliche Event finden Sie hier.[/b][/url] Um zu reservieren, kontaktieren Sie bitte unseren ClubPartner direkt - per Telefon unter [b]+971 2 509 8555[/b] oder auch [url=mailto:restaurantreservations.slad@shangri-la.com][b]per E-Mail[/b][/url]. [u]Über unseren ClubPartner[/u] Das Shangri-La Hotel Qaryat Al Beri in Abu Dhabi ist ein 5-Sterne Hotel der Luxusklasse, das durch seinen individuellen arabischen Charme und seine Lage besticht. [u]Informationen und Reservierungen[/u] [LIST] [*]Für Restaurant-Reservierungen, bitte rufen Sie an unter [b]+971 2 509 8555[/b] oder senden Sie eine [url=mailto:restaurantreservations.slad@shangri-la.com][b]E-Mail[/b][/url]. [*]Für Zimmerreservierungen, bitte rufen Sie an unter [b]+971 2 509 8630[/b] oder senden Sie eine [url=mailto:reservations.slad@shangri-la.com][b]E-Mail[/b][/url]. [*]Für Buchungen von Veranstaltungen, bitte rufen Sie an unter [b]+971 2 509 8629[/b] oder senden Sie eine [url=mailto:sarah.jabrane@shangri-la.com][b]E-Mail[/b][/url]. [*]Für Spa Buchungen, bitte rufen Sie an unter [b]+971 2 509 8900[/b] oder senden Sie eine [url=mailto:chi.abudhabi@shangri-la.com][b]E-Mail[/b][/url]. [/LIST] {UF:30493} ClubMitglieder erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 20% auf [LIST] [*]Zimmerbuchungen zum flexiblen Tarif [*]Speisen + Getränke in allen Outlets des Hotels, anwendbar für maximal 8 Gäste [*]Spa-Anwendungen [/LIST] Bitte legen Sie bei Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor und beachten Sie nachfolgende Konditionen für die Inanspruchnahme des ClubRabatts: [LIST] [*]Eine vorherige Reservierung ist erforderlich. [*]Alle Rechnungen müssen direkt vom Kunden bezahlt werden. [*]Nicht gültig in Verbindung mit diesem oder anderen Angeboten. [*]Das Angebot gilt nicht in Spitzenzeiten und Sperrdaten: Ausstellungen, Veranstaltungen, Silvester, Weihnachtstag. [/LIST] Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, den Konditionen, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Hotels? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline][b]Exklusive Mitglieder Hotline[/b][/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
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Erste Herz-Thorax-OP am King’s
Liebe ClubMitglieder, in einem Artikel der Khaleej Times wurde kürzlich über die erste Herz-Thorax-Operation bei unserem ClubPartner, dem King’s College Hospital Dubai...
berichtet: Vor etwas mehr als zwei Jahren, im Jahr 2020, begann der 60-jährige Gerald Ross Greyvenstein aufgrund einer undichten Herzklappe unter Kurzatmigkeit zu leiden. Laut [url=https://kingscollegehospitaldubai.com/dr/dr-james-douglas-aitchison/][b]Dr. James Douglas Aitchison[/b][/url], Facharzt für Herz- und Thoraxchirurgie am King's College Hospital London Dubai und einer von Geralds Ärzten, ist eine undichte Herzklappe eine Erkrankung, die auftritt, wenn die Herzklappen eines Menschen nicht mehr dicht genug schließen. Die Kurzatmigkeit, unter der er litt, so Gerald, veranlasste ihn dazu, sich in einem anderen Krankenhaus einer so genannten Mitralklappenreparatur zu unterziehen, die die Standardbehandlung für Mitralklappenprolaps ist. [i]"Zunächst fühlte ich mich besser, aber anderthalb Jahre später kehrte die Kurzatmigkeit zurück, zusammen mit Bauchschmerzen und geschwollenen Knöcheln."