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GECMAGAZIN
Cloud-Playout für die ELF
Liebe ClubMitglieder, American Football gewinnt immer mehr an Popularität, auch außerhalb der USA. In Europa wird er auf hohem Niveau in der European League of Football gespielt. Diese Liga und unser ClubPartner Qvest gehen...
eine umfangreiche Partnerschaft für eine Full-Service FAST Channel Playout Lösung ein. Mit den werbegestützten, linearen Kanälen kann die European League of Football noch mehr Sportfans auf der ganzen Welt auf eine sehr zuschauerfreundliche, flexible und mitreißende Weise erreichen. Qvest steigert somit das American Football-Erlebnis mit seinem neuesten All-in-One Cloud-Playout-Produkt makalu. Die hoch performante Software plant, sendet und verwaltet alle Inhalte online aus der Cloud. Darüber hinaus optimiert makalu automatisch die Videoinhalte für das Streaming auf allen ausgewählten FAST-Plattformen. So können die European League of Football und Qvest Football-Fans außerhalb der Stadien ein neues Niveau an online-basierten Übertragungen bieten. Als Technologiepartner für FAST Channel Playout wird Qvest zunächst das Housing, Hosting und den Betrieb der Kanäle der Liga in Deutschland und Großbritannien übernehmen. Das gemeinsame Ziel der European League of Football und Qvest ist es, diese Kanäle auf möglichst vielen Plattformen zu etablieren, um die Faszination American Football weiteren Zielgruppen zugänglich zu machen und damit die Popularität des Sports und seine wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben. [i]„Von dieser neuen Partnerschaft mit Qvest werden nicht nur wir als Liga profitieren, sondern vor allem die 17 Teams in Europa und ihre Fans. Qvest ermöglicht es uns, weitere Werbeeinnahmen zu erzielen, uns auf American-Football-Inhalte zu konzentrieren, die wir weltweit vermarkten, und die Liga den Fans weltweit näher zu bringen,“[/i] sagt Zeljko Karajica, CEO der European League of Football. Mit der Cloud-Playout-Automatisierungssoftware makalu kann die Liga ihre Content-Reichweite ausbauen und ihre Fangemeinde konsequent erweitern, indem sie das Nutzererlebnis beim Streaming und der Übertragung auf online-basierten Plattformen personalisiert. Darüber hinaus kann die European League of Football nun leichter Werbeeinnahmen skalieren und schnell neue Märkte, Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Fans des American Football erreichen. Als Technologiepartner bietet Qvest der European League of Football eine ganzheitliche Lösung, von der technischen Umsetzung bis zur Distribution auf verschiedenen Plattformen. Frank Mistol, Geschäftsführer Qvest Stream: [i]„Teamgeist und Erfahrung sind sowohl im Sport als auch in der Softwareentwicklung wichtige Säulen für den Erfolg. Seit mehr als 25 Jahren führen wir den europäischen Markt für integrierte Systeme zur Medienautomatisierung bis an seine Grenzen und darüber hinaus. Wir freuen uns, die European League of Football mit unserem Cloud-basierten Playout-Produkt makalu als Kick-off für ein zukunftsfähiges Erlebnis dieses faszinierenden Mannschaftssports zu unterstützen."[/i] Mit dem Meister Vienna Vikings, den Raiders Tirol aus Österreich, den Finalisten Hamburg Sea Devils, Berlin Thunder, Rhein Fire, Cologne Centurions, Stuttgart Surge, Frankfurt Galaxy, Munich Ravens und Leipzig Kings aus Deutschland, den Wrocław Panthers (Polen), Barcelona Dragons (Spanien), Paris Musketeers (Frankreich), Fehérvár Enthroners (Ungarn), den Prague Lions (Tschechische Republik) und den Helvetic Guards (Schweiz) ist die Liga mit 17 Teams in neun Ländern vertreten. Alle Franchises haben ein großes Ziel: Das Meisterschaftsspiel in Duisburg am 24. September. Alle Spiele der European League of Football werden im European League of Football Game Pass angeboten, der auf der [url=europeanleague.football/account/subscription][b]Website[/b][/url] zu finden ist. Qvest ist ein weltweit führenden Anbieter von Dienstleistungen in der Technologieberatung, der durch breite Expertise und globale Vernetzung einzigartig aufgestellt ist, Unternehmen und Organisationen in der Digitalen Transformation zu unterstützen. Falls Sie mehr darüber wissen möchten, was eine Zusammenarbeit mit Qvest für Ihr Unternehmen hier in den VAE bedeuten könnte, kontaktieren Sie unseren ClubPartner gerne telefonisch unter [b]+971 4 433 8109[/b], per [url=mailto:dubai@qvestmedia.com][b]E-Mail[/b][/url], oder Sie besuchen die [url=http://www.qvestmedia.com/][b]Homepage[/b][/url]. Qvest Media FZ LLC, P.O. 502731, Business Central Towers, Office No. 3601, Tower A, Dubai Media City, Dubai, UEA Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, Konditionen oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Dienstleistung? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline][b]Exklusive Mitglieder Hotline[/b][/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
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Hoffnung für den Ozean
Liebe ClubMitglieder, das Project Hope von unserem ClubPartner Mirihi Island Resort begann mit einer einfachen Idee: dem Erhalt und Schutz der bedrohten Korallenriffe. Es wurde ins Leben gerufen, um den rückläufigen...
