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GECMAGAZIN
Lagebericht der finanziellen Situation der evangelischen Gemeinde
Liebe ClubMitglieder, zu Jahresanfang konnten Sie an dieser Stelle über die Evangelische Kirche VAE lesen, dass die Zukunft der Gemeinde nicht langfristig gesichert ist. Heute, gut zwei Monate später, können wir nun von ersten positiven Signalen berichten: Sowohl die Evangelische Kirche in...
Deutschland (EKD) als auch Neueintritte und gestiegene Zuwendungen durch aktuelle Mitglieder geben Anlass zur Hoffnung. Bei einem Vor-Ort-Termin bei der EKD in Hannover, hatte der Kirchenvorstand Andreas Waibel Gelegenheit, die vielfältigen Aktivitäten der Gemeinde rund um Pfarrer Moritz Drucker, sowie die Entwicklung der Mitgliederzahlen und Teilnehmerzahlen bei den Veranstaltungen zu präsentieren. Die EKD zeigte sich nicht nur hiervon, sondern auch durch die vor Ort geleistete Hilfe für Menschen in Not, beeindruckt und signalisierte das Interesse, die Gemeinde in den VAE zumindest für das laufende und das kommende Jahr, weiter zu unterstützen. Die Unterstützung durch die EKD kann jedoch nur einen Teil einer Auslandsgemeinde finanzieren: Denn diese Zuwendungen bedeuten gleichzeitig, dass jeder deutsche Kirchensteuerzahler, der in Deutschland lebt und arbeitet, mit seinen Steuern die Arbeit hier mit finanziert. Die Evangelische Kirche in den VAE und alle Aktivitäten, wie zum Beispiel Osterfeuer, Kindergruppen oder auch Gottesdienste, können somit nur aufgrund der Kirchensteuerzahler in Deutschland existieren. Daher auch der immer wiederkehrende Appel von Pfarrer Moritz Drucker und dem Gemeindevorstand an die hier vor Ort lebenden deutschen Mitbürger, der Gemeinde beizutreten. Zeitgleich mit der Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland erfolgt nämlich auch der Kirchenaustritt dort. Meist werden die Menschen hier erst dann auf diese Tatsache aufmerksam, wenn sie von der Kirche etwas benötigen: Sei es Taufe, die Übernahme eines Patenamtes, eine Hochzeit oder auch die Teilnahme an den vielen Aktivitäten hier. Eine Kirche lebt jedoch nicht nur von und für diejenigen, die etwas unmittelbar von ihr zurückbekommen. Sondern, wie die Gemeinde hier in den VAE gezeigt hat, ist Pfarrer Moritz Drucker häufig der erste Ansprechpartner für Menschen, die hier in Not geraten sind – sei es als Seelsorger bei Trauerfällen oder in persönlichen Krisensituationen oder eben auch bei Deutschen, die hier – meist aus finanziellen Gründen – inhaftiert werden und von denen nicht wenige bereits dank der Hilfe von Pfarrer Moritz Drucker das Land wieder verlassen konnten. Auch für Touristen, die hier in Notlagen gekommen sind, ist Pfarrer Moritz Drucker oftmals erster und wichtigster Ansprechpartner. Um all diese Leistungen eben nicht „auf dem Rücken“ der Steuerzahler in Deutschland zu gewähren und neben Hilfe in Notlagen und Gottesdiensten ein aktives und interessantes Gemeindeleben für alle hier ansässigen deutschsprachigen Christen zu bieten, bedarf es einer gewissen Anzahl an Mitgliedern, die mit ihren in der Höhe selbst bestimmten Beiträgen maßgeblich zur Finanzierung beitragen. Und genau da liegt eine weitere Schwierigkeit für die Gemeinde: Aufgrund der hohen Fluktuation hier in den VAE ist eine konstante Mitgliederzahl eben schwierig zu gewährleisten – jedes Jahr verlassen einige Mitglieder das Land und die Neuankömmlinge müssen erst wieder für die Gemeinde und deren Unterstützung gewonnen werden. Um so positiver ist es daher auch die große Hilfsbereitschaft der Menschen hier vor Ort zu sehen: Die ungewisse Zukunft der Gemeinde haben viele zum Anlass genommen, ihre Mitgliedsbeiträge früher oder auch in höherer Summe zu überweisen als bislang. Andere haben zusätzliche Spenden geleistet und auch die Zahl der Neueintritte ist deutlich angestiegen. Gemeinsam mit der Unterstützung aus Deutschland kann so die Zukunft der Gemeinde für die