[/i] Diesmal wurde Gerald an Dr. Omar Hallak, Facharzt für Kardiologie am King's Dubai, überwiesen, wo er zunächst konservativ mit Medikamenten behandelt wurde, um seine Atmung zu verbessern und die Schwellungen durch die Kontrolle seiner Herzinsuffizienz zu verringern. [i]"Die Untersuchungen ergaben leider, dass eine weitere Herzklappe - die Trikuspidalklappe - aufgrund der fortschreitenden Herzinsuffizienz ebenfalls stark undicht war, was dazu führte, dass er sich einer Trikuspidalklappenreparatur unterzog, die zufällig der erste kardiothorakale chirurgische Eingriff am King's Dubai war"[/i], sagt Dr. Trevor Malcolm Fayers, Facharzt für Herzchirurgie und Geralds erster Chirurg am King's. [i]"Der Mitralklappenprolaps, an dem Gerald im Jahr 2020 litt, tritt auf, wenn einige der Gewebestränge (wie Sehnen), die die Segel der Mitralklappe stützen, gerissen sind"[/i], erklärt Dr. Trevor und fügt hinzu, dass der betroffene Teil des Segels durch den Herzschlag nach innen gepresst wird, so dass das Blut in Richtung Lunge zurückfließen kann.[i] "Wenn dies lange unbehandelt bleibt, können sich Teile des Herzens ausdehnen und die Herzinsuffizienz verschlimmern."[/i] Der Druck des Blutes durch die undichte Klappe, so Dr. Trevor weiter, wirkt sich auf die Lunge aus, so dass sich der Patient kurzatmig fühlt, und kann mit der Zeit auch die Trikuspidalklappe auf der anderen Seite der Lunge beschädigen, was bei Gerald der Fall war, bevor er die Kardiologen und Herz-Thorax-Spezialisten im King's Dubai konsultierte. [i]"Wenn die Trikuspidalklappe versagt und dies zu einer Herzinsuffizienz führt, staut sich das Blut im Körper, was wiederum zu einer Schwellung des Knöchels und schließlich zu Unterleibsproblemen führt"[/i], erklärt Dr. Trevor und fügt hinzu: [i]"Obwohl eine konservative medizinische Behandlung die Atmung verbessern kann, ist wahrscheinlich eine Operation erforderlich, um das Leck zu beheben. Der lose Blattrand wird wieder mit den Stützstrukturen verbunden, und die Öffnung um die Klappe wird mit einem künstlichen Ring verkleinert. Dadurch wird die Öffnung wieder auf die Größe gebracht, die die funktionierenden Klappenblätter schließen können."[/i] Nach Geralds Herzoperation - der erneuten Operation zur Reparatur der zweiten Klappe -, die Anfang dieses Jahres stattfand, hat er seitdem große Erfolge erzielt.[i] "Ich habe 7 kg Flüssigkeit verloren und muss sagen, dass diese Entscheidung und die Genesung so viel besser waren als die erste Operation"[/i], bemerkt Gerald. [u]Über unseren ClubPartner[/u] Das King's College Hospital hat drei Niederlassungen in Dubai Hills, der Dubai Marina sowie Jumeirah für Geburtshilfe und Gynäkologie, Pädiatrie, Orthopädie, Kardiologie, Familienmedizin, Endokrinologie, Gastroenterologie, Neurologie, ästhetische Chirurgie und anderen Fachgebiete sowie eine eigenen Notaufnahme, die rund um die Uhr geöffnet ist. Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [b]+971 4 247 7777 (Dubai Hills) +971 4 378 9555 (Dubai Jumeirah) bzw. +971 4 581 3222 (Dubai Marina)[/b], per [url=mailto:bookings.mmc@kch.ae][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.kch.ae][b]Homepage[/b][/url]. {uf:31805} ClubMitglieder erhalten einen Preisnachlass von bis zu 30% auf diverse medizinische und kosmetische Untersuchungen und Behandlungen. Einzelheiten dazu finden Sie in der GEC Mobile App. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor und erkundigen Sie sich an der Rezeption nach den Details. [u]Dieser Rabatt ist nicht kombinierbar mit anderen Angeboten und Aktionen und nicht anwendbar auf Leistungen, die von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden.[/u] Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, Konditionen oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Gesundheit? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline][b]Exklusive Mitglieder Hotline[/b][/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
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Für Qualität und Langlebigkeit
Liebe ClubMitglieder, farbig gestaltete Betonwaren und Sichtbetone sollen hohe Anforderungen an das optische Erscheinungsbild und ihre Haltbarkeit erfüllen. Optische Mängel wie Ausblühungen, Verschmutzungen und Farbverblassungen sind besonders auf farbig gestalteten Betonen erkennbar und...