Zustand der Riffe zu bekämpfen und einen positiven Einfluss auf die Umwelt zu nehmen. Von Anfang an war es Mirihi's Ziel, durch aktive Korallenriff-Restaurierungsprojekte und Bildungsinitiativen eine nachhaltige Veränderung herbeizuführen. Mit viel Leidenschaft und Engagement hat sich Mirihi seitdem zu einer treibenden Kraft im Naturschutz entwickelt, die Hoffnung und Inspiration in die Welt der Korallenriffe bringt. Mirihi's Project Hope begann 2018 mit ein paar Metallgestellen. Später kamen zwei großformatige Seilgärten hinzu, um die Flexibilität beim Korallenschutz zu erhöhen. Seit 2021 wächst die Korallenaufzuchtstation von Mirihi unter der Aufsicht und Pflege eines ansässigen Meeresforschers bemerkenswert gut. Die Korallenstöcke befinden sich genau in der richtigen Strömung, das Wasser ist nährstoffreich und hat die richtige Temperatur, damit sie gut gedeihen. So wachsen in der Aufzuchtstation mehr als 10 Korallenarten heran, die das Team entlang des Hausriffs von Mirihi auspflanzt, sobald sie die richtige Größe und Reife erreicht haben. Allein im Jahr 2022 wurden etwa 800 Korallen und die dazugehörigen Meeresbewohner an ihren endgültigen Platz verpflanzt. Sie haben sich sehr gut eingelebt und bieten vielen anderen Fischen und anderen Bewohnern Schutz. Nun wurden kürzlich weitere 15 Fragmente in die Korallenaufzuchtstation unseres ClubPartners gebracht, um das ökologische Gleichgewicht des Hausriffs weiter zu stärken. Zusätzlich konnten 8 weitere Korallen erfolgreich in das Riff verpflanzt werden, was bedeutet, dass in diesem Jahr bereits insgesamt 72 neue Korallen in das Hausriff zurückgebracht wurden. Möchten Sie Mirihi und seine traumhafte Unterwasserwelt selbst kennenlernen? Dann kontaktieren Sie für Reservierungen und Anfragen das Reservierungsteam per [url=mailto:reservation@mirihi.com][b]E-Mail[/b][/url]. {uf:54141} [u]Über unseren ClubPartner: [/u] Das Traumparadies Mirihi liegt etwa 50 Meilen vom internationalen Flughafen Velana in der maledivischen Hauptstadt Malé entfernt. Ein 30-minütiger Flug über mehrere Riffe und seichte Lagunen bringt die Besucher zum Resort. Die Unterkünfte, bestehend aus 6 Strandvillen, 30 Wasservillen, 1 Wasser-Suite mit zwei Schlafzimmern und 1 Strand-Suite mit zwei Schlafzimmern, sind herrlich um die Insel herum und oberhalb des belebten Hausriffs gelegen und bieten unendliche Ausblicke auf den Horizont. Es ist ein kostbares Juwel mit weißem Sand und gefransten Palmen, die sich in der sanften Brise wiegen. Umgeben vom endlosen Azur des Indischen Ozeans ist das umweltfreundliche Mirihi eines der kleinsten Resorts auf den Malediven, so dass die Gäste das besondere Gefühl genießen können, auf ihrer eigenen Privatinsel zu sein. GEC-Mitglieder erhalten ein kostenloses Upgrade von Frühstück auf Halbpension während ihres Aufenthalts. Das bedeutet eine automatische Ersparnis von US $100,- pro Erwachsenem pro Tag und US $50,- pro Kind pro Tag. Halbpension bedeutet Abendessen vom Buffet im Hauptrestaurant Dhonveli. Für ein Upgrade von Halbpension auf Vollpension wird eine zusätzliche Gebühr fällig. Diese Vergünstigung gilt ausschließlich bei Buchungen über die Website des Resorts oder per Email, mit Angabe des Buchungscodes UAE-GEC. Bei der Buchung muss eine Kopie der gültigen ClubMitgliedskarte bei der Reservierungsabteilung eingereicht werden. Die Mitgliedskarte muss auch zum Zeitpunkt des Aufenthaltes gültig sein. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, den Konditionen, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Hotels? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline][b]Exklusive Mitglieder Hotline[/b][/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
