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Mietstreitigkeiten? Darauf sollten Sie achten!
Liebe ClubMitglieder, haben Sie Ärger mit Ihrem Vermieter oder Mieter? Dann sind Sie nicht allein. Mietstreitigkeiten sind in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) angesichts des dynamischen und schnell wachsenden Immobilienmarktes in der Region keine Seltenheit. Laut einem Bericht von...
Statista ist der Mietmarkt für Wohnimmobilien in den VAE in den letzten Jahren stetig gewachsen. Dieses Wachstum ist auf die wachsende Bevölkerung und eine Verschiebung der Kundenpräferenzen hin zu qualitativ hochwertigem Wohnraum, insbesondere modernen und luxuriösen Immobilien, zurückzuführen. Wie aus einem Bericht der Nachrichtenagentur Al Arabiya hervorgeht, erlebt Dubai derzeit eine Eskalation der Immobilienpreise, die mit Mietsteigerungen und ungerechtfertigten Zwangsräumungen einhergeht, was zu einer Zunahme von Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern vor den Gerichten des Emirats führt. Allein Dubai verzeichnete im Jahr 2022 mit insgesamt 103.975 Mietrechtsstreitigkeiten eine beachtliche Zahl. Die richtige Kenntnis und Beratung im Immobilienrecht hilft Mietern und Vermietern, Konflikte zu vermeiden oder zu lösen. Unser ClubPartner [url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/5/671][b]Strohal Legal Group[/b][/url] hat in diesem Zusammenhang einige Tipps für Sie. [b]Rechtliche Rahmenbedingungen[/b] Die VAE haben einen umfassenden rechtlichen Rahmen für die Behandlung von Mietrechtsstreitigkeiten geschaffen. In Abu Dhabi regelt das Gesetz Nr. 20 von 2006 die Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern. In Dubai gilt das [url=https://ded.ae/ded_files/Files/%D8%A7%D9%84%D9%82%D9%88%D8%A7%D9%86%D9%8A%D9%86%20%D9%88%D8%A7%D9%84%D8%AA%D8%B4%D8%B1%D9%8A%D8%B9%D8%A7%D8%AA%20PDF/Dubai,%20Law%20No.%20(26)%20of%202007%20Regulating%20Relation%20Between%20Lessors%20and%20Lessee.pdf][b]Bundesgesetz Nr. 26 von 2007[/b][/url]. Es ist wichtig, sich regelmäßig über die neuesten Entwicklungen im Immobilienrecht des jeweiligen Emirats, in dem sich Ihre Immobilie befindet, zu informieren und auf dem Laufenden zu halten. Im Falle von Mietstreitigkeiten können sich sowohl der Vermieter als auch der Mieter an die Rent Dispute Centers (RDCs) wenden, die sich am jeweiligen Standort der Immobilie befinden: [LIST] [*]das [url=https://www.adjd.gov.ae/EN/Pages/courts/Rental-Dispute-Settlement-Committees.aspx][b]Rent Dispute Settlement Committee[/b][/url] in Abu Dhabi, [*]das [url=https://rdc.gov.ae/en/#/][b]Rental Dispute Centre[/b] [/url]in Dubai [*]die [url=https://portal.shjmun.gov.ae/en/OurSectors/Pages/DepartmentDetails.aspx?dptid=33§orid=12][b]Rental Dispute Section[/b][/url], Sharjah Municipality für Streitigkeiten in Sharjah, [*]bei Streitigkeiten in anderen Emiraten können Sie sich an die örtliche Stadtverwaltung wenden. [/LIST] [b]Häufige Mietstreitigkeiten[/b] Mietstreitigkeiten in den VAE haben verschiedene Ursachen, die die Komplexität des Verhältnisses zwischen Vermieter und Mieter verdeutlichen. Häufig sind Auslegungsfragen im Mietvertrag der Auslöser für Unstimmigkeiten, gefolgt von Herausforderungen im Zusammenhang mit Mieterhöhungen, Instandhaltungspflichten, Kautionsrückzahlungen und Räumungen. Präventive Maßnahmen zur Konfliktvermeidung können beiden Parteien den zeitaufwändigen und emotional belastenden Prozess der Streitbeilegung ersparen. Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung von Streitigkeiten ist ein gut formulierter und umfassender Mietvertrag. Legen Sie die Bedingungen und Erwartungen klar und deutlich fest, um Unklarheiten und mögliche Fehlinterpretationen zu vermeiden. Diese Klarheit im Vorfeld kann die Wahrscheinlichkeit von Streitigkeiten aufgrund unterschiedlicher Auffassungen erheblich reduzieren. Sollte es trotz dieser Vorkehrungen zu Konflikten kommen, ist es unerlässlich, die im Folgenden beschriebenen Schlichtungsmechanismen in Anspruch zu nehmen. [b]Streitbeilegungsmechanismen[/b] Die Beilegung von Mietstreitigkeiten in den VAE erfolgt in der Regel in mehreren Schritten. Zunächst sollte eine gütliche Einigung durch direkte Verhandlungen zwischen Mieter und Vermieter angestrebt werden. Gelingt dies nicht, können sich die Parteien an das zuständige Rental Dispute Center (RDC) in dem Emirat wenden, in dem sich die Immobilie befindet. Das RDC ist ein integriertes Rechtssystem, das ein sicheres Immobilienumfeld in den Emiraten schaffen soll. Nachfolgend finden Sie einen Leitfaden, wie Sie Mietstreitigkeiten in den Emiraten effektiv lösen können: [u]1. Kennen Sie Ihren Mietvertrag in- und auswendig.