können zeit- und kostenintensive Reklamationen mit sich bringen. Um die Entstehung solcher Mängel zu minimieren und die Dauerhaftigkeit des Betons zu erhöhen, hat unser ClubPartner [url=https://www.german-emirates-club.com/Partner/27/1258][b]Ha-Be Middle East FZE[/b][/url] das [b]PROTECT Produktsystem[/b] entwickelt. Es besteht aus einem vierstufigem Konzept aus Gefügeoptimerung, Hydrophobierung, Imprägnierungen und Verpackung zum holistischen, nachhaltigen Betonschutz mit [u]6-fach Wirkung[/u]. [b]WAS IST DIE 6-FACH WIRKUNG?[/b] PROTECT schützt Beton vor Wasseraufnahme, Frostschäden, Ausblühungen, Verunreinigungen mit Lebensmitteln, Getränken und Fett, vor Ölflecken und Verwitterung durch Sonnenstrahlung oder Grünbewuchs. [b]WIE WIRD DER BETON GESCHÜTZT?[/b] Um diese Schäden und Mängel zu minimieren, muss die Wasseraufnahmefähigkeit des Betons reduziert werden und die Betonoberfläche vor dem Eindringen von Substanzen wie Lebensmittel, Getränke, Fett, und Öl geschützt werden. Kurz: Beton benötigt einen dauerhaft wirksamen Schutz vor Wasser, Fett und Öl. [b]KONZEPT MIT GROßER WIRKUNG[/b] Bei der Gefügeoptimierung wird die Mikrostruktur und Packdichte des Betons analysiert und betontechnologisch optimiert. In Kombination mit der Massenhydrophobierung und einer Imprägnierung aus der PROTECT-Serie erhält der Beton so einen ganzheitlichen Schutz mit 6-fachem Schutz vor Ausblühungen, Verwitterung, Lebensmittelflecken, Wasseraufnahme, Ölflecken und Frost. [b]SCHUTZ VOR WASSERAUFNAHME[/b] [i]PROTECT reduziert die Wasseraufnahmefähigkeit von Beton[/i] Die Wasseraufnahme des Festbetons ist eine der Hauptursachen für Betonschäden und optische Mängel. Es dringt durch das poröse Gefüge in den Beton ein und wird durch das kapillare Saugen von der Oberfläche in das Innere des Betonsteins transportiert. Durch diese Wasserpenetration entstehen häufig Schädigungen wie Frost-Tausalzschäden oder optische Mängel wie Ausblühungen. Um diese Schäden und Mängel zu minimieren, muss die Wasseraufnahmefähigkeit des Betons reduziert werden. Das PROTECT-System wurde genau für diesen Zweck entwickelt. Es generiert eine hydrophobe Betonstruktur, die das Eindringen von Wasser in den Beton erheblich reduziert. [b]SCHUTZ VOR AUSBLÜHUNGEN[/b] [i]PROTECT reduziert die Wasseraufnahmefähigkeit von Beton[/i] [u]WIE ENTSTEHEN AUSBLÜHUNGEN?[/u] Kalkausblühungen entstehen dadurch, dass Zement während des Hydratationsprozesses Kalziumhydroxid abspaltet. Gelöst im Anmachwasser oder externem Wasser wie Regen oder Staufeuchte wird das Kalziumhydroxid an die Betonoberfläche transportiert. Dort reagiert es mit dem Kohlendioxid (CO2) aus der Luft zu unlöslichem Kalziumcarbonat. Dieser Kalk erscheint als unschöne, weiße Ablagerung auf dem Beton und ist nicht ohne Aufwand zu entfernen. [u]WIE KANN MAN SIE VERRINGERN?