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Corporate Tax in den VAE kurz erklärt
Liebe ClubMitglieder, wie Sie sicher bereits wissen, kündigte das Finanzministerium der VAE am 31. Januar 2022 die Einführung der Körperschaftssteuer ("Corporate Tax - CT") in den Vereinigten Arabischen Emiraten an. Das Federal Decree-Law No. (47) of 2022 on the Taxation of Corporations and...
Businesses ("CT Law") wurde daraufhin am 9. Dezember 2022 erlassen. Das neue CT-Gesetz bildet die gesetzliche Grundlage für eine föderale Körperschaftssteuer in den VAE und gilt für Geschäftsjahre von Unternehmen, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen (d.h. für die meisten Unternehmen ab dem 1. Januar 2024). Unser ClubPartner [url=https://www.german-emirates-club.com/Partner/25/211][b]Swiss Group Advisory DMCC[/b][/url] hat alles, was Sie dazu jetzt wissen müssen, übersichtlich zusammengefasst. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen und kommerziellen Aktivitäten, die in den sieben Emiraten tätig sind. Die Einführung der CT unterstützt die VAE bei der Erreichung ihrer strategischen Ziele und der Beschleunigung ihrer Entwicklung und Transformation. Das neue Steuersystem wurde so konzipiert, dass es die weltweit besten Praktiken berücksichtigt und gleichzeitig den Befolgungsaufwand für die Unternehmen minimiert. Die CT-Regelung entspricht internationalen Standards und wird zusammen mit dem umfangreichen Netz von Doppelbesteuerungsabkommen der VAE die Position der VAE als führender Standort für Unternehmen und Investitionen festigen. [b]Umfang der Steuer[/b] Die CT ist eine Form der direkten Steuer, die auf das Nettoeinkommen von Körperschaften und anderen Unternehmen erhoben wird. Sie gilt für Unternehmen in allen Emiraten (einschließlich Unternehmen in Freihandelszonen), mit Ausnahme der Gewinnung von Bodenschätzen, die weiterhin der Unternehmensbesteuerung auf Ebene der Emirate unterliegt. Ausländische Unternehmen und Einzelpersonen unterliegen nur dann der Körperschaftssteuer, wenn sie in den VAE dauerhaft oder regelmäßig ein Gewerbe betreiben. Alle Aktivitäten einer juristischen Person werden als "geschäftliche Aktivitäten" betrachtet und fallen somit in den Anwendungsbereich der CT. Bei natürlichen Personen wird davon ausgegangen, dass sie im Rahmen der Körperschaftssteuer ein "Geschäft" betreiben, wenn sie eine Geschäftslizenz oder -genehmigung für die Ausübung einer einschlägigen gewerblichen, industriellen und/oder beruflichen Tätigkeit in den VAE haben (oder diese beantragen müssen). [b]Steuersätze[/b] Die Körperschaftssteuer wird zu einem Satz von 9% auf das steuerpflichtige Einkommen von mehr als 375.000 AED erhoben. Sofern ein Freihandelszonen-Unternehmen die Bedingungen erfüllt, um als qualifizierte Freihandelszonen-Person ("Qualified Free Zone Person - QFZP") zu gelten, hat es Anspruch auf einen VAE-CT-Satz von 0% auf sein qualifiziertes Einkommen. Das Einkommen einer QFZP, bei dem es sich nicht um ein qualifiziertes Einkommen handelt, wird mit dem Standard-CT-Satz von 9 % besteuert (weitere Informationen hierzu siehe unten). [b]Steuerpflichtige Person nach dem CT-Gesetz[/b] Auf der Website des Finanzministeriums der VAE heißt es, dass das neue Gesetz in Übereinstimmung mit den Steuersystemen der meisten Länder Einkommen sowohl nach dem Wohnsitz als auch nach der Quelle besteuert. Die anwendbare Besteuerungsgrundlage hängt von der Klassifizierung der steuerpflichtigen Person ab. Gebietsansässige Personen werden für Einkünften aus in- und