[/u] Obwohl es in den VAE einen einheitlichen Mietvertrag gibt, steht es den Vertragsparteien frei, eigene Vertragsklauseln hinzuzufügen oder den Standardvertrag zu ergänzen. Sowohl Vermieter als auch Mieter sollten darauf achten, dass der Mietvertrag gut formuliert ist und von beiden Seiten verstanden wird. Lesen Sie Ihren Mietvertrag sorgfältig durch, bevor Sie sich auf die Beilegung von Streitigkeiten einlassen. Machen Sie sich mit den Bestimmungen, Bedingungen und Verantwortlichkeiten beider Parteien vertraut. [u]2. Offene Kommunikationskanäle[/u] Kommunikation ist der Schlüssel zur Beilegung von Streitigkeiten. Führen Sie ein offenes und ehrliches Gespräch mit der anderen Partei, um das Problem zu besprechen. Klären Sie Missverständnisse und zeigen Sie Kompromissbereitschaft, wo immer dies möglich ist. [u]3. Alles dokumentieren[/u] Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über die gesamte relevante Kommunikation, einschließlich E-Mails, Textnachrichten und Briefe. Dies kann als wertvolles Beweismaterial dienen, falls der Streit eskaliert und ein Gerichtsverfahren notwendig wird. [u]4. Schlichtungsstelle konsultieren[/u] Die VAE bieten über verschiedene Kanäle Schlichtungsdienste an, unter anderem in den Mietstreitbeilegungszentren in jedem Emirat. Die Schlichtung bietet einen neutralen Rahmen, in dem beide Parteien ihre Bedenken äußern und an einer für beide Seiten akzeptablen Lösung arbeiten können. Mediatoren moderieren das Gespräch und helfen, eine gemeinsame Basis zu finden. Wenn rechtliche Schritte erforderlich sind, folgen Sie den vom Rental Dispute Center beschriebenen Verfahren. Dies kann das Einreichen formeller Beschwerden, die Teilnahme an Anhörungen und die Befolgung aller vom RDC erlassenen Anordnungen beinhalten. Die Einhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens ist entscheidend für eine faire und effiziente Lösung. [u]5. Rechtsbeistand einholen[/u] Sollte die Mediation scheitern, machen Sie sich mit den rechtlichen Möglichkeiten vertraut. Wenn Sie mit den rechtlichen Verfahren nicht vertraut sind, sollten Sie professionellen Rechtsrat einholen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der auf Immobilien- und Mietrechtsstreitigkeiten in den VAE spezialisiert ist. Er kann Sie über die beste Vorgehensweise beraten und Ihnen helfen, sich in den rechtlichen Schwierigkeiten zurechtzufinden. Bereiten Sie alle notwendigen Dokumente und Beweise vor, um Ihren Fall zu unterstützen. [b]Fazit[/b] Denken Sie daran, dass der Umgang mit Mietstreitigkeiten Geduld, Zeit und die Bereitschaft zu einem offenen Dialog erfordert. Um eine harmonische Vermieter-Mieter-Beziehung aufrechtzuerhalten und potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, über die Immobiliengesetze der VAE informiert zu sein. Die Beratung durch Rechtsexperten stellt sicher, dass alle vertraglichen Aspekte gesetzeskonform sind und bietet eine solide Grundlage für eine reibungslose und sichere Immobilienvermietung. Die Strohal Legal Group bietet Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen, die auf Ihre Bedürfnisse im Immobilienbereich zugeschnitten sind. Ob Sie kaufen, verkaufen, investieren oder sich rechtlichen Herausforderungen im Immobilienbereich stellen müssen, das Team aus erfahrenen Rechtsanwälten steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite. [b]Über unseren ClubPartner[/b] Die Strohal Legal Group ist eine internationale Wirtschaftskanzlei, wo Mandanten in gesellschafts-, wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne kompetent und individuell beraten werden, auf Wunsch auch in deutscher Sprache. Sie erreichen unseren ClubPartner per [b][url=tel:+97172338927]Telefon[/url][/b] oder alternativ auch unter dieser [b][url=tel:+97172338927]Nummer[/url][/b] oder dieser [b][url=tel:+971503765847]Nummer[/url][/b], per [url=mailto:office@slglaw.cc][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.slglaw.cc/][b]Homepage[/b][/url]. {UF:30415} ClubMitglieder erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 10% auf alle Dienstleistungen (Honorare). Dieser ist nicht anwendbar auf Barauslagen und Provisionen aus Streitwerten. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. Kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen unseren ClubPartner. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Recht? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline][b]Exklusive Mitglieder Hotline[/b][/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per [url=https://wa.me/+971562050066][b]Whatsapp[/b][/url].