kommenden Monate gesichert werden. Für all diejenigen, die nun neugierig geworden sind: Neben den karitativen Leistungen, die durch eine Mitgliedschaft der Gemeinde unterstützt werden, bietet die Evangelische Kirche VAE auch ein vielfältiges Programm für jede Altersgruppe und Familiensituation: Von Eltern-Kind-Gruppen für die Kleinsten über Kindergruppen und Konfirmationsunterricht bis hin zu Aktivitäten für Singles wie für Familien – einschließlich Gottesdienste. Mitglied oder Förderer der Gemeinde wird man durch eine jährlich Spende, deren Höhe man selbst bestimmt. Die meisten geben zwischen 1,500 und 5,000 AED. Jedes neue Mitglied hier ist auch ein Signal an die Kirche in Deutschland, die Gemeinde weiter zu unterstützen. Für weitere Informationen melden Sie sich gern direkt bei [url= http://www.german-emirates-club.com/Profile/402828610/MjAzMQ==]Pfarrer Moritz Drucker[/url] unter der Nummer 050 996 9463 und http://www.kirchevae.com/
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Backen mit Spaß im April in Baker's Kitchen
Liebe ClubMitglieder, unser langjähriger ClubPartner Baker's Kitchen veranstaltet im April Back-Klassen für Groß und Klein. Alle, die gerne backen, etwas neues lernen wollen und älter als 9 Jahre alt sind, dürfen mitmachen! Auf dem...
Programm im April steht vor allem die Herstellung von [b]langfermentiertem Sauerteigbrot.[/b] Die Back-Klassen finden an folgenden Tagen zum Preis von [b]je 249 AED[/b] statt. [b]Getränke und Abendessen sind inklusive.[/b] {uf:39357} [LIST] [*]Freitag, den 05.04. 2pm - 6pm [*]Mittwoch, den 10.04. 9am - 1pm [*]Montag, den 15.04. 6pm - 10pm [*]Sonntag, den 21.04. 6pm - 10pm [*]Samstag, den 27.04. 2pm - 6pm [/LIST] [b]Was ist so besonders in Sven's Baker's Kitchen?[/b] Im Gegensatz zu industriell hergestelltem Brot ist in Baker's Kitchen alles Bio und Öko. Und das sieht und schmeckt man! Wo andere Bäcker Pülverchen und Chemiezusätze verwenden, wird in Baker's Kitchen traditionell auf solche Sachen verzichtet. Brot und Backwaren aller Art brauchen vor allem Liebe und Zeit. Das bekommen sie in der Baker's Kitchen zur Genüge. Der unermüdliche und stete Einsatz von Sven und seiner Mannschaft trägt Früchte; wer einmal bei Baker's Kitchen kauft, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit Stammkunde! {uf:39360} Es spricht sich herum, dass die Produkte mit Liebe, Sorgfalt und aus besten Zutaten hergestellt werden. Diese hervorragende Qualität ist ein Alleinstellungsmerkmal und deshalb wird die Schar der Fans und Stammkundschaft täglich größer! Wo sonst findet man in Dubai saftiges, deutsches Sauerteigbrot wie zu Omas Zeiten? Das Beste: Die frischen Backwaren erhalten Sie nicht nur im Ladengeschäft in Abu Dhabi und der Dubai Marina, sondern werden Ihnen bei Bedarf sogar frei Haus geliefert. {uf:38442} Ihr Vorteil: ClubMitglieder erhalten einen [b]Preisnachlass[/b] in Höhe von [b]20%[/b] auf die Backwaren (Kurse und Aktivitäten [i]nicht [/i]inkludiert). Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950]ClubMitgliedskarte[/url] vor. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontaktieren Sie gern Baker's Kitchen [b] [url=mailto:bkuae@mail.com] per E-Mail[/url][/b] oder telefonisch/per whatsapp unter 050 480 0217. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950]ClubMitgliedskarte[/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, Konditionen oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Essen & Trinken? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline]Exklusive Mitglieder Hotline[/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
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AUGEN ZU, MUND AUF, SAUER REIN
Liebe ClubMitglieder, unser ClubPartner Haribo bringt "Saures" in die VAE. Freuen Sie sich auf F!ZZ MIX, eine sauer-leckere Haribo-Speziallität, die es so nicht in Deutschland zu kaufen gibt. Ab April findet der Produktlaunch in allen...