ausländischen Quellen besteuert (d.h. auf der Grundlage des Steuerwohnsitzes), während Nichtansässige nur auf Einkommen besteuert werden, das aus Quellen innerhalb der VAE stammt (d.h. auf Quellenbasis). Beachten Sie, dass die Ansässigkeit nicht dadurch bestimmt wird, wo eine Person wohnt oder ihren Wohnsitz hat, sondern durch spezifische Faktoren, die im KV-Gesetz festgelegt sind. Erfüllt eine Person also weder die Bedingungen für eine ansässige noch für eine gebietsfremde Person, so ist sie keine steuerpflichtige Person und unterliegt nicht der Steuer. [b]Befreite Personen[/b] Staatliche Stellen sind automatisch von der Steuer befreit, während Unternehmen der Rohstoffgewinnung und angrenzender Sektoren nach Mitteilung an das Finanzministerium von der Steuer befreit sind (sie werden jedoch weiterhin auf Bundesebene besteuert). Qualifizierte gemeinnützige Einrichtungen sind von der CT befreit, wenn sie in einem entsprechenden Kabinettsbeschluss ausdrücklich aufgeführt sind. Öffentliche und private Pensionsfonds, bestimmte Investmentfonds und andere staatlich kontrollierte Einrichtungen können bei der Federal Tax Authority ("FTA") eine Befreiung beantragen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. [b]Steuerbefreites Einkommen[/b] Das CT-Gesetz befreit auch bestimmte Arten von Einkünften von der CT. Steuerpflichtige unterliegen mit diesen Einkünften nicht der CT und können keinen Abzug für damit verbundene Ausgaben geltend machen. Der Hauptzweck der Befreiung bestimmter Einkünfte von der CT besteht darin, die Doppelbesteuerung bestimmter Einkünfte zu verhindern. [b]Erleichterungen für Kleinunternehmen[/b] Artikel 21 des CT-Gesetzes in Verbindung mit dem Ministerialbeschluss (Ministerialbeschluss Nr. (73) von 2023) über die Kleinunternehmerregelung besagt, dass eine steuerlich ansässige Person (also nur ein Unternehmen der VAE) die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann, wenn ihre Einnahmen im betreffenden Steuerzeitraum und in den vorangegangenen Steuerzeiträumen unter 3.000.000 AED für jeden Steuerzeitraum liegen. Wird der Schwellenwert jedoch überschritten, so unterliegt der Steuerpflichtige den normalen Steuersätzen der VAE. Die Befreiung für Kleinunternehmen gilt nicht für qualifizierte Freihandelszonen-Personen oder Mitglieder von multinationalen Unternehmensgruppen. Der derzeitige gesetzliche Schwellenwert von 3.000.000 AED für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gilt nur für Steuerzeiträume, die vor oder am 31. Dezember 2026 enden. [b]Privatpersonen[/b] Die VAE haben keine persönliche Einkommensteuer eingeführt. Gemäß Kabinettsbeschluss Nr. (49) aus dem Jahr 2023 unterliegen gebietsansässige oder gebietsfremde natürliche Personen (Einzelpersonen) der CT, wenn der Umsatz oder der Bruttobetrag der Einkünfte aus Unternehmen oder geschäftlichen Tätigkeiten 1.000.000 AED innerhalb eines gregorianischen Kalenderjahres übersteigt. Nach dem geltenden CT-Gesetz bezeichnet der Begriff "Geschäft" jede Tätigkeit, die regelmäßig, kontinuierlich und unabhängig von einer Person und an einem beliebigen Ort ausgeübt wird, wie z. B. industrielle, gewerbliche, landwirtschaftliche, berufliche, freiberufliche, Dienstleistungs- oder Ausgrabungstätigkeiten oder jede andere Tätigkeit, die mit der Nutzung von materiellen oder immateriellen Gütern verbunden ist. "Geschäftliche Tätigkeit" ist definiert als jede Transaktion oder Aktivität oder eine Reihe von Transaktionen oder Aktivitäten, die von einer Person im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit durchgeführt werden. Die folgenden Einkommensquellen gelten