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Gestatten - Rita Kaufmann
Liebe ClubMitglieder, wenn Sie in Dubai deutschsprachigen Rechtsbeistand in den Bereichen Unternehmens- und Wirtschaftsrecht suchen, dann können Sie sich vertrauensvoll an Rita Kaufmann bei unserem ClubPartner...
[url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/5/671][b]Strohal Legal Group[/b][/url] wenden. Heute möchten wir Ihnen Rita Kaufmann kurz vorstellen: Rita seit November 2022 bei Strohal Legal Consultants tätig. Ihr Fachgebiet ist das Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, und sie verfügt über besondere Expertise in internationaler Schiedsgerichtsbarkeit und Handelsrecht. Sie war Mitglied des Juristenteams und fungierte als Sekretärin des Gerichts in Verfahren nach verschiedenen institutionellen Vorschriften für Schiedsverfahren (UNCITRAL, ICSID, ICC, VIAC, FAI und sui generis). Rita hat besondere Erfahrung mit Streitigkeiten in den Bereichen Energie, internationale Arbeitsverhältnisse, Bauwesen, Produktion und Aktionärsvereinbarungen. Rita verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement sowie Strategie- und Geschäftsentwicklungsberatung. Neben einem juristischen Praktikum bei UNCITRAL hat Rita einen MBA-Abschluss und verfügt über Erfahrung in verschiedenen Bereichen wie Pharmazeutika, diplomatische Beziehungen, internationale Handelspolitik und -recht sowie Rechtsmarketing. Rita engagiert sich aktiv in verschiedenen Organisationen, z. B. als stellvertretende Vorsitzende von R.E.A.L. (Racial Equality for Arbitration Lawyers), als Regionalvertreterin für Westeuropa der Young ICCA und als assoziiertes Mitglied des Chartered Institute of Arbitrators (CIArb). Rita hat einen multikulturellen Hintergrund - aufgewachsen zwischen Österreich und den Bahamas, ist sie eine begeisterte Feinschmeckerin und liebt das Meer. [b]RECHTSGEBIETE:[/b] [LIST] [*]Gesellschaftsrecht/M&A, Konfliktlösung [/LIST] [b]AUSBILDUNG:[/b] [LIST] [*]Master of Law, Universität für Rechtswissenschaften (LL. M). London (fortlaufend) [*]Master of Business Administration (MBA) University of Bradford [*]Bradford, Bachelor of Law, University of London - London [*]Bachelor of Arts in International Relations (Econ & PoliSci) (BA), Vassar College - New York [*]Project Management (IPMA) Diploma - University of Graz [/LIST] [b]SPRACHEN:[/b] [LIST] [*]Englisch [*]Deutsch [*]Arabisch [*]Spanisch [/LIST] [b]Über unseren ClubPartner[/b] Die Strohal Legal Group ist eine internationale Wirtschaftskanzlei, wo Mandanten in gesellschafts-, wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne kompetent und individuell beraten werden, auf Wunsch auch in deutscher Sprache. Sie erreichen unseren ClubPartner per [b][url=tel:+97172338927]Telefon[/url][/b] oder alternativ auch unter dieser [b][url=tel:+97172338927]Nummer[/url][/b] oder dieser [b][url=tel:+971503765847]Nummer[/url][/b], per [url=mailto:office@slglaw.cc][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.slglaw.cc/][b]Homepage[/b][/url]. {UF:30415} ClubMitglieder erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 10% auf alle Dienstleistungen (Honorare). Dieser ist nicht anwendbar auf Barauslagen und Provisionen aus Streitwerten. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. Kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen unseren ClubPartner. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Recht? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline][b]Exklusive Mitglieder Hotline[/b][/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per [url=https://wa.me/+971562050066][b]Whatsapp[/b][/url].