großen Supermärkten in den gesamten Emiraten statt. [b]Und so werden Sie F!ZZ MIX erleben!:[/b] Boooom, schmeckt das gut! Es britzelt auf der Zunge, es kribbelt im Mund und dann kommt der unnachahmlich fruchtige Geschmack von HARIBO dazu. Wow, sauer macht richtig Spaß! {uf:39017} Aus diesem Grund zählen einige saure HARIBO-Produkte längst zu Klassikern. Von den sauren Schnullern, den beliebten Brixx über die sauren Goldbären bis zu den Pommes . Und jetzt haben Sie mit [b]F!ZZ MIX[/b] alle beliebten Sorten in einer Tüte! Haben Sie Fragen zu Produkten oder neuen Produktlaunches? Kontaktieren Sie Haribo gern [b][url=mailto:infomena@haribo.com] per E-Mail[/url][/b]. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950]ClubMitgliedskarte[/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, Konditionen oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Süsswaren. Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline]Exklusive Mitglieder Hotline[/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
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Mit nachhaltigen Verpackungshotmelts auf der EMPACK 2019
Liebe ClubMitglieder, Unser ClubPartner Jowat möchte Sie informieren. Fast Moving Consumer Goods Graphics Verpackung- auf der diesjährigen Empack in Dortmund präsentiert der Detmolder Klebstoffspezialist Jowat ein Portfolio...
biobasierter und recyclingfreundlicher Hotmelts. Nachhaltigkeit und Effizienz im gesamten Verpackungsprozess runden das bewährte Servicekonzept des Klebstoffherstellers ab: individuelle Lösungen für zahlreiche Anwendungen – und das seit genau 100 Jahren. Zum runden Jubiläum präsentiert sich Klebstoffspezialist Jowat mit biobasierten und recyclingfreundlichen Hotmelts auf der Empack 2019 in Dortmund. Dabei zeigt Jowat auf der Fachmesse für die Verpackungsindustrie erstmals ein komplettes Portfolio nachhaltiger Klebstoffe, deren Rohstoffe aus erneuerbaren Ressourcen bezogen werden und die sich nach den Empfehlungen des europäischen Altpapierrats für recyclingverträgliche Klebungen qualifizieren. Mit dieser Kompetenz steht Jowat Anwendern zur Seite, wenn es um ökologische und recyclingfähige Verpackungen geht – ganz im Sinne des neuen Verpackungsgesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Nachhaltigkeit geht für Jowat jedoch deutlich über das Bestreben hinaus, synthetische durch nachwachsende Rohstoffe zu ersetzen. Effiziente und ressourcenschonende Klebprozesse sind bereits in der Produktentwicklung das erklärte Ziel: Mit Niedertemperatur-Hotmelts kann beispielsweise der Energieverbrauch gesenkt und die Arbeitsumgebung unter gesundheitlichen Aspekten optimiert werden. Ein anderes Beispiel sind Jowat-Toptherm®-Produkte: Durch saubere Verarbeitung und hohe Ergiebigkeit bieten sie grundlegende Voraussetzungen für ressourcenschonende Produktionsprozesse –Materialverschwendung wird vermieden, Wartungsaufwände und Stillstandszeiten werden reduziert und die Lebensdauer der Betriebsmittel wird verlängert. Mit den leistungsstarken PO-Hotmelts bietet Jowat nachhaltige und innovative Klebstofflösungen für zahlreiche Anwendungen der Karton-, Tray- und Faltschachtelklebung. 100 Jahre Jowat. Bereits seit 1919 setzt der weltweit agierende Detmolder Klebstoffspezialist konsequent und erfolgreich auf überzeugende Produktvielfalt, tiefgehende Branchenkenntnis und Kundennähe. Jowat finden Sie am 08. & 09. Mai 2019 auf der EMPACK in Dortmund, Stand A 23. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte gern [b][url=mailto:info@jowat.ae]Jowat per E-Mail[/url][/b]. Als deutschsprachiger Ansprechpartner für Rückfragen in Dubai steht Ihnen Managing Director [url=http://www.german-emirates-club.com/Profile/1755492877/MTA0Mg==]Fabian Heiliger[/url] zur Verfügung. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950]ClubMitgliedskarte[/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, Konditionen oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Klebstoffe. Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline]Exklusive Mitglieder Hotline[/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66
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Dividendenbesteuerung im Heimatland
Liebe ClubMitglieder, unser ClubPartner Strohal Legal Group möchte Sie über die Dividendenbesteuerung im Heimatland informieren. Sie haben eine FZ-LLC oder eine Onshore LLC in den VAE? Oder vielleicht sogar eine ...