nach dem KV-Gesetz nicht als Einkommen aus einem Geschäft oder einer geschäftlichen Tätigkeit, unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens: [u]Gehälter:[/u] Alle Löhne oder Gehälter, die an Angestellte als Gegenleistung für ihre Dienste im Rahmen eines Arbeitsvertrags gezahlt werden (weil sie nicht als Selbstständige handeln), unabhängig davon, ob es sich um Bargeld oder um Sachleistungen handelt. Dazu gehören auch alle Zulagen, Prämien und Vergünstigungen, die den Arbeitnehmern gemäß dem Arbeitsvertrag (oder den geltenden Rechtsvorschriften) gezahlt werden. [u]Persönliche Kapitalerträge:[/u] Alle Einkünfte aus Investitionstätigkeiten, die von der natürlichen Person auf eigene Rechnung getätigt werden (die nicht über eine Lizenz abgewickelt werden oder eine Lizenz von einer Lizenzierungsbehörde in den VAE erfordern). [u]Einkünfte aus Immobilieninvestitionen:[/u] Alle Einkünfte aus Tätigkeiten, die von der natürlichen Person im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Verpachtung, der Unterverpachtung und der Vermietung von Grundstücken oder Immobilien in den VAE ausgeübt werden (die nicht über eine Lizenz abgewickelt werden oder eine Lizenz von einer Lizenzierungsbehörde in den VAE erfordern). [b]Unternehmen in Freihandelszonen[/b] Im Allgemeinen wird im Rahmen des CT-Gesetzes nicht zwischen Unternehmen auf dem Festland und in Freihandelszonen unterschieden. Eine Freihandelszonengesellschaft kann jedoch in den Genuss einer bevorzugten CT-Behandlung kommen, wenn sie eine qualifizierte Freihandelszonenperson (QFZP) ist, die eine Reihe von Bedingungen erfüllt. Eine QFZP ist nach dem CT-Gesetz verpflichtet, geprüfte Jahresabschlüsse zu erstellen (für die meisten Freihandelszonengesellschaften gibt es jedoch bereits eine gesetzliche Verpflichtung dazu in den entsprechenden Vorschriften für Freihandelszonengesellschaften). Falls sich eine Freizonenperson als QFZP qualifiziert, profitiert das Unternehmen von den folgenden Steuersätzen: [LIST] [*]0% auf qualifiziertes Einkommen und [*]9 % auf steuerpflichtiges Einkommen, das kein qualifiziertes Einkommen ist (Hier gilt KEIN Freibetrag von 375.000 AED mit 0 % Steuersatz) [/LIST] Der Kabinettsbeschluss Nr. (55) von 2023 über Qualifiziertes Einkommen legt fest, welche Einkünfte als Qualifiziertes Einkommen gelten. [b]Was kommt als Nächstes?[/b] Jede steuerpflichtige Person nach dem CT-Gesetz, in den VAE ansässige Unternehmen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen sowie bestimmte Einzelpersonen haben die folgenden drei Pflichten: [LIST] [*]Registrierung für die CT, um eine "TRN" oder Steuerregistrierungsnummer zu erhalten (derzeit gibt es keine gesetzliche Frist, aber dies muss vor der ersten fälligen Steuererklärung abgeschlossen sein) [*]Buchführung und Rechnungslegung (ggf. geprüfte Jahresabschlüsse) [*]Abgabe der Steuererklärung innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des ersten Steuerzeitraums, d. h. für die meisten Unternehmen bis Ende September 2025 für das erste relevante Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024. [/LIST] Wenn Sie die Einzelheiten zu den oben angesprochenen Punkten - wie Ansässigkeitskriterien, befreite Einkommenstypen, Kriterien für QFZPs etc. - nachlesen möchten, finden Sie [url=https://www.swissgroup.ae/publications/corporate-tax-in-the-united-arab-emirates][b]unter diesem Link[/b][/url] den ausführlichen Artikel von unserem ClubPartner (in Englisch). Swiss Group betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass jeder - ob Unternehmen oder Privatperson - seine steuerlichen Pflichten versteht, Aufzeichnungen