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Die wichtigsten Erkenntnisse der COP28
Liebe ClubMitglieder, die erfolgreiche Ausrichtung der 28. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP) des UNFCCC durch die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) stellt einen Meilenstein in den weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels dar. Mit fast 200 Vertragsparteien und...
85.000 Teilnehmern in Dubai demonstrierte die Konferenz eine starke globale Einheit und führte zu umfassenden und repräsentativen Ergebnissen in Bezug auf das gemeinsame Engagement zur Bekämpfung des Klimawandels. Managing Partner [url=https://www.german-emirates-club.com/Profile/1734515634/MTA0Mg==][b]Jakob Kisser[/b][/url] von unserem ClubPartner [url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/5/671][b]Strohal Legal Group[/b][/url] hat für uns die wichtigsten Ergebnisse dieser wegweisenden Konferenz zusammengefasst. Die teilnehmenden Staaten haben bahnbrechende Initiativen ins Leben gerufen, darunter den "Loss and Damage Fund", der vom Klimawandel besonders Betroffene finanziell unterstützen soll, sowie ein gemeinsames Bekenntnis zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. Mehr als 100 Regierungen haben sich zudem verpflichtet, die weltweiten Kapazitäten für erneuerbare Energien bis 2030 zu verdreifachen. Trotz dieser Verpflichtung erklärte die Internationale Energieagentur, dass diese Maßnahmen allein nicht ausreichen, um die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen. Lassen Sie uns nun einen genaueren Blick auf die wichtigsten Höhepunkte und Herausforderungen der COP28 werfen. [u][b]Höhepunkte[/b][/u] [b]I. Ausstieg aus fossilen Brennstoffen[/b] Nach intensiven Beratungen erzielten die Nationen eine historische Einigung über eine "gerechte, geordnete und ausgewogene Abkehr von der Nutzung von fossilen Brennstoffen in den Energiesystemen, mit beschleunigten Maßnahmen in diesem, kritischen Jahrzehnt, um bis 2050 einen Netto-Nullverbrauch zu erreichen, wie es die Wissenschaft fordert". UN-Klimasekretär Simon Stiell sagte in seiner Abschlussrede: "Wir haben die Ära der fossilen Brennstoffe nicht beendet, aber dieses Ergebnis ist der Anfang vom Ende". Das Abkommen stellt eine historische Premiere für eine UN-Klimakonferenz dar, bleibt aber hinter den langjährigen Forderungen nach einem expliziten "Ausstieg" zurück. Die verwendete Sprache wird vielleicht nicht zu einem sofortigen Ausstieg aus dem Ölkonsum führen, aber sie wird für politische Anpassungen und Veränderungen in den Investitionsmustern plädieren, die die Energiewirtschaft im Laufe der Zeit umgestalten werden. [b]II. Fonds für Verluste und Schäden[/b] Der Loss and Damage Fund wird Länder unterstützen, die den negativen Auswirkungen des Klimawandels ausgesetzt sind. Der Fonds, der aus den Diskussionen der COP27 in Sharm El Sheikh, Ägypten, hervorging und nun offiziell seine Arbeit aufnimmt, ist das Ergebnis eines Konsenses, der in fünf Sitzungen des Übergangsausschusses erzielt wurde. Die Vereinigten Arabischen Emirate kündigten an, 100 Millionen US-Dollar in den Fonds einzuzahlen, um Länder, die durch den Klimawandel besonders gefährdet sind, finanziell zu unterstützen. Weitere bemerkenswerte Zusagen kamen von Deutschland mit 100 Mio. USD, Großbritannien mit 40 Mio. GBP für den Fonds und 20 Mio. GBP für zusätzliche Maßnahmen, Japan mit 10 Mio. USD und den USA mit 17,5 Mio. USD. [b]III. COP28-Erklärung zu nachhaltiger Landwirtschaft, widerstandsfähigen Ernährungssystemen und Klimaschutzmaßnahmen[/b] Die Verabschiedung der "COP28 UAE Declaration on Sustainable Agriculture, Resilient Food Systems, and Climate Action" (Erklärung zu nachhaltiger Landwirtschaft, widerstandsfähigen Nahrungsmittelsystemen und Klimamaßnahmen) hat das Ziel, die Nahrungsmittelsysteme zu stärken, die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu erhöhen, die globalen Emissionen zu reduzieren und einen substanziellen Beitrag zur weltweiten Hungerbekämpfung im Sinne der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals - SDGs) zu