„International Company“ (Offshore), die Gewinne abwirft? Sie sind nach wie vor steuerpflichtig in Ihrem Heimatland mit Ihrem internationalen Einkommen? Oder sind Sie mittlerweile nur noch beschränkt steuerpflichtig in Ihrem Heimatland? All dies macht einen wesentlichen Unterschied bei der Besteuerung der durch eine Gewinnausschüttung Ihrer Kapitalgesellschaften erhaltenen Dividendenzahlungen. Wenn Sie nur noch beschränkt steuerpflichtig in Ihrem Heimatland sind, ist die Lösung recht einfach. Gewinne, die Sie mit Ihrer Gesellschaft in den VAE erwirtschaften und maßgeblich die Ausschüttung derselben an Sie, als Gesellschafter, ist in den VAE zu besteuern, also mit Null. Anders sieht die Sache aus, wenn Sie noch in Ihrem Heimatland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dieser Fall tritt zum Beispiel ein, wenn Sie in Deutschland noch eine unvermietete Eigentumswohnung oder ein Haus besitzen, wenn Ihre Familie noch in Deutschland wohnt oder Ihre Kinder dort zur Schule gehen, wenn also das Zentrum Ihres Lebensinteresses noch in Deutschland, Österreich oder der Schweizist. Aber diese Kriterien haben wir bereits in anderen Aufsätzen ausführlich erarbeitet und auch wurde diese Problematik in mehreren Legal Foren von uns vorgetragen. Wie können Sie also die Besteuerung der Dividendenausschüttung vermeiden, wenn Sie nach wie vor in Ihrem Heimatland unbeschränkt steuerpflichtig sind? Sehen wir uns den Artikel 10 der Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland, Österreich , der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten näher an. Da heißt es im Absatz 1 unmissverständlich, dass Dividenden in jenem Land zu versteuern sind, in welchem der Gesellschafter ansässig ist. Interessant ist aber der Absatz 3 im DBA Österreich, fast wortgleich mit Absatz 5 des schweizerischen und Absatz 4 des deutschen DBA, welcher wie folgt lautet: „Absatz 1 ist nicht anzuwenden wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, in dem die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, eine gewerbliche Tätigkeit durch eine dort gelegene Betriebsstätte oder eine selbstständige Arbeit durch eine dort gelegene feste Einrichtung ausübt und die Beteiligung, für die die Dividenden gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebsstätte oder festen Einrichtung gehört. In diesem Fall ist Artikel 7 bzw. Artikel 14 anzuwenden.“ Im deutschen DBA fehlt der Art 14, was aber in der Beurteilung keinen wesentlichen Unterschied macht, da die Unternehmensgewinne im Art 7 auch auf selbständige Arbeit anzuwenden sind. Diese Bestimmung in den Artikeln 10 stellt also einen Ausnahmetatbestand von der im Absatz 1 konstituierten Regel, dass Dividenden immer im Empfängerland des Gesellschafters zu besteuern sind, dar. Was muss der Gesellschafter einer solchen Kapitalgesellschaft in den VAE (nachfolgend nochmals aufgezählt: FZE-1 Mann Gesellschaft, FZ-LLC, Onshore LLC, Offshore Limited, bei letzterer nur wenn eine Betriebsstätte in den VAE besteht, z.B. die Offshore mit Liegenschaftsbesitz) tun um einer Besteuerung im Heimatland zu entgehen? Hier verlangen die DBAs entweder eine Betriebsstätte oder eine selbstständige Arbeit durch eine dort gelegene feste Einrichtung – wobei dort gelegen eben in den VAE heißt. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Dividenden, die die Kapitalgesellschaft ausschüttet, zu dieser Betriebsstätte oder festen Einrichtung gehört. Wie können wir also diese, recht kompliziert klingende, Ausnahmebestimmung, in die Praxis umsetzen? Nach dem VAE Gesellschaftsrecht muss jede Betriebsstätte oder auch selbstständige Arbeit „lizenziert“ sein, also eine staatliche Ausübungsberechtigung besitzen. Hier eine neue Kapitalgesellschaft als Gesellschafter der Dividenden ausschüttenden Kapitalgesellschaft zu gründen macht keinen Sinn, da sich damit das Problem nur eine Stufe höher verlagert. Es muss daher eine Betriebsstätte gegründet werden, die zwar nach VAE Recht eine Lizenz erwerben kann, jedoch keine Kapitalgesellschaft ist. Es bieten sich die „Personengesellschaften“ wie Kommanditgesellschaft oder Offene Gesellschaft an. Nach dem Commercial Companies Law der VAE muss auch in solchen Personengesellschaften (Partnerships oder Limited Partnerships oder Commandite Partnerships) der persönlich haftende Gesellschafter jeweils ein VAE National sein. Ein solcher wird schwer zu finden sein, maßgeblich aus dem Grunde, weil mit dieser Position eine persönliche Haftung mit dem ganzen Vermögen verbunden ist. Wir müssen daher nach anderen Optionen suchen. Eine Alternative wäre eine solche Personengesellschaft im Heimatland zu gründen (Deutschland, Schweiz, Österreich) und eine Branch einer solchen Personengesellschaft in einer Free Zone zu eröffnen. Eine Branch, wenn sie ein Büro und eine bestimmte Mindestorganisationsform unterhält, ist steuerlich als Betriebsstätte anzusehen. Diese in Europa gegründete Personengesellschaft wird also dann Gesellschafter der VAE Kapitalgesellschaft, Sie, als Eigentümer dieser Personengesellschaft erhalten diese Gewinne in den VAE zugewiesen, da hier Artikel 7 bzw. 14 DBA anzuwenden ist, worauf ich noch später zurückkomme. Die zweite Alternative wäre eine solche Personengesellschaft nach VAE Gesellschaftsrecht (Commercial Companies Law) gleich in einer VAE Free Zone zu gründen. Einige Free Zones sind bereit zu einer solchen Gründung, wobei hier der persönlich haftende Gesellschafter eben auch Ausländer sein kann und nicht VAE National sein muss. Die dritte Alternative wäre die Gründung eines Einzelunternehmens „selbstständige Arbeit“ wie in Artikel 10 Absatz 3 DBA proklamiert. Ein solches lizenziertes Einzelunternehmen wird in den meisten Emiraten vom jeweils dortigen Department of Economic Development (DED) angeboten. Man braucht hier einen „Local Service Agent“ der aber an diesem Einzelunternehmen nicht beteiligt ist und keinerlei Mitspracherecht hat. Allen drei Varianten gleich ist die Notwendigkeit der eigenen Betriebsstätte bzw. festen Einrichtung. Es muss daher für diese Personengesellschaft (sei es eine europäische Personengesellschaft mit Branch in einer Free Zone oder eine Personengesellschaft die gleich in einer Free Zone gegründet wurde) und ebenso für das zuletzt erwähnte Einzelunternehmen ein eigenes Büro angemietet werden und dieses auch entsprechend ausgestattet werden (mit Telekommunikationsanschlüssen, eigener Buchhaltung, möglichst eigenen Angestellten z.B. einer Sekretärin usw.). Bei einem Einzelunternehmen würde es wahrscheinlich zureichen, wenn der Eigentümer dieses Unternehmens – also Sie – das Büro regelmäßig nutzen und dies auch unter Beweis gestellt werden kann. Zu prüfen wäre nach dem jeweiligen innerstaatlichen Steuerrechten noch, ob diese Personengesellschaft ihr Einkommen zur Gänze aus den Dividenden der Kapitalgesellschaft beziehen kann, oder ob die neben den Einkünften aus Kapitalvermögen auch sonstige Einkunftsquellen nachgewiesen werden müssen, um nicht das Privileg aus den DBA zu verlieren. Wie ist nun der letzte Satz dieses Absatzes 3 zu lesen, nämlich, dass in diesem Fall „Artikel 7 bzw. Artikel 14 anzuwenden ist“? (Wie erwähnt, ist im DBA Deutschland nur Art 7 zitiert.) Artikel 7 DBA spricht von Unternehmensgewinnen. Betreibt ein Unternehmen eine Betriebsstätte in den VAE dann sind die Gewinne aus dieser Betriebsstätte auch in den VAE und nicht im Lande des Unternehmenseigentümers zu besteuern. Artikel 14 des österr. und schweizerischen DBA spricht von Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Hier sind praktisch die gleichen Kriterien wie im Artikel 7 anzuwenden, nämlich, dass derjenige der diese selbstständige Arbeit ausübt auch eine tatsächliche Betriebsstätte in den VAE unterhält. Weder bei der Anwendung des Artikels 7 DBA noch des Artikel 14 DBA ist es notwendig, dass der Gesellschafter der Personengesellschaft oder der Einzelunternehmer mit eigener Lizenz in den VAE eine gewisse Dauer im Jahr in den VAE lebt oder dort ansässig ist. Beide Artikel zielen auf die Betriebsstätte ab, was genau als steuerliche Betriebsstätte angesehen werden kann wird in einem späteren gesonderten Artikel ausgearbeitet werden, da dies hier zu weit führen würde. Natürlich wird der selbständige Dividendenbezieher entsprechende Zeit in seiner Betriebsstätte aufzuwenden haben. Sollte er aber nur Kommanditist sein und die Kommanditgesellschaft (KG) über eine Betriebsstätte verfügen, wären die Gewinnausschüttungen an den Kommanditisten Unternehmensgewinne, die in den VAE mit Null zu besteuern sind. Solche Konstruktionen wurden von uns bereits erfolgreich geschaffen. Wir fassen zusammen: Wie ersparen Sie sich die Besteuerung der Dividenden aus einer in den VAE gegründeten Kapitalgesellschaft in Ihrem Heimatland, für den Fall, dass Sie nach wie vor unbeschränkt steuerpflichtig sind? Sie gründen eine Personengesellschaft, sei es in Ihrem Heimatland und sodann eine Branch in den VAE oder eine solche Personengesellschaft gleich in den VAE oder aber erwirken die Lizenz eines Einzelunternehmers in den VAE. In der Folge errichten Sie eine steuerlich wasserdichte Betriebsstätte die durchaus auch in den Räumen der Kapitalgesellschaft sein kann und auch eine eigene Organisationsform haben muss (am besten eigener Raum, Schreibtisch, eigene Angestellte usw.). Die Personengesellschaft oder aber Sie, als in den VAE lizenzierter Einzelunternehmer, wird Shareholder (Gesellschafter) der Kapitalgesellschaft. Die Kapitalgesellschaft schüttet sodann die Dividenden an diese Personengesellschaft bzw. an Sie als Einzelunternehmer aus. Sie können dann diese Gewinne steuerfrei im Sinne der Artikel 7 und 14 der Doppelbesteuerungsabkommens entnehmen. Wir haben leider bei vielen unserer Klienten festgestellt, die ohne unsere Beratung eine Struktur in den VAE geschaffen haben, dass diese Ausnahmebestimmung des Artikel 10 DBA falsch gelesen wurde. Die Klienten vermeinten, die Steuerfreiheit im Heimatland würde schon eintreten, wenn der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft einen Schreibtisch im Unternehmen hat und aktiv mitarbeitet. Ein solcher Schreibtisch erfüllt aber das Erfordernis einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung nicht. Weitere Informationen und fallbezogene Beratung erhalten bei direkter Kontaktnahme mit unserer Kanzlei in Ras al Khaimah. {uf:38979} [url=http://www.german-emirates-club.com/Profile/2096673273/MjAzMQ==]Dr.Theodor Strohal[/url] österr.Rechtsanwalt (emeritus) {uf:38440} Ihr Vorteil: ClubMitglieder erhalten einen [b]Preisnachlass[/b] in Höhe von [b]10%[/b]. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950]ClubMitgliedskarte[/url] vor. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontaktieren Sie gern das Office von Strohal Legal Group [b][url=mailto:office@SLG-strohallegalgroup.com] per E-Mail[/url][/b]. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950]ClubMitgliedskarte[/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, Konditionen oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Rechtsberatung. Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline]Exklusive Mitglieder Hotline[/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66
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