über seine Einnahmen und Ausgaben führt und die Steuergesetze einhält, um eine genaue Berichterstattung zu gewährleisten und mögliche Strafen oder rechtliche Probleme zu vermeiden. [u]Über unseren ClubPartner[/u] Dank ihrer langjährigen Erfahrung in der Unternehmens- und Rechtsberatung in dieser Region ist die [url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/25/211][b]Swiss GroupAdvisory DMCC[/b][/url] optimal positioniert, um Ihnen und Ihrem Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen aus ihrem umfangreichen und ganzheitlichen Angebot anzubieten. Das international besetzte Team unter Schweizer Führung steht Ihnen gerne zur Verfügung, um weitere Informationen über Aufenthalts- und Geschäftsmöglichkeiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten bereitzustellen. Zögern Sie nicht, unseren ClubPartner für ein erstes Beratungsgespräch zu kontaktieren. Sie erreichen unseren ClubPartner telefonisch unter [b]+971 4 564 7411[/b], senden Sie eine [b][url=mailto:info@swissgroup.ae]E-Mail[/url][/b], oder besuchen Sie die [b][url=https://www.swissgroup.ae/]Homepage[/url][/b]. {uf:30622} Mitglieder des German Emirates Club erhalten 15% Nachlass auf die Anwaltskosten für die Beratung und Registrierung von DIFC-Testamenten. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige Clubmitgliedskarte vor.
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HR-Forum 2023: Die Präsentationen
Liebe ClubMitglieder, am 20.06.2023 fand unser BusinessBreakfast/HR-Forum zum Thema Arbeitsmarkt in den VAE statt. Bereits seit Februar 2022 ist ein neues Arbeitsgesetz mit umfangreichen Änderungen in Kraft. Fünf von uns eingeladene Experten berichteten über ihre Erfahrungen nach Einführung...
der neuen Regelungen und gaben darüber hinaus wertvolle Tipps zu aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt sowie zu Themen von Recruiting bis Mitarbeiterbindung. Falls Sie nicht dabeisein konnten oder noch einmal nachlesen möchten, finden Sie im Folgenden die Links zu sämtlichen Präsentationen unserer Sprecher (in Englisch) im PDF-Format. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Vorträge keine Rechtsberatung darstellen und das Einholen von Rechtsrat für den Einzelfall nicht ersetzen! Wir bedanken uns ganz herzlich bei unseren Experten [LIST] [*][url=https://www.german-emirates-club.com/uploads/sys/__upload_6499e43b90635_1687807035.pdf][b]Sylvia Taudien von Advantage Consultores[/b][/url] [*][url=https://www.german-emirates-club.com/uploads/sys/__upload_6499e45d8977c_1687807069.pdf][b]Dr. Nitin Vihari von Middlesex University[/b][/url] [*][url=https://www.german-emirates-club.com/uploads/sys/__upload_6499e46fd0512_1687807087.pdf][b]Manish Agarwal von Orion Infinity[/b][/url] [*][url=https://www.german-emirates-club.com/uploads/sys/__upload_6499e47fa3a49_1687807103.pdf][b]Omar Sami von TME Legal Consultants[/b][/url] [*][url=https://www.german-emirates-club.com/uploads/sys/__upload_6499e44e4f244_1687807054.pdf][b]Sanaa Ouahmane von Shift Car Rental[/b][/url] [/LIST] [url=https://www.german-emirates-club.com/Events/607][b]Für den Rückblick und die Fotogalerie vom HR-Forum klicken Sie bitte hier.[/b][/url] Über unseren E-Mail- Newsletter bzw. auf unserer Webseite unter der Rubrik „Events“ und natürlich über die GEC Mobile App können Sie sich jederzeit über zukünftige Veranstaltungen auf dem Laufenden halten, sich über die Details informieren und direkt anmelden. Wir freuen uns, Sie bald wieder zu begrüßen! Ihr/Euer Management German Emirates Club
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Patisserie - meisterlich!