leisten. Die Erklärung unterstreicht die Notwendigkeit kollektiver Maßnahmen gegen den Klimawandel, der einen großen Teil der Weltbevölkerung betrifft, insbesondere Menschen in gefährdeten Ländern und Gemeinschaften. [b]IV. Global Methane Pledge und Global Cooling Pledge[/b] Insgesamt 155 Staaten haben sich der Global Methane Pledge angeschlossen, das eine Reduktion der anthropogenen Methanemissionen um 30% bis 2030 vorsieht. Darüber hinaus haben Regierungen und der Privatsektor mehr als 1 Milliarde US-Dollar an Zuschüssen für die Methanreduktion zugesagt, um globale Maßnahmen voranzutreiben und die globale Verpflichtung zur Reduktion von Methanemissionen zu erfüllen. Darüber hinaus haben sich 50 Öl- und Gasproduzenten, auf die fast die Hälfte der weltweiten Produktion entfällt, verpflichtet, ihre Methanemissionen bis 2030 auf nahezu Null zu reduzieren. Die 'Global Cooling Pledge' ist eine gemeinsame Anstrengung der Vereinigten Arabischen Emirate als Gastgeber der COP28 und der von UNEP geführten 'Cool Coalition'. In dieser Verpflichtung werden konkrete Maßnahmen genannt, darunter Strategien zur passiven Kühlung wie Isolierung, natürliche Beschattung, Belüftung und reflektierende Oberflächen sowie höhere Energieeffizienzstandards und ein rascher Ausstieg aus den klimaerwärmenden fluorierten Kohlenwasserstoffen (FKW). Die Umsetzung dieser Empfehlungen könnte die für 2050 prognostizierten Emissionen aus konventionellen Kühlanlagen um rund 3,8 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalente reduzieren. Mehr als 60 Länder haben sich verpflichtet, ihre Kühlungsemissionen zu reduzieren. [b]V. Abschluss der ersten "Globalen Bestandsaufnahme" unter dem Übereinkommen von Paris[/b] Die Globale Bestandsaufnahme (Global Stocktake, GST), die erstmals seit Inkrafttreten des Pariser Abkommens im Jahr 2015 stattfindet, dient als zentrale Fünfjahresüberprüfung. Ihr Hauptziel ist es, die Regierungen bei der Überwachung und Bewertung ihrer Fortschritte bei der Bekämpfung des Klimawandels zu unterstützen und gleichzeitig eine Eskalation der Klimaambitionen zu fördern. Der GST konzentriert sich auf drei Schlüsseldimensionen: Minderung, Anpassung und Finanzierung. Die GST hat zu wichtigen Ergebnissen geführt, die alle verhandelten Elemente abdecken. Diese Ergebnisse bieten den Ländern einen umfassenden Rahmen für die Entwicklung robusterer Klimaaktionspläne, die bis 2025 vorgelegt werden sollen. [u][b]Herausforderungen und Rückschläge[/b][/u] Die COP28 war nicht frei von Herausforderungen. Unter anderem wurden die Länder dafür kritisiert, dass sie bei der ersten Bewertung ihrer Anstrengungen zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen und zur Bewältigung der dringend notwendigen Eindämmung der globalen Erwärmung weit hinterherhinken. Trotz einer Reihe von ehrgeizigen Verpflichtungen, die auf dem COP28-Klimagipfel angekündigt wurden, darunter Pläne zur Verdreifachung des Anteils erneuerbarer Energien und zur Verdoppelung der Energieeffizienz, bleibt Skepsis, ob das Ziel, die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen, erreicht werden kann. Darüber hinaus gibt es Befürchtungen über mögliche Schlupflöcher, insbesondere in der Forderung nach einer "Abkehr" von der Nutzung fossiler Brennstoffe, die von einigen als "schwach" angesehen wird und Öl- und Gasunternehmen sowie Ölförderländern einen Weg bieten könnte, diese zu umgehen. Es gibt keine klare Verpflichtung oder einen festen Zeitplan, um dieses Ziel zu erreichen. Wichtig ist auch, dass die Entwicklungsländer mehr finanzielle und technologische Unterstützung benötigen, nicht nur, um sich aus der Abhängigkeit von Öl, Kohle und Gas zu befreien, sondern auch, um die Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus den Auswirkungen des Klimawandels ergeben. Laut der Klimaverhandlungsgruppe, die die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries, LDC) vertritt, lag der Schwerpunkt der COP28 auf den unzureichenden Ergebnissen in Bezug auf Klimagerechtigkeit und Anpassungsfinanzierung. Die Gruppe wies auf die großen Herausforderungen hin, die