[/u] Um die Entstehung von Ausblühungen zu verringern, sollte ein geeigneter Oberflächenschutz in Form einer Massenhydrophobierung verwendet werden. Mit den PROTECT Massenhydrophobierungen und Dichtungsmitteln wurden verschiedene Schutzoptionen für Betone entwickelt. Sie hydrophobieren die Zementmatrix und reduzieren das kapillare Saugen. Diese Eigenschaften bewirken, dass der Kalziumtransport an die Betonoberfläche reduziert und bestenfalls sogar gestoppt wird. [b]SCHUTZ VOR FROSTSCHÄDEN[/b] [i]PROTECT reduziert die Wasseraufnahmefähigkeit von Beton[/i] [u]WIE ENTSTEHEN FROSTSCHÄDEN?[/u] Frostschäden entstehen in der Regel durch die Wasseraufnahme des Festbetons. Dringt Flüssigkeit durch das poröse Gefüge in den Beton ein, wird es durch das kapillare Saugverhalten in das Innere des Bauteils transportiert. Bei Minusgraden gefriert das Wasser und dehnt sich aus. Wird diese Raumvergrößerung behindert, entstehen ein hydraulischer und ein Kristallisationsdruck des wachsenden Eises. Diese Beanspruchungen können Abplatzungen an der Betonoberfläche verursachen. Mit der PROTECT-Serie bieten wir hochwirksame Massenhydrophobierungen, die die Wasseraufnahme des Betons deutlich vermindern. [b]SCHUTZ VOR VERSCHMUTZUNGEN[/b] [i]von Lebensmitteln, Getränken und Öl[/i] PROTECT bewirkt einen Schutzmechanismus, der Verschmutzungen daran hindert in den Beton einzuziehen. Dieser Mechanismus wird der "Easy-to-Clean-Effekt" genannt. Statt in den Beton zu gelangen, perlen Verschmutzungen wie Cola, Kaffee und Wein an der Oberfläche ab und dringen nicht sofort in das Gefüge ein. So können die betroffenen Oberflächen auch noch nach Stunden oder Tagen gereinigt werden, ohne einen Fleck zu hinterlassen. [b]SCHUTZ VOR VERSCHMUTZUNGEN[/b] [i]PROTECT schützt vor Öl-Flecken[/i] Neben den wasserabweisenden Eigenschaften bewirkt PROTECT auch einen oleophoben Effekt. Öl, und speziell Motoröl, sind sehr schwierig zu reinigen, sobald sie ins Betongefüge eingezogen sind. PROTECT verzögert das Eindringen dieser Substanzen und verlängert den Zeitraum, innerhalb dessen das Öl rückstandslos entfernt werden kann. [b]SCHÜTZT BETON VOR VERWITTERUNG[/b] [i]PROTECT schützt vor Sonnenstrahlung und Grünbewuchs[/i] Der natürliche Witterungsprozess sorgt dafür, dass die Optik des Betons nach einigen Jahren nachlässt. Die Farbe der Oberfläche verblasst durch Sonneneinstrahlung und Grünbewuchs. PROTECT ermöglicht einen gewissen Schutz vor diesen Einflussgrößen. Haben Sie Fragen zum Betonschutz und anderen Aspekten der Bauchemie? Unser ClubPartner ist stets für Sie da. {uf:64557} Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [b]+971 6 557 2830[/b], per [url=mailto:office.uae@ha-be.com][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=https://www.ha-be-hameln.de/][b]Homepage[/b][/url]. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, den Konditionen, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Industrie & Produktion? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline][b]Exklusive Mitglieder Hotline[/b][/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
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