Liebe ClubMitglieder, Sie sind herzlich zum Schlemmen und Entdecken nach Abu Dhabi eingeladen. Seien Sie dabei, wenn unser ClubPartner Shangri-La Qaryat Al Beri in Abu Dhabi die international anerkannte Patisserie-Chefin Nina...
Métayer[/b] vom [b]28. Juni bis 1. Juli 2023 [/b]für ein kurzes, aber intensives "Gastspiel" begrüßt. Sie ist extra aus Paris eingeflogen, um den Gästen in Abu Dhabi ein Gourmet-Erlebnis zu bieten. Nina Métayer wird ihre handwerklichen Kreationen bei einem Nachmittagstee in der Lobby Lounge vorstellen. Aber auch Ihre eigenen kulinarischen Fähigkeiten können Sie verbessern, indem Sie währen ihres Aufenthaltes an einem der privaten Patisserie-Meisterkursen teilnehmen, die Nina Métayer in Abu Dhabi anbieten wird. [b]Nachmittagstee[/b] [LIST] [*]14:00 Uhr bis 18:00 Uhr [*]AED 268 pro Person (Nachmittagstee) [*]AED 367 pro Person mit 3 beliebigen Getränken [/LIST] [b]Private Patisserie-Meisterklasse[/b] [LIST] [*]13:00 Uhr bis 15:00 Uhr [*]299 AED pro Person [*]Nachmittagstee mit Soft-Getränken [/LIST] [url=https://www.german-emirates-club.com/uploads/sys/__upload_6495a8f72cb87_1687529719.pdf][b]Mehr Informationen und die überaus attraktive Speisekarte für dieses außerordentliche Event finden Sie hier.[/b][/url] Um zu reservieren, kontaktieren Sie bitte unseren ClubPartner direkt - per Telefon unter [b]+971 2 509 8555[/b] oder auch [url=mailto:restaurantreservations.slad@shangri-la.com][b]per E-Mail[/b][/url]. [u]Über unseren ClubPartner[/u] Das Shangri-La Hotel Qaryat Al Beri in Abu Dhabi ist ein 5-Sterne Hotel der Luxusklasse, das durch seinen individuellen arabischen Charme und seine Lage besticht. [u]Informationen und Reservierungen[/u] [LIST] [*]Für Restaurant-Reservierungen, bitte rufen Sie an unter [b]+971 2 509 8555[/b] oder senden Sie eine [url=mailto:restaurantreservations.slad@shangri-la.com][b]E-Mail[/b][/url]. [*]Für Zimmerreservierungen, bitte rufen Sie an unter [b]+971 2 509 8630[/b] oder senden Sie eine [url=mailto:reservations.slad@shangri-la.com][b]E-Mail[/b][/url]. [*]Für Buchungen von Veranstaltungen, bitte rufen Sie an unter [b]+971 2 509 8629[/b] oder senden Sie eine [url=mailto:sarah.jabrane@shangri-la.com][b]E-Mail[/b][/url]. [*]Für Spa Buchungen, bitte rufen Sie an unter [b]+971 2 509 8900[/b] oder senden Sie eine [url=mailto:chi.abudhabi@shangri-la.com][b]E-Mail[/b][/url]. [/LIST] {UF:30493} ClubMitglieder erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 20% auf [LIST] [*]Zimmerbuchungen zum flexiblen Tarif [*]Speisen + Getränke in allen Outlets des Hotels, anwendbar für maximal 8 Gäste [*]Spa-Anwendungen [/LIST] Bitte legen Sie bei Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor und beachten Sie nachfolgende Konditionen für die Inanspruchnahme des ClubRabatts: [LIST] [*]Eine vorherige Reservierung ist erforderlich. [*]Alle Rechnungen müssen direkt vom Kunden bezahlt werden. [*]Nicht gültig in Verbindung mit diesem oder anderen Angeboten. [*]Das Angebot gilt nicht in Spitzenzeiten und Sperrdaten: Ausstellungen, Veranstaltungen, Silvester, Weihnachtstag. [/LIST] Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950][b]ClubMitgliedskarte[/b][/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, den Konditionen, oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Hotels? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline][b]Exklusive Mitglieder Hotline[/b][/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
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