für die COP29 erwartet werden, insbesondere angesichts der hohen Schuldenlast, die die LDCs nach der Pandemie zu tragen haben. [u][b]Schlussfolgerung[/b][/u] Die Ergebnisse der COP28 können als gemischt bezeichnet werden, sie entsprechen zwar nicht dem von vielen erwarteten Ideal, stellen aber dennoch einen wichtigen Schritt nach vorne dar. Alle Länder haben sich formell darauf geeinigt, die Abkehr von fossilen Brennstoffen zu vollziehen und die Einführung erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Damit wurde die wichtige Rolle der erneuerbaren Energien für die Gestaltung der Zukunft unterstrichen und die klare Botschaft vermittelt, dass erneuerbare Energien der beste Weg in die Zukunft sind. Da Länder auf der ganzen Welt ihre Bemühungen um erneuerbare Energien fortsetzen, ist dies ein Zeichen für steigende Investitionen in diesen Sektor. Letztendlich wird der Erfolg der COP28 von den konkreten Maßnahmen abhängen, die die Teilnehmer ergreifen, um die vereinbarten Ergebnisse umzusetzen. Viele erwarten eine weitere Verschärfung der Regeln bei den nächsten COPs, wobei der Schwerpunkt weiterhin auf dem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen liegen wird. _____________________________ Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [url=tel:+97172338927][b]+971 7 233 8927[/b][/url] oder [url=tel:+971503765847][b]+971 50 376 5847[/b][/url], per [url=mailto:office@slglaw.cc][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.slglaw.cc/][b]Homepage[/b][/url]. {UF:30415} ClubMitglieder erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 10% auf alle Dienstleistungen (Honorare). Dieser ist nicht anwendbar auf Barauslagen und Provisionen aus Streitwerten. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. Kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen unseren ClubPartner. Sie haben noch keine ClubMitgliedskarte oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, Konditionen oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im BereichRecht? 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Gemeinsam stark für Ihr Unternehmen!
Liebe ClubMitglieder, unser ClubPartner, die Strohal Legal Group, freut sich, die offizielle Registrierung als Kooperationspartner von RAK Digital Assets Oasis (RAK DAO) bekannt zu geben: „Wir sind derzeit der einzige...
registrierte Kooperationspartner in Ras Al Khaimah.“[/b][/i] RAK DAO ist die weltweit erste und einzige Common Law Freihandelszone, die ausschließlich für Unternehmen im Bereich digitaler und virtueller Vermögenswerte konzipiert wurde. [b]Wählen Sie aus den folgenden maßgeschneiderten Paketen, um Ihre individuellen Geschäftsbedürfnisse zu erfüllen:[/b] [LIST] [*][u]Freiberuflerlizenzen:[/u] Die Lösung für freiberuflich tätige Einzelpersonen. [*][u]Pakete für Remote-Unternehmen:[/u] Ein umfassendes Paket, das für Unternehmen konzipiert wurde, die remote arbeiten. [*][u]Standard-Firmenpakete:[/u] Für diejenigen, die ein Standard-Unternehmen, eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft gründen möchten. [/LIST] Kontaktieren Sie das Team der Strohal Legal Group bei jeglichen Fragen und es führt Sie nahtlos durch den Prozess der Unternehmensgründung bei der RAK DAO. Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [b]+971 7 2338927[/b] oder [b]+971 50 376 5847[/b], per [url=mailto:office@slglaw.cc][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.slglaw.cc/][b]Homepage[/b][/url]. {UF:30415} ClubMitglieder erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 10% auf alle Dienstleistungen (Honorare). Dieser ist nicht anwendbar auf Barauslagen und Provisionen aus Streitwerten. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. Kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen unseren ClubPartner. Sie haben noch keine ClubMitgliedskarte oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, Konditionen oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im BereichRecht? Über unsere exklusive Mitglieder-Hotline erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per WhatsApp: +971 56 20 500 66.
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Ihre Rechte als Verbraucher
Liebe ClubMitglieder, wissen Sie, was Ihre Rechte als Verbracuher in den VAE sind? Der Verbraucherschutz ist kürzlich durch den Kabinettsbeschluss Nr. 66 aus dem Jahr 2023 über die Durchführungsverordnung zum Bundesgesetz Nr. 15 aus dem Jahr 2020 über den Verbraucherschutz gestärkt worden....
Dieser Beschluss ist am 14. Oktober 2023 offiziell in Kraft getreten, und Mennatullah Nasser von unserem ClubPartner [url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/5/671][b]Strohal Legal Group[/b][/url] informiert uns heute, was Sie als Konsument wissen müssen, um einem Händler bei eventuellen Streitigkeiten selbstbewusst entgegentreten zu können. Das Wirtschaftsministerium ist für die Regulierung von Waren und Dienstleistungen im Land zuständig. Um die Verbraucher vor Betrug und Schaden zu schützen, hat es Standards für die Kennzeichnung, die Werbung und den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen eingeführt. Darüber hinaus hat es Vorschriften erlassen, die mögliche Risiken bei der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen verringern sollen. Damit diese Vorschriften ihre Wirkung entfalten können, müssen sie von Anbietern und Verbrauchern im ganzen Land aktiv befolgt und umgesetzt werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte der kürzlich in Kraft getretenen Durchführungsverordnungen vorgestellt. [b]Preisauszeichnung[/b] Der Anbieter ist verpflichtet, die Preise für Waren und Dienstleistungen klar und leserlich anzugeben. Dies kann dadurch geschehen, dass er den Preis auf die Ware schreibt, auf einem Etikett anbringt oder die Preise für Dienstleistungen am Ort der Leistungserbringung deutlich ausweist. Der Anbieter muss auch ausdrücklich angeben, ob Debitkarten akzeptiert werden, und etwaige Rabatte offenlegen. Außerdem darf der Anbieter bei der Verwendung von Kreditkarten keine zusätzlichen Beträge auf den Wert der Ware oder Dienstleistung aufschlagen. [b]Gebrauchte und renovierte Waren[/b] Bietet ein Lieferer gebrauchte, renovierte oder mangelhafte Waren an, die keine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit des Verbrauchers darstellen, so muss er den Zustand der Ware sowohl auf der Ware selbst als auch in den Geschäftsräumen deutlich sichtbar angeben. Die Beschreibung des Zustands der Ware muss auch in den abgeschlossenen Vertrag oder die ausgestellte Rechnung aufgenommen werden und darf beim Verbraucher keinen falschen oder irreführenden Eindruck erwecken. [b]Irreführende Werbung[/b] Die Verordnung verbietet irreführende Beschreibungen, Werbung oder Angebote von Waren oder Dienstleistungen, die einen falschen Eindruck erwecken können. Irreführend sind unter anderem falsche Angaben über Art, Zusammensetzung, Menge, Aussehen, Herkunft, Herstellungsverfahren, Verfallsdatum, Verwendungsbedingungen, Ursprung, Vertragsbedingungen, Kundendienst, Garantie, Preis, Zahlungsbedingungen, Auszeichnungen, Zertifikate, Marken und erwartete Ergebnisse der Verwendung. Ziel ist es, alle Informationen zu vermeiden, die den Verbraucher direkt oder indirekt in die Irre führen könnten. [b]Bestimmungen über Garantien[/b] Der Dienstleistungserbringer ist verpflichtet, eine Garantie für Dienstleistungen zu gewähren, die von der Art der Dienstleistung oder der vereinbarten Dauer abhängt. Im Falle der Nichterfüllung durch den Anbieter hat der Verbraucher die Wahl zwischen a) der vollständigen Rückerstattung, wenn die Dienstleistung nicht erbracht wurde, b) einer teilweisen Rückerstattung, die sich nach der Nutzung oder dem mangelhaften Teil der Dienstleistung richtet, oder c) der ordnungsgemäßen Nacherfüllung gemäß dem Vertrag. Der Dienstleistungserbringer hat den Verbraucher auch über die mit der Dienstleistung verbundenen Risiken, die Vorsichtsmaßnahmen, die Schutzmaßnahmen und die Abhilfemöglichkeiten je nach Art der Dienstleistung zu informieren. [b]Unwirksamkeit von Vertragsklauseln[/b] Mit dem Ziel, den Verbraucherschutz in den VAE zu stärken, wurden in den Durchführungsbestimmungen verschiedene Arten von Bedingungen aufgeführt, die, wenn sie in Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Rechnungen oder anderen vom Anbieter ausgestellten Dokumenten enthalten sind, als nichtig bzw. unwirksam zu betrachten sind. Diese Bedingungen umfassen unter anderem [LIST] [*]Das Recht des Anbieters, bestimmte Klauseln auszulegen oder zu ändern oder den Vertrag einseitig und ohne Rücksprache mit dem Kunden zu kündigen. [*]Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden im Falle der Nichterfüllung von Verpflichtungen durch den Lieferanten. [*]Verpflichtung des Kunden, sich ausschließlich an bestimmte Finanz- oder Versicherungsunternehmen zu wenden. [*]Verwendung der Klausel "Die verkauften Waren können weder umgetauscht noch zurückgegeben werden", außer in den folgenden Fällen: - der Kunde ist sich des Mangels bewusst und akzeptiert das Produkt, wie in der Rechnung angegeben, auf der Grundlage "wie gesehen"; - die Art oder die Eigenschaften des Produkts machen einen Umtausch oder eine Rückgabe unmöglich, so dass es unmöglich ist, das Produkt wieder in den Zustand zu versetzen, in dem es sich zum Zeitpunkt des Kaufs befand; oder - das Produkt ist verderblich. [/LIST] [b]Elektronischer Geschäftsverkehr[/b] Der Anbieter muss bestimmte Richtlinien einhalten, um die Transparenz, die Information der Verbraucher und die Einhaltung der Rechtsnormen im Bereich des elektronischen Handels zu gewährleisten. Darüber hinaus muss der Anbieter nachweisen, dass die Waren den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, und die Konformitätskennzeichnung auf der Website anbringen. Schließlich müssen die Anbieter die Verantwortung für etwaige Mängel an Waren übernehmen, die von Dritten über ihre elektronische Plattform angeboten werden. [b]Geldbußen und Strafen[/b] Das Ministerium ist befugt, bei Verstößen gegen das Bundesgesetz Nr. 15/2020 und die dazugehörige Resolution Verwaltungsstrafen gegen einen Anbieter zu verhängen, die zwischen 50.000 AED und 1 Million AED liegen. Die in der Eskalationsordnung aufgeführten Sanktionen umfassen (1) Anzeige, (2) Geldstrafe (mit Verdoppelung der Geldstrafe im Wiederholungsfall), (3) vorübergehende administrative Schließung für einen Zeitraum zwischen 24 und 90 Tagen, (4) vollständige oder teilweise Aussetzung der Tätigkeit für einen Zeitraum zwischen 24 und 90 Tagen und (5) Entzug der Lizenz und Streichung aus dem Handelsregister. Bei wiederholten Verstößen kann die Schwere der Sanktionen erhöht werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einhaltung der Verbraucherschutzgesetze der VAE wichtig ist, um einen fairen und sicheren Markt zu gewährleisten. Diese Gesetze zielen darauf ab, Verbraucher vor betrügerischen Praktiken zu schützen, Produktsicherheit zu gewährleisten und transparente Geschäftsabläufe sicherzustellen. Die Regierung der VAE setzt sich durch Initiativen des Wirtschaftsministeriums für die Stärkung der Verbraucherrechte ein. Durch die Festlegung strenger Standards, die Regulierung von Werbung und klare Richtlinien für Anbieter will die Regierung ein Umfeld schaffen, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können, ohne Angst vor unlauteren Praktiken haben zu müssen. Die Stärkung des Verbraucherschutzes stärkt nicht nur die Rechte des Einzelnen, sondern trägt auch zum allgemeinen Vertrauen und zur Integrität der Unternehmen bei, die Waren und Dienstleistungen anbieten, und fördert so eine florierende und gerechte Wirtschaft für alle. Bildnachweis: [url=https://unsplash.com/@freestocks?utm_content=creditCopyText&utm_medium=referral&utm_source=unsplash][b]freestocks[/b][/url] auf [url=https://unsplash.com/photos/photo-of-woman-holding-white-and-black-paper-bags-_3Q3tsJ01nc?utm_content=creditCopyText&utm_medium=referral&utm_source=unsplash][b]Unsplash[/b][/url]. Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [b]+971 7 236 4530[/b], per [url=mailto:office@SLG-strohallegalgroup.com][b]E-Mail[/b][/url], oder besuchen Sie die [url=http://www.slg-strohallegalgroup.com/][b]Homepage[/b][/url]. {UF:30415} ClubMitglieder erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 10% auf alle Dienstleistungen (Honorare). 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